lazuli
Hey wie schon im betreff angedeutet geht es darum das wir gerne eine freundin dazu ernennen wollen das sie in dem falle das uns etwas passiert sie sich ums kind kümmern kann. Für kirchliche gibt es da ja patentante und patenonkel aber was ist bei leuten die nicht kirchlich sind?
Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ähem, das geht nicht über Patenschaften...weder kirchlich, noch ohne Kirche. Eine Patenschaft hat einen ganz anderen Sinn, als die Versorgung nach dem Todesfall der Eltern! Ihr könnt testamentarisch äußern, was ihr euch wünscht. Aber es wird sehr auf das Wohl des Kindes geachtet. Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Sollte Euch beiden was passieren dann sind die Großeltern ersteinmal die nächsten Angehörigen. Bei Eignung und Bindung zum Kind werden sie die ersten sein. Du kannst ein Testament machen und Deinen Wunsch äußern, das Familiengericht entscheidet aber. Mit Kirche und Taufe hat das nichts zu tun.
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