Simsaline
Hallo, ich werde demnächst in Elternzeit gehen. Ich habe meinen Arbeitgeber auf Nachfrage darüber informiert, das ich danach gern Teilzeit (30h) arbeiten möchte. Aktuell sind es 39,5 h. Ich arbeite seit 4 Jahren in ungekündigter, unbefristeter Stelle in der Firma. Ich werde 14 Monate Elternzeit nehmen, da ich alleinerziehend sein werde. Dies traf bereits keinen Zuspruch beim Chef. Und jetzt sagte er mir er wird keinesfalls Teilzeit genehmigen. Schließlich müsse er das ja auch nicht. In meiner Firma arbeiten ca. 75 Personen. Davon sehr viele in TZ. Allein in meiner Abteilung (10 Personen) arbeitet eine Kollegin seit ein paar Wochen 23 h nach der Elternzeit. 2 weitere teilen sich eine Vollzeitstelle, arbeiten also beide 20h. Meine Chefin selbst ist Mutter und darf einmal die Woche (was sonst niemand darf) Homeoffice arbeiten. Auch in anderen Abteilungen gibt es verschiedene TZ Modelle. Meinen Chef stört das und ließ mir ausrichten er wird KEINESFALLS TZ für meine Stelle machen. Er sagt man könne meinen Arbeitsplatz nicht aufsplitten. Ich arbeite als Assistentin der Geschäftsleitung. Es gibt 3 weitere Kollegen mit diesem Titel. Wir alle haben allerdings ein spezielles Aufgabengebiet. Wir haben ein sehr gutes Betriebsklima. Meine Arbeit wird sehr geschätzt. Wir haben ein Leitbild in dem steht das der einzelne geachtet wird etc. etc. Außerdem haben wir das Zertifikat beruf und Familie. Ich habe gesagt das ich keinesfalls bereit bin auf meinen Arbeitsplatz zu verzichten, z.B. in Form einer Kündigung mit Abfindung. Er blieb dabei das es keine weitere TZ Stellen gibt. Schließlich käme ja dann jeder. Es ist ja noch alles etwas hin, aber ich mache mir große Sorgen. Als Alleinerziehende schaffe ich keinesfalls mehr als 30 h zu arbeiten. Was soll ich denn tun? Klagen? Habe ich damit Aussicht auf Erfolg? Oder reicht es wenn der Arbeitgeber sagt er könne den Arbeitsplatz nicht aufteilen? Was mache ich denn dann?
Hallo, ich würde zwei Jahre beantragen u TZ in der EZ (wegen dem Kü-Schutz). Er kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Also ich bin kein Rechtsanwalt, und kann Dir nicht wirklich sagen wie Du vorgehen solltest. Grundsätzlich hat man, so der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat einen Anspruch auf TZ. Diesen kann man ggf. auch gerichtlich durchsetzen. Genaue Arbeitszeiten kann man allerdings nicht verlangen. Es gibt zwar Gerichtsurteile in denen den Müttern sehr entgegen gekommen wurde, aber eine allgemeine Rechtsgrundlage gibt es meines Wissens nach nicht. Wenn DU die TZ durchsetzten willst, dann wirst Du allerdings um einen Rechtsbeistand vor Ort sicher nicht drum herum kommen - so wie Du die Situation schilderst. Aber: Ich selber arbeite schon weider Vollzeit seid meine Süße 7 Monate alt ist. Mein Mann arbeitet Vollzeit seid die Maus 12 Monate alt ist. Es geht durchaus - wenn man es will. LG Sabine
Simsaline
Hallo Seagld, danke für die Antwort. Aber ich werde alleinerziehend sein. Da wird Vollzeit schwierig. Zumal ich ja auch den Arbeitsweg und die Kita Zeit berücksichtigen muss. Wenn ich 8 Std. + 30 min. Pause arbeite und jeden Tag 1 h Fahrtweg habe und die Kita das Kind "nur" 9 h nimmt, schaffe ich das einfach nicht.
natik
Schlag deinem Arbeitgeber doch vor statt 39,5 h z.B. 35h zu arbeiten. dann würde, dass mit der kita klappen. Erzähl ihm von deinem Problem --- sag ihm du würdest ja gerne wieder Vollzeit arbeiten aber wegen Kita gehts nicht. Mit 35h kommst du entgegen und dann muss er auch etwas entgegen kommen. Wenn ihr so ein gutes Arbeitsklima habt, kann so ein Vertrauensgespräch ja kein Problem sein. LG Natik
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten. Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz. Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Mein Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...
Die letzten 10 Beiträge
- unpfändbaren Zuschlägen im Beschäftigungsverbot bei laufender Insolvenz
- Kauf von einem Inseminationskatheter IUI
- Impfung RSV
- Elternzeit - wie oft verlängern?
- Darf Jugendamt Gabe von Muttermilch verbieten
- Beschäftigungsverbot
- Unterhalt ab 18
- Versicherung - Elterngeldbezug ohne Elternzeit
- Aus Elternzeit direkt ins BV
- Kindeswohlgefährdung wegen Finanzen