sara31
Unsere Klassenlehrerin geht nach Weihnachten in den Mutterschutz. Nach der Elternzeit wird sie wohl nicht die Klasse als Klassenlehrerin wieder übernehmen. Nun frage ich als Elternsprecherin, wann würdet Ihr einen Blumenstrauß und evtl kleines Geschenk (Schwangerschaftsöl, Tee) übergeben - wenn sie geht oder erst nach der Geburt?
Ich würde ihr einen Blumenstrauß überreichen, wenn sie geht. Ist sie erst mal zu Hause, dürfte das Überreichen doch schwieriger werden. Ich würde allerdlings kein Schwangerschaftsöl verschenken, für die Klassenlehrerin finde ich das zu persönlich, so etwas würde ich meiner Freundin schenken. Für die KL würde ich lieber etwas Neutraleres wählen, am besten einen Gutschein ... dann kann sie selbst entscheiden, was sie braucht. LG Streuselchen
Ich würde etwas zur Geburt des Babys schenken. Es ist nicht so üblich, etwas zu schenken, wenn man in den Mutterschutz geht. Die Geburt des Babys ist ein echter, toller und passender Anlass - im Gegensatz zum Beginn des gesetzlichen Beschäftigungsverbots ab 6 Wochen vor dem ET, das eher unspektakulär begangen wird. LG
Aber erreicht man die KL denn noch privat, wenn sie erst zu Hause ist? Das heißt doch, dass jemand sie kontaktieren muss und zu Hause aufsuchen muss mit dem Geschenk ... ist das jedem Recht? Den Blumenstrauß und oder Gutschein übereichen, wenn sie geht und das vielleicht in der letzen Schulstunde mit allen Kindern finde ich schön. Dann sehen alle Kinder, was sie bekommt, wie die KL sich freut ... das ist doch ein schöner Abschluss für alle. Ist doch egal, was "üblich" ist ... jeder wie er will und wie es paßt. LG Streuselchen
ich würde eher etwas zum abschied und auf eine vergangene schöne zeit schenken, wie eben nach der grundschulzeit ein schönes schreibset mit blumen vielleicht. die schwangerschaft würde icch aussen volassen ,das ist zu privart ,wie ich finde
Nur so am Rande: ich gehe davon aus, die KL ist Beamtin. Sie darf keine Geschenke über 5 Euro annehmen. Blumenstrauss ist davon mal ausgenommen - das Geschenk dazu darf eigentlich nichts Großes bzw. Teures sein. Es sei denn, sie geht ganz. bei Abschiedsgeschenken darf es auch etwas teurer sein. Kommt sie aber wieder, nur eben nicht als KL, müsste sie ein zB Öl für 20 Euro abgeben. Jaaahaaa, das finden viele ganz doof - aber als Beamter darf man eben nicht (Bestechungsvorwurf). Und nein, auch eine Schwangerschaft ist kein Grund, dies einfach nicht zu berücksichtigen. Sorry für´s Spielverderben.
Woher weißt Du denn ganz offiziell, dass sie nach dem Mutterschutz nicht wiederkommt? Hat sie Dir das gesagt? Vielleicht geht sie ja doch schneller als erwartet wieder arbeiten. Oder will sich diese Option noch offenhalten. Sie muss nämlich erst nach der Entbindung beim Schulamt angeben, ob sie wirklich in Elternzeit gehen möchte und wie lange. Von daher könnte es arg voreilig wirken, sie jetzt schon per Geschenk zu verabschieden... Ich würde auch zur Geburt etwas schenken, z. B. per Post (Gutschein, Glückwunschkarte). Dann hat es nichts mit der Frage zu tun, ob und wann sie wiederkommt, sondern es gibt einen konkreten Anlass.
Vielen Dank für Eure Antworten. Stimmt , mit dem Öl ist es wohl etwas zu persönlich. Sie hat die Klasse auch nur ein halbes Jahr gehabt. War anders geplant, aber dann wurde sie schwanger, passiert nun mal. Ihre Vorgängerin hat auch "nur" einen Strauß und Karte bekommen. Mit dem nicht wiederkommen, habe ich mich wohl nicht gut ausgedrückt. Sie will nach einem Jahr wieder an die Schule kommen, jedoch wird sie dann unsere Klasse nicht wieder als Klassenlehrerin übernehmen (aber bei dem häufigen Lehrerwechsel in dieser Klasse ist alles möglich). Am letzten Arbeitstag den zu überreichen wird etwas schwierig, da ich nicht von der Arbeit wegkann. Ich werde schon eine Lösung finden.
Bei unserer ehrerin gabs damals als Abschiedsgeschenk etwas Nach der Geburt sah man sie ja nichtmehr. Je nachdem bedenkt sie darf nichts Teures annehmen, also nicht dass Ihr dann einen hohen Gutschein irgendwo hergebt, die Grenzen weiss das Sekretariat dagmar
In Hamburg wäre ein gemeinschaftliches Geschenk, zu einem besonderen Anlass in Höhe von 30 Euro i. O. Blumen oder ein Büchergutschein, Kino wären doch schön. Ihr kennt sie ja nicht so lange...Bei uns kommen die Lehrerinnen auch immer nach einem Jahr wieder. LG maxikid
Die Klassenlehrerin unseres ältesten Sohnes ist letzten Sommer mit Beginn der Sommerferien in den Mutterschutz gegangen. Wir haben ein Tablett mit den Bildern der Kinder gestaltet. Mit auf dem Tablett ein Satz (Danke für die schöne Zeit oder so ähnlich, ich weiß es leider nicht mehr). Dazu ein paar Blumen. Überreicht wurde es am letzten Schultag vor der Zeugnisausgabe. Auch sie wird die Klasse nicht wieder als Lehrerin übernehmen, ist jetzt in Elternzeit.
Da es sich um eine Privatschule handelt, ist sie keine Beamtin. Dazu hat sie offen gesagt, das sie mindestens ein Jahr, eher länger in Elternzeit geht. Es ist auch nicht ihr erstes Kind.
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