roby.the.cat
Sehr geehrte Frau Dessauer, meine Psychologin hat die ärztlichen Atteste für meine MutterKindKur aufgefüllt, und bei der Kur sagte man mir, ich solle die Adresse das Hausarztes angeben für die Zusendung des Kurberichtes, das wäre so üblich. Ich bat meinen Hausarzt nun darum, mir den Kurbericht zu übergeben. Er meinte jedoch, dass dieser nicht herausgegeben würde, maximal könnte ich ihn in der Praxis kopieren lassen, was 50 ct pro Seite kostet. Ich habe mich über diese Antwort geärgert, da er ja gar nichts dazu getan hat, dass die Kur beantragt und genehmigt wurde (außer ein Attest für meinen Sohn ausgefüllt, der aber gesund und somit "nur" Begleitkind war). Darf ich den Bericht haben, oder hat der Arzt tatsächlich Recht? Liebe Grüße von Roby
Annina Dessauer
Das höre ich jetzt das erste Mal! Mein Vorschlag, fordern Sie den Entlassungbericht doch in der Klinik mit einer kurzen Mail und Schilderung der Situation mit dem Hausarzt an, dann haben Sie das Problem umgangen und müssen sich nicht mehr ärgern!
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