smarties85
Hallo Frau Bader, können Sie mir kurz erklären wie es rechtlich bei einer zweiten Elternzeit zur Einschulung aussieht? Ich bin derzeit in Elternzeit mit meiner zweiten Tochter. Bei meiner ersten Tochter hatte ich Elternzeit ohne Arbeitsverhältnis und danach bei meinem jetzigen Arbeitgeber angefangen. Elternzeit habe ich dort für mein zweites Kind für etwa 14 Monate in Anspruch genommen. Wenn ich jetzt angenommen bei beiden Kindern zur Einschulung nochmal Elternzeit nehmen möchte, wie sieht das dann aus? Bis wann müsste mein Arbeitgeber davon wissen? Gibt es da gesetzliche Fristen oder darf der Arbeitgeber mir das verweigern? Ergänzung: Sie hatten gebeten die Frage mit den Geburtsdaten neu zu stellen Geburtsdatum Kind1: 12.10.13 Geburtsdatum Kind2: 22.10.16 Vielen Dank von smarties85 am 15.09.2017
Hallo, K1: Sie können mit Zustimmung vom AG bis zum 8 Geb. bis zu 12 Mo nehmen K2: Sie können auch ohne Zustimmung des AG bis zum 8. Geb. bis zu 24 Mo. nehmen Liebe Grüße NB
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