Mitglied inaktiv
Hallo, ich suche dringend eine allgemeine Formel zur Berechnung des AG-Anteils am Mutterschaftsgeld - können Sie mir da weiterhelfen? Bin auf der Suche nach so etwas wie: x Tage/Monat Muschutz * Nettogehalt - (Zuschuss der Krankenkasse x Tage * 12,78 Euro/Tag)= Zuschuss AG Also z.B. bei Ende des Muschutz am 14.01.: 14/31 * Netto - 14*12,78 = Zuschuss Mein AG rechnete anders und ich bin mir sicher, dass es nicht stimmt und mir einiges fehlt im letzten Monat, eine Rückfrage brachte jedoch leider kein Ergebnis, genausowenig kann ich eine Berechnungsformel im Mutterschutzgesetz finden. An wen kann ich mich sonst noch wenden, irgendwo muss doch die allgemein gültige Formel stehen, oder gibt es ein passendes Gerichtsurteil? Vielen, vielen Dank schon im voraus! Claudia
Liebe Claudia, Wie hoch das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse ist, richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate bzw. der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist (vor der Entbindung). Es beträgt jedoch höchstens 25 DM für jeden Kalendertag. Lag Ihr durchschnittliches Netto-Arbeitsentgelt höher, erhalten Sie die Differenz von Ihrem Arbeitgeber. Beispiel: Bruttolohn letzte drei Monate durchschnittlich = DM 3000. Nettolohn= 1950 DM 1. Schritt: mtl. Nettolohn x 3 Bsp.: 1950 x 3 : 90= 65 3 Monate á 30 Tage 2. Schritt: KK= 25 DM, Rest AG= 45 DM Er muss diesen Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen. Für das Mutterschaftsgeld brauchen Sie keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bleiben Sie beitragsfrei in der gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, vorausgesetzt, Sie waren dort schon vorher versichert und haben keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen. Gruß, NB
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