cipolla
Liebe Frau Jasker, wir haben drei Kinder, unser jüngstes hat einen sehr seltenen genetischen Defekt und ist deswegen geistig behindert und körperlich eingeschränkt. Wir haben eine Kur als Gesamtfamilie beantragt - meine wurde genehmigt und die meines Mannes abgelehnt, da er nicht die überweigende Erziehungsarbeit leistet. Mein Mann leistet natürlich total viel Erziehungsarbeit, anders würden wir es nicht mehr schaffen. Ich bin mittlerweile so erschöpft, dass ich mir eine Kur alleine mit den Kindern nicht zutraue (unser behindertes Kind ist schlafgestört und benötigt durch die Behinderung sehr viel Aufsicht / Begleitung / Regulation durch einen Erwachsenen). Haben Sie eine Idee, wie wir eine Lösung finden können, wie wir uns wieder erholen können? Gilt die überweigende Erziehungsarbeit auch für Familien mit behinderten Kindern oder können wir auf eine Einzelfallentscheidung hoffen? Vielen Dank Cipolla
Larissa Jasker
Es ist richtig, dass derjenige eine Kur mit den Kindern erhält, der in der Haupterziehungsverantwortung steht. Sie haben aber in vielen Kliniken die Möglichkeit, dass Sie Ihren Mann als Hotelgast zur Unterstützung mitbringen können. Gerne können Sie uns unter der kostenfreien Rufnummer 0800 22 55 100 kontaktieren, dann besprechen wir Ihr Anliegen persönlich.
HeyDu!
Dann sollte der Mann dringend Widespruch einlegen! Oft hilft schon das :-) Viel Erfolg
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