Elternforum Zehn bis Dreizehn

Erprobunsstufe Gymnasium NRW

Erprobunsstufe Gymnasium NRW

ungewohnt

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Ich bin ja immer der Meinung gewesen, dass die Schule/Lehrer nach der Erprobungsstufe das Ja oder Nein zum Gymnasium setzen. Aber bei uns ist das nicht so. Die Empfehlung wird gegeben, aber die Entscheidung treffen die Eltern. Irgendwie versteh ich den Sinn einer Erprobungsstufe dann nicht Und das Niveau sinkt doch dann allgemein?!


KatjaB78

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Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Ich kann nur von der Erprobungsstufe Realschule reden, vielleicht das gleiche vom Prinzip her, wie ein Gymnasium? Bei uns fliegen die Schüler gnadenlos raus, wenn sie Notenmässig nicht mitkommen, da ist es definitiv keine Elternentscheidung. Und bei uns wird das Niveau ab der 7. auch Höhe und nicht niedriger. Aber vielleicht ist das auch von Schule zu Schule unterschiedlich?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von KatjaB78

Hier ist es wie bei Katja - nach der 6 sind einige Schüler abgegangen und das Niveau ist weiterhin, nun, ich würde sagen "gymnasial", da wird nichts niedriger. (NRW, Gym - mit Kind in der 5, der 6 und der 8)


mozipan

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Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Wenn man die Anforderungen des Gyms nicht erfüllt erhält man mit dem Jahreszeugnis 1 Bemerkung, dass der Wechsel auf eine niedrigere Schulform empfohlen wird. Dann entscheiden die Eltern. Hat man eine solche Empfehlung zwei mal, dann zählt auch kein Elterwille, dann muss man runter von der Schule. Hat also das Kind mit dem Jahreszeugnis der 5. Klasse die Empfehlung erhalten die Schule zu verlassen und bekommt diese Empfehlung auch mit dem Jahreszeugnis der 6. Klasse, muss es die Schule nach der Orientierungsstufe verlassen. Hat es die Empfehlung zum Ende der 6. das erste mal, dann hat es noch ein Jahr Schonfrist, sofern die Eltern das wollen.


Julie

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Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Für NRW gilt: Von Klasse 5 nach Klasse 6 findet keine Versetzung statt. Das Kind geht ohne Versetzungsentscheidung in die Klasse 6 über. Mit der Versetzungsentscheidung in die Klasse 7 gilt die Erprobungsstufe als "bestanden". Man geht dann davon aus, dass das Kind auf der richtigen Schulform ist. Jeweils zum Halbjahr kann die Erprobungsstufenkonferenz einen Schulformwechsel empfehlen. Die ist aber unverbindlich (meine ich jedenfalls) und die/Entscheidung liegt bei den Eltern. Wird das Kind nicht von der 6 in die 7 versetzt, muss die Schulform (von Ausnahmefällen abgesehen) gewechselt werden.....


Hexhex

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Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Nur weil die Eltern letztlich entscheiden, ist doch deshalb die Erprobung nicht sinnlos. Ganz im Gegenteil: Man hat zwei Jahre Zeit zu schauen, wie das eigene Kind zurecht kommt. UND man bekommt dazu auch noch eine Einschätzung der Lehrer. Das ist doch prima und viel besser, als wenn die Lehrer einem diese Entscheidung wegnehmen würden und ein Kind gegen den Willen der Eltern (und des Kindes) knallhart von der Schule weisen! Sei froh, dass Dir die Entscheidung in letzter Instanz überlassen ist. LG


ungewohnt

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Antwort auf Beitrag von Hexhex

Sinn einer Erprobungsstufe - in meinem Sinne! ist - dass über die richtige Schulform entschieden wird. Und dies nicht allein anhand von Noten. Klar, wenn nicht in die 7. versetzt wird, heißt es runter von der Schule. Bedeutet dies, auf der anderen Schule noch einmal die 6? Wir haben Kinder, die von Anfang 4-6 schreiben, aber am Ende bei der 4 bleiben bzw. 1 Fach 5. DA finde ich eine Schul-Weisung zum Abgang erforderlich bzw. förderlich für diese Kinder. Mein Sohn ist da nicht gefährdet - solides Mittelfeld. Allerdings lässt er sich auch von den "Nicht-Lernern" anstecken.