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Welche Rechte hat der Vater, wenn man nicht verheiratet ist?

Welche Rechte hat der Vater, wenn man nicht verheiratet ist?

lehmchen

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hallöchen ihr lieben mein freund und ich sind das erste mal schwanger 6.ssw. leider kennen wir uns nicht ganz so mit den gesetzen und so aus. wir wollen wissen welche rechte bzw welche pflichten er hat. wer bekommt das sorgerecht?? bekommt man das automatisch wenn man das kind anmeldet und den vater angibt oder muss man das anwaltlich irgendwo beglaubigen lassen??? lg lehmchen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lehmchen

Falls du ihn in der Geburtsurkunde NICHT als Vater eintragen lässt, hat er so ziemlich keine Rechte. Ein Mann schaut da ziemlich in die Röhre, wenn sich die Frau querstellt. Er müsste dann erst in langwierigen Gerichtsprozessen die Vaterschaft beanspruchen bzw. anfechten. Einziges glaubhaftes Beweismittel wäre hier ein DNA-Test, welcher aber nur gemacht werden kann, wenn die Mutter es erlaubt. Falls du ihn eintragen lässt, hat er so ziemlich alle Rechte, wie sie auch ein Ehemann hat. Dies ist aber erst seit aber erst seit wenigen Jahren so, nach der neuen Gesetzeslage für uneheliche Väter. Wenn ihr euch also einig seid, habt ihr standardmäßig das gemeinsame Sorgerecht. Um das eintragen zu lassen, müsst ihr nach der Geburt zum Jugendamt und zum Standesamt gehen. Das ist jeweils eine Sache von 10 Minuten.


mf4

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Das stimmt nicht... dass er in der Geb.urkunde steht macht ihn NICHT zum halben Sorgerechtsinhaber.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich schrieb doch, sie müssen zum Jugendamt UND zum Standesamt (sofern sie sich einig sind).


Hasenbande

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Das stimmt nicht. Sorgerecht wird nicht durch einen Eintrag in der Geburtsurkunde erworben. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht sich zwei Paar Schuh


Muffin85

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Antwort auf Beitrag von lehmchen

Das geht auch schon vor der Geburt des Kindes ;) einfach mal beim Jugendamt durchklingeln, ist schnell gemacht. Ich musste meinen Mutterpass mitbringen


mf4

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Dein Freund ist auch schwanger? Wie habt ihr das denn angestellt. Bis zur Vaterschaftsanerkennung hat er noch gar kein Recht. Gibst du ihm nicht oder fordert er nicht das halbe SR dann gehört es der ledigen Mutter allein... er könnte es aber auch gegen deinen Willen bekommen (wenn kein sehr triftiger Grund dagegen spricht). Die Sorgerechtserklärung könnt ihr bei einem Notar oder beim Jugendamt machen.


Jascha96

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Hey. Also ich würde dir raten das schon vor der Geburt zu machen :) dann hast du hinterher einen amtgang gespart ;) geh zum Jugendamt die regeln das dann mit euch :) LG und alles gute euch dreien :)


Mitglied inaktiv

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Du hast als Mutter erst mal das alleinige Sorgerecht. Er sollte die Vaterschaft (am besten schon vor der Geburt) anerkennen.Das ist wichtig wenn ihr euch mal trennen solltet,bezüglich Unterhaltfragen. Dann ist es so dass er mit deiner Zustimmung das gemeinsame Sorgerecht bekommen kann. Finde ich wichtig,dass er als gleichgestelltes Eternteil mit dir zuen entscheiden kann. Schließlich kann eurer Kind nichts dafür dass ihr nicht verheiratet seid.


lehmchen

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danke für die antworten. nun bin ich um einiges erfahrener. das mit dem jugendamt wusste ich zum beispiel nicht. dachte es reicht wenn er in der geburtsurkunde steht vielen dank. lg lehmchen


mf4

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nein... das sagt nur, dass er der Vater ist Das Vater meiner Kinder steht auch in der Geb.u. aber SR habe nur ich.


Mitglied inaktiv

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Nee das ist nicht so. Nur weil er die Vaterschaft anerkennt hat er noch nicht das Hale Sorgerecht. Das sind zwei Dinge.kannst du aber an einem Termin abhandeln.er unterschreibt Vaterschaft und du teilst mit ihm das Sorgerecht.


Neumami2013

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Also wir haben das Ganze gerade gestern geregelt (vor der Geburt): Als erstes müsst ihr gemeinsam zum Standesamt. Dort braucht ihr eure Ausweise und eure Geburtsurkunden. Hier wird dann die Vaterschaft durch deinen Freund anerkannt und beurkundet. Zum einen ist er somit natürlich unterhaltspflichtig zum Anderen ist euer Kind dann z.B. erbberechtigt. Sollte deinem Freund (wovon wir natürlich nicht ausgehen) also etwas passieren, ist hier schon mal alles in trockenen Tüchern. Die Mutter ist zunächst allein sorgeberechtigt. Mit der Urkunde der Vaterschaftsanerkennung, euren Ausweisen und deinem Mutterpass geht es dann zum Jugendamt. Am besten vorher informieren, ob ihr dort einen Termin braucht. Ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Dort gebt ihr dann durch die Sorgerechtserklärung an, dass das Sorgerecht geteilt werden soll. Der Sorgerechtsteilung musst du durch Unterschrift als Mutter zustimmen. Dann gibt es noch eine Belehrung und ihr müsst beide unterschreiben. Dann gibt es noch die Durchschriften für euch und das war es dann. Das Ganze kostet auch nichts.


Seraph

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Man muss nicht zum Standesamt, das ganze kann man auch alles direkt beim Jugendamt erledigen. Dauert keine 20 min, die erklären dir alles wichtige und geben dir auch infomaterial mit. Ruf einfach mal beim zuständigen Jugendamt an und lass dir einen Termin geben.


Neumami2013

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Antwort auf Beitrag von lehmchen

Nicht jedes Jugendamt macht automatisch auch die Vaterschaftsanerkennung mit. Das es also nicht stimmt, dass man zum Standesamt muss stimmt so pauschal auch nicht. Sonst hätten wir da ja nicht vorher hingemusst. Wird wohl von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Also am besten, wie schon meine Vorschreiberin geraten, im Rathaus anrufen und fragen.


Anja1712

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Antwort auf Beitrag von Neumami2013

Guck mal hier unter dem Absatz "Vaterschaftsanerkennung": http://de.m.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanerkennung Entweder hat man euch mit dem Standesamt nen Bären aufgebunden, oder die Person des Jugendamtes, die das sonst macht war krank. Ist nämlich absolut unüblich, dass das JA keine Vaterschaftsanerkennung beglaubigt (JA ist eigentlich die erste Anlaufstelle). Habt ihr da angerufen und nachgefragt oder wart ihr persönlich da, bevor ihr zum Standesamt geschickt wurdet? Bei welchem JA warst du, wenn ich fragen darf? Wir waren heute beim JA und haben beide Sachen problemlos geklärt. Am besten aber vorher anrufen, denn manche JÄ wollen, dass man vorher einen Termin ausmacht. Und nebenbei kann man ja gleich nachfragen, ob die beides machen.


85kathali

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Antwort auf Beitrag von lehmchen

Frag einfach mal bei eurem zuständigen Jugendamt nach, ob du da die Vaterschaftsanerkennung und die Vereinbarung zum gemeinsamen Sorgerecht in einem machen könnt. Bei uns ging das so. Mutterpass und Ausweise mussten wir mitbringen. Wir haben das vor der Geburt gemacht ( so ca. Im 8. Monat). Mir war das wichtig, weil mein Freund sonst keine Rechte gehabt hätte und so unsere Kleine im Krankenhaus theoretisch noch nicht mal ohne meine Zustimmung hätte sehen dürfen. Hätte ja sein können, dass ich nach der Geburt nicht ganz zurechnungsfähig gewesen wäre ;-) Nein, aber im Ernst, theoretisch kann ja auch wirklich mal was passieren, muss ja nichts schlimmes sein, nur kurz außer Gefecht gesetzt. Außerdem konnte mein Freund so nach der Geburt die ganzen Behördengänge erledigen, während ich noch im Krankenhaus war.


Danilita

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Antwort auf Beitrag von lehmchen

Wir haben bisher nur die Vaterschaftsanerkennung gemacht. Beim Sorgerecht hab ich so meine Sorgen. Weil: bei kindsentscheidungen braucht du immer beide Unterschriften, mein Mann ist viel unterwegs und wenn etwas kurzfristig entschieden werden muss ist er nicht da und ohne seine Unterschrift darf ich nichts machen. Man kann es auch nicht über eine Vollmacht machen. Und das schreckt mich alles ein wenig ab


Bastet01

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Antwort auf Beitrag von lehmchen

Mein Verlobter und ich sind nicht verheiratet.. bei der großen sind wir erst zum standesamt.. Geburtsurkunde beantragt .. mit Geburtsurkunde dann zum Jugendamt und da schriftlich nochmal die eingetragene vaterschaft bestätigt, nachnamen vom Vater geben lassen (weil wir wollen heiraten und wollten verhindern dass er sein kind adoptieren muss) dann gemeinsames sorgerecht beantragt.. ohne diesen antrag auf gemeinsames sorgerecht.. liegt es ganz bei der Mutter! P.S.: Gemeinsames Sorgerecht heißt nicht.. dass unbedingt immer beide unterschreiben müssen in einem Notfall... da reicht wenn ein elternteil unterschreibt! Nur Kita anmeldungen und co. müssen dann von beiden unterschrieben werden!


85kathali

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Antwort auf Beitrag von Bastet01

Sorry,aber man muss doch nicht sein eigenes Kind adoptieren, wenn man laut Geburtsurkunde der Vater ist. Da ist es völlig egal, wie das Kind mit Nachnamen heißt! Bei der Hochzeit legt man eh den Familiennamen fest, wenn alle gleich heißen sollen. Dann kann auch der Nachname des Kindes geändert werden. War schon bei mir in den 80er Jahren so :-)