Carmar
Kann meine Tochter nach dem Abi minderjährig allein ins Ausland oder nicht? Kann sie überhaupt was machen außer Studium oder Ausbildung? Sie plant schon allerhand. Zwei Volontariate sind vereinbart (eins davon in Deutschland, das andere in einem europäischen Land). Und dann sagt sie gerade, dass es schwierig werden wird, überhaupt in einem Hotel einchecken zu dürfen. Was kann meine Tochter dafür, dass sie 17 ist, wenn sie mit dem Abi fertig sein wird? Nichts! Erst ist sie in NRW als Muss-Kind mit noch 5 eingeschult worden. Dann hat das Gymnasium G8. Sie hat verschiedene Ideen, was sie mal beruflich machen möchte, aber noch ist nichts konkret. Also dachten wir, sie geht erst mal "auf Reisen". Aber das ist vielleicht gar nicht möglich/erlaubt. Habe gerade dies hier im Internet gefunden: Nach der allgemeinen Schulpflicht schließt sich in Nordrhein-Westfalen die Berufsschulpflicht an. Bis zum Ende des Schuljahres, in dem Schüler/-innen das 18. Lebensjahr vollenden, sind sie weiterhin berufsschulpflichtig. Also noch nicht mal "bis zum 18. Geburtstag", nein, bis zum Ende des Schuljahres. Das wären bei meiner Tochter zusätzlich noch sehr viele Monate (also das ganze nächste Schuljahr 2023/24). Außerdem wird es wohl zumindest im Ausland schwierig, allein in ein Hotel zu gehen. In Deutschland ließe sich das ja vielleicht noch regeln (mit Unterschriften oder Anrufen). Mit dem Thema Kindergeld müssen wir uns auch noch befassen. Gibt es eine Pause beim Kindergeldbezug oder muss es durchgezahlt werden? Wenn dann irgendwas ist, was dazu führt, dass kein Kindergeld mehr gezahlt wird, ist es dann mit dem Kindergeld für die Zukunft vorbei? Das wäre ja fatal. Irgendwo einschreiben und dann auf Reisen gehen ist mir nicht geheuer. Das möchte ich nicht. Sie ist eine der Jüngsten, die jetzt in der Q2 sind und Abi machen werden. Alle 18- und 19jährigen haben dies Problem nicht. Da sind soooo viele, die erst mal reisen wollen. Die dürfen und meine Tochter nicht? PS: Ich hatte letztens wegen des Führerscheins geschrieben. Sie hat im Dezember bestanden und das begleitete Fahren mit dem Gangschaltungsauto klappt. Hat (oder hatte) hier jemand die gleiche Situation? Was ratet ihr mir/uns?
In Deutschland ist man 12 Jahre schulpflichtig, somit ist deine Tochter nach 12 Schuljahren und dem Abitur nicht mehr schulpflichtig, egal ob sie 17 oder 19 ist.
Das ist in NRW nicht so. In NRW ist man 10 Jahre schulpflichtig. Danach beginnt die Berufsschulpflicht. Dann ist man noch das ganze Jahr, in dem man 18 wird, berufsschulpflichtig. https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)#Vollzeitschulpflicht NRW: 10 Jahre Vollzeitschulpflicht, danach Pflicht zum Besuch eines Berufskollegs für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird, also immer bis einschließlich letzten Schultag vor den Sommerferien (§§ 37, 38 SchulG NRW) Ein Umzug würde also helfen.....
Sorry, das ist doch Quatsch. Demzufolge müsste es ja viele Auffangklassen für 17-jährige Abiturienten geben - hast du jemals von so etwas gehört? Wie ich schon geschrieben habe, waren in den Jahrgängen meiner älteren Kinder sehr viele, die mit 17 Abitur in NRW gemacht haben. Damals war der Stichtag zwar der 30.6., aber es war sehr verbreitet, „Kann-Kinder“ früh einzuschulen. In den Abibüchern habe ich gestaunt, wie viele Mitschüler erst Ende des Abiturjahres 18 wurden. Einer aus der Gymnasialklasse meiner Tochter (geb. 1998) mit Abitur 2016 ist Jahrgang 1999, eine Jahrgang 2000. Auch von den jungen Abiturienten legten einige erst mal ein Gap year ein. Nichts mit Berufsschulpflicht für Minderjährige. Also entspann dich mal wieder. Und rufe beim Schulamt oder sonst einer zuständigen Stelle an, damit du offiziell Klarheit hast.
Das Alter dürfte kein Problem sein, wenn du deiner Tochter eine entsprechende Vollmacht ausstellst, falls sie das braucht. Meine Kinder waren noch zu Schulzeiten in unterschiedlichen europäischen Hotels mit Freunden unterwegs und es gab nie Probleme wegen des Eincheckens, und die Vollmacht wollte auch kaum einer sehen. Gerade in den Jahrgängen meiner älteren Kinder waren sehr viele, die mit 17 Abitur gemacht und erst Ende des Jahre oder noch später volljährig wurden und folglich noch minderjährig zu Weltreise, Work and Travel oder Freiwilligenarbeit in die Ferne reisten. Scheint also auch problemlos zu gehen. Wenn die Volontariate für den weiteren Berufsweg wichtig sind, gibt es vielleicht in der Zeit Kindergeld. Sonst eher nicht, aber ruf doch einfach bei der Familienkasse an. Bis zum 18. Geburtstag läuft es eh immer weiter.
Vergessen: Natürlich bekommt deine Tochter wieder Kindergeld, auch wenn sie eine Weile keinen Anspruch darauf hatte. Meine Tochter hat auch erst ein Jahr nach dem Abitur mit dem Studium begonnen und in dieser Zeit kein Kindergeld bezogen, denn wir hielten auch nichts von einer falschen Immatrikulation oder einer Scheinbewerbung. Falls das bei euch relevant ist und ihr gesetzlich versichert seid: Unsere Tochter konnte mit Minijob oder Praktika problemlos in der Familienversicherung bleiben, wobei sie für den langen Auslandsaufenthalt dann aber eh eine richtige Auslandskrankenversicherung brauchte.
Vielen Dank.
Die Schulpflicht in NRW ist echt blöde,aber so wie du geschrieben hast Thema Kindegeld Es gibt auch Zeiten ohne Kindergeld woran wieder Kindergeld folgen kann sofern die Berechtigung vorliegt Wenn dein Kind nach der Schule nicht in Ausbildung,Studium oder suchend gemeldet ist erlischt der Anspruch,sollte eines wieder zutreffen dann kann man es neu beantragen,meine hatte eine Auszeit wegen Erkrankung (wobei ich das einen Hohn finde,wenn ein Kind nicht in der Lage ist zu arbeiten,bzw dem Markt nicht zur Verfügung steht dann erlischt der Anspruch sofern keine Behinderung vorliegt)
Ich danke auch dir für deinen Hinweis.
Wieso bist du so böse "die dürfen, meine Tochter nicht". Die Situation ist doch nun einmal wie sie ist. Ein kurzer Blick ins Internet bestätigt außerdem, dass die Schulpflicht mit dem Abi endet. "Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis besteht Schulpflicht bis zum erfolgreichen Abschluss eines vollzeitlichen Bildungsganges der Sekundarstufe II" [Quelle: https://www.bildung.koeln.de/schule/schullaufbahn/schulpflicht/] Ich würde aber unbetreute Reisen außerhalb Europas erst empfehlen, wenn sie 18 ist, weil es da in der Tat mit den Hotels schwierig werden könnte. Insbesondere in den USA, dort kann sie erst ab 21 alleine in ein Hotel einchecken. In Europa sollten zumindest Jugendherbergen kein Problem sein. Innerhalb Deutschlands durften meine Kinder mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern unter 18 Jahren in Hotels einchecken, wie es im europäischen Ausland ist, weiß ich nicht sicher, ich vermute aber ähnlich.
Ja, ich bin so "böse", seil es außer der Schulpflicht auch einen Berufsschulpflicht gibt. Und die ist so, wie ich es aufgeführt habe.
Sorry für die Tippfehler. Es ist so verrückt, dass es in jedem Bundesland anders ist. Ich forsche aber noch mal nach. Ja, in den USA ist die Volljährigkeit soweit ich weiß auch erst mit 21 erreicht. Dann ist es für 17jährige aus Deutschland wirklich schwierig. Wobei wir dort in der entfernteren Verwandtschaft zwei Familien hätten, wo sie vielleicht zu Besuch hin könnte. Meine Tochter hat bei ihren Planungen die USA "nach hinten gestellt".
Nein, ist sie nicht. Siehe meinen Link. Wenn sie einen SEK-2-Abschluss hat (und das ist das Abitur), ist sie von der Berufsschulpflicht befreit. Du machst aus etwas ein Problem, das keines ist.
In deinem Link geht es um die SCHULpflicht. Wo steht, dass jemand mit einem Sek II Abschluss von der Berufsschulpflicht befreit ist? Das wäre für mich logisch und das ist das, was wir uns wünschen. Ich finde diesen Wortlaut aber nicht. § 38 Schulpflicht in der Sekundarstufe II ..... Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines Bildungsganges der Sekundarstufe II. ..... Ja, mit dem Abitur hat meine Tochter die SCHULpflicht erfüllt. In NRW gibt es außer der Schulpflicht noch die Berufsschulpflicht. Nach der allgemeinen Schulpflicht schließt sich in Nordrhein-Westfalen die Berufsschulpflicht an. Bis zum Ende des Schuljahres, in dem Schüler/-innen das 18. Lebensjahr vollenden, sind sie weiterhin berufsschulpflichtig. NRW (Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)#Berufsschulpflicht) 10 Jahre Vollzeitschulpflicht, danach Pflicht zum Besuch eines Berufskollegs für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird, also immer bis einschließlich letzten Schultag vor den Sommerferien (§§ 37, 38 SchulG NRW) Kann man die Berufsschulpflicht umgehen? Lediglich in besonderen Ausnahmefällen können die Schulaufsichtsbehörden Schüler*innen eine Befreiung von der Berufsschulpflicht erteilen. Sie will eben nicht sofort eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Das muss sie von uns aus auch nicht. Wir werden schon einen Weg finden. Wenn minderjährige Schüler/innen mit dem Abitur außer der Schulpflicht auch die Berufsschulpflicht erfüllt haben, wäre das ja schön. Das steht aber nirgends. Du interpretierst die Wörter so: Berufsschulpflicht ist ein Teil der Schulpflicht. Ich so: Berufsschulpflicht gibt es neben der Schulpflicht. Hoffentlich stimmt deine Interpretation. Dann hätte meine Tochter mit dem Abi die Schulpflicht und Berufsschulpflicht abgehakt. Und ich meine dieses schwachsinnigen Klassen, in denen einmal pro Woche Jugendliche mit Null-Bock-Haltung sitzen, den Lehrern die Jackenärmel zunähen und mit Stühlen werfen. Ich meine nicht die Berufsschule, die zu einer Ausbildung gehört!
Wird deine Tochter denn soviel später erst 18? In dem Jahrgang der jetzt Abi macht, wurden doch Kinder eingeschult die bis Ende September Geburtstag hatten, oder? Die einfachste Lösung wäre doch, dass sie dann halt erst nach dem 18. Geburtstag ins Ausland geht und bis dahin etwas jobbt um das zu finanzieren... Ich glaube nicht, dass bei einer Abiturientin, die noch 17 ist, wirklich noch die Schulpflicht gilt. Davon habe ich nie gehört, dass da jemand dann noch zur Berufsschule musste im folgenden Schuljahr...
Es handelt sich dann nicht um die Schulpflicht, sondern um die Berufsschulpflicht. Das ist tatsächlich so. Sie wird im September 18, wäre dann also das ganze Schuljahr 2023/24 berufsschulpflichtig. Das hat aber nichts mit der Berufsschule zu tun, die man während einer Ausbildung besucht.
Ja, aber würde das Amt dein Kind wirklich an eine Berufsschule schicken, wenn sie jetzt mit 17 Abi gemacht hat und dann ein Auslandsjahr macht? Deutschlands Bürokraten sind stumpf und borniert, aber davon habe ich noch nie zuvor gehört (und es gibt das G8 ja nun doch schon länger). Ich denke aber, wenn sie ein Studium aufnimmt, entfällt die Berufsschulpflicht sowieso und wenn sie eine Ausbildung macht, dann hat sie ja eh Berufsschulunterricht...
Sie will eben weder sofort ein Studium noch sofort eine Ausbildung beginnen. Sie will ins Ausland und hat das auch schon sehr ausführlich geplant. Dass das Kindergeld dann wegfällt, müssen wir so hinnehmen. Mein Horror wäre halt, dass sie nicht weg kann, weil so in so eine schwachsinnige Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis muss. Ich hatte das überhaupt nicht auf dem Schirm, bevor nicht nicht gelesen hatte, dass sich in NRW an die Schulpflicht die Berufsschulpflicht anschließt. HOFFENTLICH ist das bei (minderjährigen) Abiturienten nicht so! Silvias Beitrag lässt mich hoffen.
Also wie gesagt, das habe ich noch nie gehört, dass jemand nach dem Abitur noch zur Berufsschule muss auch wenn derjenige eben noch 17 ist... Du hast eine Hochschulzugangsberechtigung mit der kannst du studieren also deine Ausbildung fortsetzen. Damit sitzt man ja erstmal nciht auf der Strasse, sondern kann ja jederzeit ein Studium anfangen, eben auch nach einem halben oder ganzem Jahr Auszeit... Das würde mich doch sehr wundern... Aber berichte mal, wenn du herausgefunden hast, wie das geregelt ist, denn bei meinem jüngsten würde dieses Thema auch auf uns zukommen, der wird im letzten G8 Jahrgang auch noch mit 17 sein Abitur bekommen.
Die Schulpflicht ist mit dem Abitur erfüllt. Darunter fällt dann auch die Berufsschulpflicht. Den Ausdruck Berufsschulpflicht scheint es nicht zu geben. Es gibt auch kein Berufsschulgesetz. Die mir schreibende Dame aus der Bezirksregierung schrieb "weiterführende Schulpflicht". Meine Anfrage ging durch mehrere Hände. Es hatten schon mehrere Eltern schriftlich nachgefragt.
Weil unser Kind 2017 das gleiche Problem hatte (in RLP wird im März Abitur gemacht), hat er gleich angefangen im Sommersemester zu studieren. Klar war es doof, dass dann Mama noch Papiere unterschreiben musste und die eigene Wohnung hat er sich erst im WSS (mit 18) gesucht. Aber zumindest waren nicht sechs Monate verloren. Er wusste allerdings damals schon, was er werden wollte.
Die letzten 10 Beiträge
- Umgang mit Teenager
- 18. Geburtstag
- Schulabstinenz aufgrund sozialer Ängste
- Ideen für kleine Konfirmationsfeier (nur wenige Gäste) / Konfirmationsgeschenk
- Liebeskummer/Probleme
- Liebeslummer/Probleme
- Versetzung ist gefährdet in der 10. Klasse
- Beide Freundinnen zusammen nach hinten setzen?
- Mobbing und anderes
- Unterschiede Realschule und Gymnasium?