LisasTim
Sehr geehrte Frau Schmitz, ich hoffe Sie können mir helfen. Ich habe eine Mutter Kind Kur beantragt und würde diese gerne antreten. Ich bin alleinerziehend und möchte meinen Sohn mitnehmen. Wer zahl aber mein Gehalt, wenn ich ausfalle? Ist der Arbeitgeber verpflichtet mein volles Gehalt, trotz Abwesenheit, zu zahlen? Ich habe Angst das ich dann nur die 60 Prozent bekomme, weil dies wäre sehr fatal. Können Sie mir da weiterhelfen oder an wen kann ich mich wenden? Liebe Grüße Hanna und Jonas
Hallo, Ja. Der Arbeitgeber muss Ihnen während der Kur den Lohn oder das Gehalt weiter zahlen, wie § 9 des Entgeltfortzahlungsgesetzes festlegt. Er ist auch verpflichtet, Sie für die Maßnahme freizustellen.
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