Elternforum Zehn bis Dreizehn

Zählen die Noten des 1. Halbjahres im Endzeugnis mit? (NRW)

Zählen die Noten des 1. Halbjahres im Endzeugnis mit? (NRW)

Tai

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Hallo, bisher hat mich das Thema wenig gekümmert, da es keine so eklatanten Unterschiede gab, aber nun bin ich doch neugierig: Kann jeder Lehrer für sein Fach selbst entscheiden, ob die Noten des 1. Halbjahres ins Endzeugnis mit einfließen oder nicht? Mein Siebtklässler ist gerade reichlich demotiviert. In einem Hauptfach würde er sich nach den Leistungen des aktuellen Halbjahres um zwei Noten verbessern, aber da der Lehrer das erste Halbjahr mitzählt, wird wohl nichts draus. Dagegen hat er sich mit einem Ausrutscher in einem anderen Hauptfach vermutlich um zwei Noten verschlechtert. Würde dieser Lehrer ebenfalls das erste Halbjahr mitrechnen, wäre der "Sturz" nicht gar so heftig, aber hier zählen anscheinend nur die Leistungen im zweiten Halbjahr. Ist das normal so? Grüße Tai


Jookel1935

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Antwort auf Beitrag von Tai

Das Endzeugnis ist das Jahreszeugnis, natürlich zählen alle Noten des ganzen Jahres!


MarvinsMum

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Antwort auf Beitrag von Jookel1935

ja sicher zählen die mit, sonst könnte man sich ja im ersten Halbjahr komplett auf die faule Haut legen!


Gaby J.

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Antwort auf Beitrag von Jookel1935

Note vom 2. Halbjahr einfliesen lässt. Hier war es bisher leider noch nie so. Auch ist es kein End-oder Jahreszeugnis, sondern das Zeugnis vom 2. Halbjahr


nadajo

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Antwort auf Beitrag von Gaby J.

Es gibt das Halbjahres-Zeugnis und das Schuljahres-Zeugnis. Steht so drauf (mit * - unzutreffendes Streichen). Und die Zensuren vom 1.Halbjahr zählen nun mal mit zum Schuljahr. War bei mir schon so, auch bei meinen großen Kindern (jetzt 19 und 20 Jahre) und nun bei meiner 3.Klässlerin auch. Zumindest ist das in Thüringen so... LG


Gaby J.

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Antwort auf Beitrag von nadajo

Hier steht auch 1. Halbjahr und 2. Halbjahr drauf!


Trini

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Antwort auf Beitrag von Gaby J.

Was passiert dann mit den schlechten Noteb vom 1. HJ? Kann ich mir gar nicht vorstellen. Trini


Vogelsängerin

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Antwort auf Beitrag von Trini

Doch Trini, ist hier auch so. Du kannst Dich um 2 Noten verbessern und dann kriegst Du auch die 2 Noten besser. Nach dem Halbjahr steht alles erst mal wieder auf Null. Man KANN wohl auch das erste HJ mit einbeziehen, aber es wird i.d.R. eher nicht gemacht!


Gaby J.

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Antwort auf Beitrag von Trini

Mein Sohn war bisher (7.Klasse) immer im 1. Halbjahr stärker. Mit dem Halbjahreszeugnis vom 6. Schuljahr wäre er locker versetzt worden. Tja leider hat direkt die ersten Arbeiten in den Hauptfächern im 2. Halbjahr verhauen und musste um dien Verbleib an der Schule bangen. Dies ist das erste mal das er im 2 Halbjahr stärker ist (selbst in Latein)


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von Tai

Die offizielle Regelung ist Wischi-Waschi für NRW vgl. http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Fragen_Antworten/FAQ/FAQ_APO/FAQ_APOSI/Leistungsbewertung/FAQVersetzung/Endnote.html LG


Verona

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Antwort auf Beitrag von Tai

Es zählt mit würde ich sagen - wie oben beschrieben könnte man sich auf die faule Haut sonst legen im 1. Halbjahr.... Lg Verona


Vogelsängerin

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Antwort auf Beitrag von Verona

ich zitiere daraus: "...Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese in der Versetzungskonferenz auf der Grundlage der Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr. Dabei ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr zu berücksichtigen, sofern die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt..." Ja, man KANN sich auf die faule Haut legen, außer in Fächern, die vorher als versetzungswirksam angekündigt wurden, weil sie nur in einem HJ stattfinden. Bei uns ist das z.B. Physik. Gibt es das nur im 1. HJ, ist diese Note versetzungswirksam. Aber auch NUR, wenn das vorher angekündigt wurde.