Nemorosa
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber verlagert die Produktion ins Ausland und schließt den Betrieb Ende 2016. Es wurde ein Sozialplan vereinbart der Abfindungen und eine Transfergesellschaft ab 2017 vorsieht. Wer 2016 frühzeitig geht hat die Möglichkeit zusätzlich eine Spurtprämie zu erhalten. Diese Möglichkeit wäre für mich sehr interessant, allerdings beziehe ich bis Juni 2016 noch Elterngeld. Sind Kürzungen des Elterngelds zu erwarten wenn ich im Bezugszeitraum eine Abfindung erhalte? Oder wäre es geschickt erst nach Ablauf des Elterngeld Bezugszeitraums zu gehen? Vielen Dank für Ihre Antwort und für die tolle Arbeit hier im Forum! VG Nemorosa
Hallo, wenn es als Einmalzahlung deklariert ist, nicht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
In der Regel antwortet Frau Bader, dass Einmalzahlungen sich nicht aufs Elterngeld auswirken ;-)
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