Mitglied inaktiv
Hallo Forum, Hallo Frau Bader, auch wenn im folgendem die "Ich-Form" gewählt wurde und teils sehr konkrete Daten angegeben werden, so handelt es nur um eine Anfrage allgemeiner Art -- Einem konstruiertem, rein fiktiven Fall. Ich hab heute viel mit verschiedenen Stellen telefoniert und auch schon viel im Internet gelesen. Besonders hier konnte ich viele Denk-Anstöße und Hinweise finden! Kurz unsere Eckdaten :) - Am 31.01.2010 haben wir unser Mädchen bekommen. - Am 09.03.2013 soll nun der Junge kommen. - Meine Frau war vor der 1. Geburt voll berufstätig. - Ab dem 01.02.2011 hat Sie dann beim alten Arbeitgeber wieder angefangen zu arbeiten (i.d.R. als Minijob, mit 2 Monaten Ausnahme auch in Gleitzone/Midijob). Heute war ich also wegen dem Elterngeld bei uns im Kreishaus und wurde da auf das Mutterschaftsgeld hingewiesen. Wir gingen davon aus, dass mit dem Mutterschaftsgeld "alles läuft" -- Auf Hinweis der Elterngeldstelle habe ich heute aber mal bei der Krankenkasse nachgefragt und bin fast aus allen Wolken gefallen. Wie es aussieht würden wir nur die 210 € für die 6 Woche und 8 Wochen nach Termin zzgl. der Aufstockung zum bisherigen Netto erhalten. Gerechnet hatte ich jedoch mit den 13 €/Tag von der Krankenkasse zzgl. der Aufstockung vom AG. Macht für uns einen Unterschied von mehr als 1.100 € in den Wochen des Mutterschutzes. Wenn ich alles richtig verstanden habe, entsteht der Anspruch auf Muterschaftsgeld von der Krankenkasse nur, wenn zum Eintritt des Mutterschutzes Anspruch auf Krankengeld besteht (=Also eine Beschäftigung über der Minijob-Grenze vorliegt). Der Mutterschutz beginnt am 26.01.2013. Wenn meine Frau nun für Januar noch ein paar extra Stunden macht, würde Sie wieder über die neue Mini-Job Grenze von 450 € kommen. In den 11 Tagen wäre das auch noch zu schaffen. Nun frage ich mich, ob das so klappen wird? Ist wirklich nur der Status (=Krankengeldanspruch) zum genauen Tag des Eintritts in den Mutterschutz entscheidend? Gingen wir mal davon aus, dass die Krankenkasse dem so zustimmt. Wie würde dann wohl die Berechnung erfolgen? Es müssen ja die letzten drei vollen Monate als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Diese würden aber alle drei nur den alten Minijob Lohn von 398 Euro darstellen... Vielleicht hat ja jemand noch einen Hinweis, Erfahrungen mit einem solchen Sonderfall oder kann sogar aus 1. Hand berichten :) Vielen Dank & viele Grüße!
Hallo, am besten ist es, wenn sie die neue gesetzliche Regelung anwendet und am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beendet. Dann bekommt sie den Anteil der Krankenkasse und vom Arbeitgeber. Liebe Grüße, MB
CKEL0410
Hallo ich glaube wenn die Frau ihre EZ für das erste Kind zum Tag vor dem muschutz des zweiten Kind beenden würde, würde sie das mg aus der Stelle vor dem ersten Kind bekommen, ich meine diese Frage kam hier schon öfter. Ansonsten würde es mit den 210 Euro Stimmen.
Mitglied inaktiv
Huhu! Erst mal danke für die Antwort! :-) Ich habe vorhin mal die Krankenkasse besucht. Die meinten nun, dass meine Frau eigentlich noch beitragsfrei selbst versichert sein müsste. Der Minijob und die TZ/Gleitzeit in der elternzeit dürfte dabei nicht schädlich sein. Weiter würde sich aus der b eitragsfreien Versicherung dann der Anspruch auf die 13€/Tag ergeben. Man will sich schnell bei mir melden. Ich bin sehr gespannt.
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, genau das hatte ich jetzt schon häufiger gelesen. Wo muss ich da genau ansetzten und wie wäre der Ablauf? Wenn ich das bisher richtig gelesen habe, müsste ich schriftlich gg. dem AG erklären, dass die EZ am Tag vor dem MuSchu endet. Auf welcher Grundlage würde ich dies tun? Und was wäre der Effekt? Der alte Arbeitsvertrag würde für einen Tag wiederaufleben? Vielen Dank noch mal & viele Grüße
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