Elternforum Zehn bis Dreizehn

Gym, 5. Klasse, Gewichtung Exen und Schulaufgaben - Bayern

Gym, 5. Klasse, Gewichtung Exen und Schulaufgaben - Bayern

HeikeB1969

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Hallo, gibt es da eine offizielle Regelung ? Schulaufgaben doppelt oder so ? Ich finde leider nichts dazu und beim Elternabend wurde es nicht gesagt, ich hab vergessen zu fragen. Sorry, ist mein 1. Kind an einer weiterführenden Schule. Lg Heike


anico

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Hallo, du sehst es schon richtig! Schulaufgaben doppelt-alle anderen Beiträge (mündlich, Exen) einfach. Wenn Kurzarbeiteen geschrieben werden, können die anders gewichtet werden (z.B. 1,5fach). Eltern müssen aber immer Bescheid bekommen bei Abweichung von GSO. LG


HeikeB1969

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Antwort auf Beitrag von anico

Hallo, hat sich also nichts geändert zu meiner Zeit ;-) Danke Dir ! Lg Heike


2auseinemholz

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Hallo! Hm, kommt darauf an in welchem BL du bist. In HE zählen in den Hauptfächer die Klassenarbeiten 50%, mdl. 50% und in den Nebenfächern zählen Schularbeiten 30% und mdl. 70%. Und dann gibt es noch dern "pädagogischen" Ermessunsgspielraum - was soviel bedeutet, dass eine rechnerische Note die zwischen 2 Notenstufen liegt, nach Gutdünken auf- oder abgerundet werden kann. ich habe deswegen mit der Notenmathematik aufgehört! Es ist auch vorgeschrieben (Schulgesetz), dass die Schüler zu Beginn des Schuljahres über die Leistungswertung informiert werden müssen. Wurde bei uns in der 5. auf dem 1. Elternabend so gesagt und gemacht. LG, 2.


kanja

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Das steht bei uns immer am Schuljahresanfang im ersten großen Elternrundschreiben, also in welchem Fach welche Leistungsnachweise geschrieben werden. Auch weil es oft in bestimmten Jahrgangsstufen noch Sonderregelungen gibt, z.B. die Jahrgangsstufentests. Vielleicht noch mal nachlesen ....? Aber normalerweise zählen Exen als mündliche Note, d.h. halb. lg Anja


HeikeB1969

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Antwort auf Beitrag von kanja

Hallo Anja, wir haben zwar ein 15seitiges Epos bekommen - aber die Gewichtung steht nicht drin. Die Anzahl der Exen/Schulaufgaben wurde von den einzelnen Fachlehrern z.T. bekanntgegeben. Lg Heike


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Hallo, für Bayern gilt: Schulaufgaben doppelt, Exen, Abfragen, Referate usw. einfach. Die Unterrichtsbeteiligung wird hier mitberücksichtigt wenn ein Kind zwischen 2 Noten steht, ansonsten wird sie in der Bemerkung erwähnt. VG Goldbear


desireekk

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Ist die "richtige Bezeichnung" nicht: Großer und Kleiner Leistungsnachweis? Viele Grüße Désirée auch Bayern


HeikeB1969

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Das weiß ich nicht. Beim Elternabend wurde von Exen und Schulaufgaben gesprochen - von allen Lehrern ! Und über den bisher zurückerhaltenen Schulaufgaben stand "Schulaufgabe aus der Mathematik/aus dem Deutschen ..." Lg Heike


cuppa

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Am Ende des Schul(halb)jahres wird der Durchschnitt aller großen Leistungsnachweise (=Schulaufgaben) 2:1 mit dem Durchschnitt aller kleinen Leistungsnachweise (=Stegreifaufgaben (auch Exen genannt), Abfragen, Referate, Unterrichtsbeiträge (nein, die zählen NICHT nur, wenn ein Schüler zwischen zwei Noten steht, sondern sind bei manchen Lehrern die einzigen oder ein Großteil der kleinen Leistungsnachweise, also Vorsicht!!) - also alles andere) verrechnet, das ist dann die Zeugnisnote. Achtung: Schulen können intern Abweichungen vereinbaren, z.B. in der Fremdsprache alle Leistungsnachweise gleich gewichten, um die mündliche Beteiligung zu fördern. Also würde ich bei Gelegenheit nochmal beim Klassenleiter nachfragen.


anico

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Antwort auf Beitrag von cuppa

Keine Gleichgewichtung in Bayern.


cuppa

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Antwort auf Beitrag von anico

Doch - im Rahmen von Modus 21 ist das möglich.


123mami

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Antwort auf Beitrag von cuppa

Hallo, am Gymnasium meiner Kinder (auch Bayern) findet in den modernen Fremdsprachen eine Gleichgewichtung statt. Viele Grüße Dagmar


anico

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Antwort auf Beitrag von cuppa

Danke für den Hinweis-Modus 21 ist ja schulabhängig und nicht überall eingeführt!. LG und schönes WE


magistra

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Antwort auf Beitrag von cuppa

... zählen mitnichten die großen Leistungsnachweise doppelt und die kleinen Leistungsnachweise einfach. Je mehr kleine Leistungsnachweise geschrieben / gemacht werden, desto weniger zählen sie, da es ja jeweils um die Summe geht. Das verstehen unsere Schüler aber bis in die Oberstufe hinein nicht, obwohl ich es jedes Jahr zu Beginn wieder und wieder und wieder erkläre... Gewichten dürfen wir tatsächlich, z.B. dass eine Referatnote als doppelter kleiner Leistungsnachweis gilt. Ich wusste gar nicht, dass das eine Modusmaßnahme ist...