Frage im Expertenforum Mutter-Kind-Kuren an Annina Dessauer:

Klinikauswahl durch Gesundheitsservice

Annina Dessauer

 Annina Dessauer
Beraterin für Mutter-Kind-Kuren
Frage: Klinikauswahl durch Gesundheitsservice

kallita77

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Hallo Frau Dessauer, ich bin Mutter von 3 Kindern (9,6,3) und habe Anfang der Woche meinen Antrag zur MuKiKur an meine Krankenkasse (BKK) abgeschickt. Da neben meinen mütterspezif. Belastungen (Doppelbelastung Arbeit/Familie, alleinerziehend, pflegebedürftiger Vater (Plegestufe 1), auch die Migräne mich in meinem Familienalltag stark einschränkt und belastet, habe ich mich im Vorfeld aus dem Katalog des Gesundheitsservice über geeignete Kurkliniken informiert, welche für meine Indikationen in Frage kommen. Als ich beim Gesundheitsservice in Leverkusen nochmals telef. nachfragte, welche Häuser spezielle Migränetherapien anbieten, sagte mir eine Mitarbeiterin, dass ich nur in meinem Bundesland zur Kur fahren dürfe. Wäre eine Vorgabe von meiner Kasse. Als Nebendiagnosen habe ich noch allerg. Asthma und Pollenallergie, ebenso meine Tochter. Mein Hausarzt sowie Kinderarzt haben in den Attesten Reizklima am Meer dringend empfohlen. Im Antrag habe ich von meinem Wunsch und Wahlrecht Gebrauch gemacht und ausführlich anhand meiner Indikationen und der angebotenen Therapien mein Wunschhaus begründet.(Nordsee!) Die Weitergabe meiner Unterlagen an den Gesundheitsservice habe ich schriftlich im Antrag untersagt. Darf meine Kasse die Kurklinik auf das Bundesland begrenzen, wo ich wohne? Vielen Dank!


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Hallo, ich möchte dazu öffentlich eigentlich gar keine Aussage treffen, was den Gesundheitsservice in Leverkusen angeht, nur vielleicht soviel, die Kasse muss je nach Vorsorge & Reha zumindest den Wünschen der Versicherten entsprechen und Ort und Zeitraum festlegen. Die Gesundheitsservice ist eine private GmbH, bei denen die Kassen diese "Arbeit" ausgelagert haben. Dazu gäbe es meiner Meinung nach noch sehr viel mehr zu sagen, ich halte mich hier aber mal vornehm zurück mit meiner Meinung... Es gibt nur eine Kasse (AOK) die in 3 Bundesländern primär nur Häuser im eigenen Bundesland belegt. Dafür gibt es meines Wissens nach keine rechtliche Handhabe, das wurde wohl einfach mal so beschlossen. Genau so wenig gibt es eine rechtliche Grundlage, wie lange eine Kur bewilligt werden darf. Von daher haben Sie jetzt erst mal alles richtig gemacht, wenn es mehr zum Thema "Gesundheitsservice" und Tagessätze zu erklären gibt, können Sie mir gerne eine e-mail schreiben. Viele liebe Grüße


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