Anja3682
Guten Tag Frau Bader, meine 3jährige Elternzeit endet am 18.12.2014. Meinen Arbeitgeber habe ich vor Monaten kontaktiert bzgl einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses in Teilzeit. Dies ist jedoch auf Grund dessen, dass es sich um einen Aussendienst-Job (mit Firmenwagen etc) handels, laut meinem Arbeitgeber nicht möglich. Teilzeit Innendienst ist ebenfalls nicht möglich, da die Firma 280 km entfernt von meinem Wohnort sitzt. Bisher habe ich darauf beharrt, dass ich in Teilzeit zurückkommen möchte. Nun hat sich herausgestellt, dass ich schwanger bin. Wie soll ich mich nun verhalten? Steht mir nun auch nochmal Elterngeld zu? Freundliche Grüße, Anja
Hallo, die wichtigste Frage ist, ob es tatsächlich nicht möglich ist, die Tätigkeit in Teilzeit auszuführen. Dann hat er keine Verpflichtungen, Ihnen eine Teilzeitstelle zur Verfügung zu stellen. Das kann ich nicht beurteilen. Wenn dem so ist, liegt es ja an Ihnen, dass Sie die Tätigkeit nicht in VZ ausüben können. Dann müssen Sie selber kündigen, unabhängig von der neuen Schwangerschaft, sie hat damit erstmal nichts zu tun. In dem Fall müssen Sie sich dann bei der Agentur für Arbeit melden und würden dort darüber krankenversichert sein Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Klar, den Mindestsatz bekommst Du auf jeden Fall. Wenn Du Deinen alten Job nicht mehr machen kannst und er begründen kann warum Teilzeit nicht geht, dann musst Du 3 Monate vor Ende der Elternzeit kündigen. Allerdings musst Du dann Deine Krankenkasse selbst bezahlen sofern Du Dich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellst und ALG1 beantragst dann.
luvi
Hallo, wann wird das Baby denn voraussichtlich kommen? Hast Du noch Resturlaub? Meinst Du, Du könntest die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Mutterschutzbeginn fürs Baby mit Urlaub überbrücken? Am besten wärs für Dich finanziell natürlich, wenn Du noch Vollzeit arbeiten könntest, um so das Elterngeld zu erhöhen. Könntest Du das vorübergehend zumindest leisten? So hättest Du einen höheren Elterngeldanspruch und auch das Mutterschaftsgeld wär aus dem Vollzeitgehalt. Ansonsten Teilzeit, oder wenn Du kündigst nichts, bzw. beim EG die 300 Euro. luvi
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