Salkinila
Ich werde natürlich noch bei der Familienkasse nachfragen, würde aber gerne mal wissen, ob von euch jemand damit Erfahrung hat. Mein Sohn macht nächstes Jahr Abitur und ist Anfang April fertig - wir leben in RLP, da findet das Abitur immer so früh statt. Danach möchte er ein FSJ machen, was voraussichtlich aber erst am 01. September beginnt. Nun habe ich gelesen, dass zwischen Schulende und FSJ-Beginn nur vier Monate liegen dürfen, bei uns wären es allerdings fünf. Über Ausnahmeregelungen für RLP konnte ich nichts finden. Ist hier zufällig jemand aus RLP, der auch dieses Problem hatte?
Ich bin nicht aus RLP, aber auch wir hatten für die "Arbeitssuche" mehr als 4 Monate mit Kindergeld. Bekommt deine Sohn denn sein Abitur wirklich schon im April ausgehändigt? Ein Schuljahr geht doch offiziell immer vom 1. August bis 31. Juli. Trini
https://www.schultrainer.de/pruefungen/rheinland-pfalz-pruefungen/pruefungstermine-rheinland-pfalz-2020/ Habe gerade noch mal nachgeschaut. Er ist G 9???? Dann ist er tatsächlich Ende März mit der Schule durch. Zur Überbrückung könnte er sich ja auch zum Sommersemester an einer Uni immatrikulieren. Aber das ist nicht wirklich nötig: https://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder/ Da steht es: Kinder ohne Berufsausbildung/ abgeschlossenem Studium Kinder, die noch keine Berufsausbildung absolviert oder ein Studium abgeschlossen haben erhalten in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, während der ersten Berufsausbildung oder in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ohne weitere Voraussetzung Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, in welchen zeitlichen Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder wie viel Einkommen sie verdienen.
Die Zeugnisaushändigung ist am 27.03. Das, was du rausgesucht hast (danke dafür) trifft ja aber hier nicht zu, da weder eine Ausbildung noch ein Studium angefangen wurde. Für die Übergangszeit zwischen Schule und Studium/Ausbildung/FSJ gilt eine Frist von vier Monaten. Und die ist das Problem, da er sie überschreitet. Wir haben auch schon daran gedacht, dass er sich einfach für einen Studiengang einschreibt. Da würde dann das Wintersemester 2020 reichen. Sobald er eine Zusage für das FSJ hat, wäre das Problem auch gelöst. Allerdings will er etwas ganz bestimmtes machen und bekommt dafür erst im Juni eine Zu- oder Absage....
Soweit ich weiß (habe es letztens gelesen) zählt das volle Schuljahr. Also bis zum 31.07. (31.08.?) gibt es sowieso Kindergeld. Dann fangen erst die 4 Monate Übergangszeit an.
Beim Abitur mit nachfolgendem Studium kein Problem, beim FSJ aber eventuell doch anders... https://www.lff-rlp.de/fileadmin/user_upload/ZBV/PDF/vordrucke/LfF13/LfF13_kg002.pdf
Danke für den Link! Ich hoffe, dass auch für ein FSJ ein formloses Schreiben genügt. Wenn nicht, müssen wir irgendwie nachweisen, dass mein Sohn sich um eine Stelle bemüht hat. Für ein FSJ Politik, für das er sich interessiert, läuft die Bewerbung allerdings online über ein entsprechendes Formular. Und die Zusage kann sich bis Mitte Mai hinziehen... Ich kenne übrigens niemanden hier, der bereits zum Sommersemester beginnt zu studieren - deshalb wurde das Abitur in RLP ja eigentlich vorgezogen.
Also ich musste auch paar Monate warten, bis ich im FSJ anfangen konnte. Musste lediglich schriftlich nachweisen, dass ich wirklich ab dato ein FSJ anfange und nicht nur zu Hause sitze und Däumchen drehe. Das Bewerbungsschreiben inkl. der Aufnahme im FSJ hat gereicht und ich bekam für die anderen Monate, wo ich noch nicht anfing im FSJ, weiterhin mein Kindergeld. :)
Hallo, wir hatten dieses Problem dieses Jahr auch, ebenfalls RLP. Uns wurde geraten das der Sohn sich Ausbildungs-/Studienplatz-suchend meldet. Da wäre man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Bei uns war beim Abi der weitere Weg noch nicht ganz klar. LG Mäusedompteuse
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