Elternforum Schwanger - wer noch?

Wichtige Frage bzgl. uneheliches Kind???!!!

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Hallo! Mein Schatz und ich sind nicht verheiratet und erwarten im Januar unser erstes Kind. Heiraten wollen wir auf jeden Fall, nur war uns das dieses Jahr alles zu knapp und zu stressig, denn es stand noch ein Umzug an, mein Freund hat sein Diplom gemacht, neuer Job etc. Nächstes Jahr wollen wir dann Hochzeit und Taufe in einem machen, daher soll das Kind auch schon seinen Nachnamen bekommen. Freunde von uns haben es genauso gemacht letztes Jahr und meinten, dass der Vater nach der Geburt nur die Vaterschaft anerkennen muß, damit wäre alles klar. Jetzt habe ich aber von Bekannten gehört, dass bei unverheirateten Paaren der Vater das Kind dann im Nachhinein adoptieren muß, was natürlich mit Kosten etc. verbunden ist. Nun bin ich sehr verunsichert und weiß nicht, was ich glauben soll. Wer weiß darüber Bescheid oder hat eine Idee, an wen ich mich wenden kann? Denn im Internet finde ich auch nix Definitives, da vertrau ich lieber Euch!!!! Wäre toll, wenn Ihr mir schreibt! Ganz liebe Grüße, Melli


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Ich bin auch nicht mit dem Kindsvater verheiratet, noch nicht, so wie fast alle meine Freundinen bei der Geburt. Also, es ist so, das dein Schatz die Vaterschaft anerkennen sollte, wenn ihr nach der Geburt heiratet, sonst hat das Kind keinen Vater (offiziell), das kann er aber auch JETZT schon machen. Wenn ihr dann geheiratet habt, muß er tatsächlich sein Kind adpotieren, damit er auch ein Sorgerecht hat, wenn er das nicht tut, liegt es nur bei dir, trotz dann Ehe und Vaterschaftsanerkennung!


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Statt irgendwelchem Halbwissen hier zu vertrauen, würde ich doch besser in der dafür zuständigen Behörde nachfragen. Standesamt, Jugendamt etc. Also wirklich.


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Wenn du möchtest, dass euer Kind jetzt schon seinen Nachnamen trägt, dann kannst du beim Standesamt eine Namenserteilung machen lassen, kostet glaub ich 7 € oder so. Kannst schon vor der Geburt hin, dann habt ihr nach der Geburt bei der Anmeldung schon alles fertig und müsst nur noch den Rest einreichen.


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Ich hab mich was missverständlich ausgedrückt, also, er muß die Vaterschaft halt anerkennen, wenn er offiezeill der Vater sein will, so mit Rechten und Pflichten, hat aber dann kein Sorgerecht, das liegt allein bei der Mutter, und deswegen muß er sein Kind adoptieren, dann ändert sich das. Und die Vaterschaft kann man auch während der Schwangeschaft anerkennen.


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war es so, dass er die Vaterschaft schon vor der Geburt beim JA anerkannt hat, ja das geht. Als die beiden 9 Mon. nach der Geburt ihrer Tochter geheiratet haben hat die Kleine automatisch den Ehenamen bekommen und er mußte sie nicht adoptieren. Das war mal. Gruß Ute


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hallo, wenn dein freund die vaterschaft anerkennt dann ist er der vater. er muss das kind nicht addoptieren. selbst wenn er nicht der erzeuger wäre, dann ist es trotzdem sein kind wenn er die vaterschaft anerkennt. ist allerdings urkundenfälschung wenn er es bewusst machen würde, da er aber der erzeuger ist ist es ja kein problem. bei der geburtsbescheinigung und der standesamtlichen anmeldung im krankenhaus dierekt nach der geburt kannst du gleich eintragen das das kind den namen des vaters bekommt. vaterschaftsanerkennung könnt ihr sicherheitshalber schon vor der geburt machen. dann habt ihr hinterher weniger stress. ich hoffe ich hab es gut erklärt. mein fall war und ist immernoch ahnlich...und viel komplizierter. wenn du noch fragen hast dann meld dich einfach. lg ivi


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hallo melli, bei uns ist es ähnlich.wir sind auch nicht verheiratet und unser baby soll im januar kommen.da ich die sorgerechtsfrage vorher klären wollte,sind wir schon jetzt beim jugendamt gewesen.mein freund hat die vaterschaft anerkannt und geteiltes sorgerecht haben wir auch,für das baby.wenn wir innerhalb 6 jahren heiraten,nimmt das baby automatisch den namen meines freundes an. gruß,silke


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Mein Bruder ist im September Vater geworden, auch unehelich. Mit seiner Freundin hat er beschlossen, dass die Kleine seinen Namen bekommt und er hat natürlich die Vaterschaft anerkannt. Vor ein paar Tagen haben sie dann geheiratet und er hatte auch schon vorher das Sorgerecht und muss nun auch nicht adoptieren. Das ist total veraltert. ICh meine das wurde so um 2002 geändert, da war nämlich ne Freundin von mir schwanger auch mit dieser Problematik und die hatte sich gewundert, dass ihr Freund nach der Heirat nicht mehr adoptieren musste :)


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Hallo Melli, bei uns war es so, dass wir vor der Geburt beim Standesamt alles geklärt haben. - Vaterschaftsanerkennung - gemeinsames Sorgerecht - Nachnamen (in dem Fall meinen, er hätte aber auch den meines Freundes problemlos bekommen können) Im Fall einer Hochzeit passiert mit dem Kind überhaupt nix. Keine Adoption oder sonstiger Käse. Wenn die Vaterschaft anerkannt ist, ist er rechtlich der Vater. LG, Silke


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hallo bei mir ist das auch so, mein baby kommt im juni. ich war vor kurzem bei anwalt u hab mich beraten lassen. der vater muss nur die vaterschaft anerkennen( das geht im kkh automatisch) und adoptieren muss er es nicht. lg maria


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Er muss die Vaterschaft anerkennen (kann er aber auch schon vor der Hochzeit machen) und wenn ihr dann verheiratet seid, hat er automatisch das halbe Sorgerecht! War bei uns genauso!!! LG Mare


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Simon ist auch unehelich geboren und mein Freund hat Standesamt die Vaterschaft anerkannt und ich habe dann einen Antrag auf Namensänderung gestellt (muss bei uns in Ö die Mutter nachen). Dann sind wir zum Familiengericht gedackelt und haben die gemeinsame Obsorge beantragt. Jetzt heisst Simon wie sein Papa und auch sein Papa hat die gleichen rechte und Pflichten wie ich. LG Ines


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Hi! Also ich würde auch lieber mal bei einer Behörde nachfragen, da das hier alles ziemlich unsicher ist. M@re schreibt ja, dass es bei ihr so ging, aber unserer Nachbarn musste sein Kind adoptieren, damit er das Sorgerecht auch hatte. Vielleicht ist das in jedem Bundesland anders?! Keine Ahnung! Hoffe für dich, dass alles gut klappt, Shi-chan


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Unser erster Sohn ist auch unehelich geboren - er hat direkt nach der Geburt den Namen meines Mannes bekommen der auch direkt die Vaterschaft anerkannt hat. Letztes Jahr (da war der Kleine 3) haben wir dann geheiratet, Männe musste da überhaupt nichts machen von wegen Adoption oder so. Das ist glaub ich nur wenn die Kids ein gewisses Alter erreicht haben oder so...bei uns gabs also keine Probleme! Liebe Grüße, Amy


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Unser Baby soll auch im Januar zur Welt kommen. Wir haben vorher auf dem Standesamt auch schon die Vaterschaftsanerkennung ausstellen lassen. Desweiteren waren wir auf dem Jugendamt und haben das gemeinsame Sorgerecht eintragen lassen. Man muß das Kind nicht adoptieren wenn man heiratet als Mann wenn man das vorher erledigt hat. Und beides ist kostenlos- was in diesem Staat recht selten ist. Wir sind auch noch nicht verheiratet und das Kind bekommt erst mal meinen Familiennamen - wenn Sorgerecht geklärt ist ist eine Namensänderung auch kostenlos bei einer späteren Heirat. Außerdem ist das Kind und der Vater abgesichert wenn der Mutter etwas zustoßen solllte.


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Hallo, wir standen auch vor diesem Thema. Es reicht vollkommen aus, wenn der Kindsvater mit deiner Einstimmung die Vaterschaft anerkennt. Dann ist es möglich, dass euer Schatz seinen Namen trägt. Unser Schatz kommt auch bald an und wir haben die Vaterschaftsanerkennung vor zwei Wochen machen lassen. Waren auf dem Jugendamt, die Frau hat ihn aufgeklärt und dann haben wir beide unterschrieben, dass er der Vater ist. Ganz problemlos. Ihr müsst nur beide eine Geburtsurkunde mitbringen, den Ausweis und den Mutterpass, dann klärt sich alles von selbst. Was nicht enthalten ist, ist das Sorgerecht, das muss extra beantragt werden, das kann aber auch noch bis zum 18 Lebensjahr ((?) bin mir nicht mehr ganz sicher) gemacht werden oder aber mit einer Hochzeit, wo es ganz automatisch "überschrieben" wird. Es muss also KEINE Adoption vorgenommen werden!!! Beides kann jetzt schon gemacht werden, muss aber nicht. Die Vaterschaftsanerkennung wäre jetzt aber schon ganz praktisch, da es somit den Namen gleich noch im KKH bekommen kann. LG Nicole


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Hallo, lass die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt beim Jugendamt machen! Zum Einen ist es dann kostenlos, zum Anderen steht der Vater dann gleich auf der Geburtsurkunde des Kindes mit drauf! Alles Gute, Katharina(33.SW)!


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wir haben das auch gemacht. Wenn du es übers jugendmt mahcst, kostet das garnix. die stellen auch keine blöden Fragen! Ihr macht dort eine Vaterschaftsanerkennung und bestätigt schriftlich das gemeinsame sorgerecht! Sonst nix! LG buchs P.s. Wenn du zum Notar gehst, kostet die sache ne ganze Stange gelds


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huhu wollte dir nur sagen, dass ich die empfehlen würde, noch vor der geburt eine vaterschaftsanerkennnug machen zu lassen... DENN: sollte deinem freund was passieren und er stirbt vor der geburt des kindes, hat dein kind rein rechtlich gesehen KEINEN VATER! wir haben nächste woche einen termin zur vaternschaftsanerkennung. habe lange mit einer rechtsanwältin (meine recht lehrerin an der berufsschule)und mit dem standsbeamten darüber gesprochen ... es ist auf jeden fall sinnvoll. und wenn ihr eh heiraten wollte, und das kind seinen namen bekommt, könnt ihr dass dann auch schon so regeln, dass das kleine bei der geburt seinen namen erhält. so könnt ihr euch die kosten für die namensänderung später bei eurer heirat sparen. liebe grüße doro


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Danke für die vielen Antworten, habt mir sehr geholfen!!!!! Werde mich gleich am Montag um alles kümmern! Wünsch Euch nen tollen 3. Advent und liebe Grüße, Melli


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hallo frag mich, wer immer so ne scheisse in die welt setzt. man kann doch nicht sein eigenes kind adoptieren *kopfschüttel* lass dir nicht so nen schmarrn einreden. er muss nur die vaterschaft anerkennen und wenn ihr heiratet, dann bekommt das kind automatisch den ehenamen, es sei denn du möchtest das nicht . was ich mir allerdingsnochmal überlegen würde....wenn dein kind direkt nach der geburt den namen deines mannes bekommt, dann ist das sein geburtsname... solltet ihr - aus welchen gründen auch immer - nicht heiraten und euch trennen, dann wird dein kind immer den namen des vaters haben, du kannst ihm nicht deinen namen geben. grüsse marlen


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Bei der 1. SSW waren mein Mann und ich auch noch nicht verheiratet, haben dann die Sorgerechtserklärung und die Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt gemacht, somit bekam unsere Tochter am Tag der Geburt schon seinen Nachnamen. Als wir dann geheiratet haben war alles ok, adoptieren mußte er sie nicht und auch auf dem Standesamt gab es beim Aufgebot bestellen keine Probleme, mußten nur eine aktuelle Geburtsurkunde vom Kind vorlegen. Diese darf nämlich wenn man einen Heiratstermin macht, nicht älter als ein halbes Jahr alt sein. Unsere Tochter war aber schon 2 3/4 Jahr alt und deswegen die neue Urkunde. Wünsche euch viel Glück und alles Gute jetzt schon mal Gruß manu