EsKönntSoEinfachSein
Hallo Ich habe mal eine Frage ich würde gerne mit meinen 3 Kindern L. 9Jahre, A. 3Jahre und J. 1,5Jahre auf Mutter-kind-kur gehen. Wobei die große L. Zwar nicht meine leibliche Tochter ist aber wir haben die größte Bindung zueinander und ich bin für sie Ihre Mama. Ich mache auch keinen Unterschied zwischen den dreien. Vom Behandlungsbedarf ist eine Kur sehr sinnvoll für uns vorallem für mich und die große da sie sehr große Schwierigkeiten mit der leiblichen Mutter hat. Die leibliche Mutter aber keine Therapie- oder Psychologische Hilfe unterschreibt. Daher wurde uns geraten wir sollen es mit einer Mutter-kind-kur versuchen. Da mein Mann also der Vater der großen mitten in einer Umschulung steckt ist die Überlegung ob auch ich mit zur Kur kann da ich von Haus aus eine beantragen wollte, weil ich ziemlich stark am Ende bin. Ist das möglich das ich als Stiefmutter meine Stieftochter mit zur Kur nehme (wo sie selbstverständlich auch für sich die benötigte Hilfe bekommt). Auf was müssen wir achten. Vielen Dank schonmal für die Hilfe LG Elisabeth
Hallo, das Aufenthaltsbestimmungsrecht muss auch beim Vater des Kindes liegen und die leibliche Mutter muss der Mitnahme des Kindes zustimmen. Zudem muss es Ihre Krankenkasse genehmigen, da es nicht ihr leibliches Kind ist. Andernfalls haben Sie nur die Möglichkeit das Kind als "Selbstzahler" mitzunehmen. Je nach Klinik müssten Sie in dem Fall mit 60-100 EUR pro Tag an Kosten rechnen.
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