Elternforum Schwanger - wer noch?

wann beginnt die elternzeit? brief an AG?

wann beginnt die elternzeit? brief an AG?

Sina26

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Hallo, Ab morgen bin ich offiziell im Mutterschutz.. und heute wollte ich den brief und den Antrag für die Elternzeit für den AG fertig machen. Ich habe mir dazu im internet einige "Vordrucke" angeschaut und auch einen davon übernommen... Allerdings muss das STARTDATUM und das ENDDATUM der elternzeit rein... Vorraussichtlicher ET ist der 31.08.13 bei mir.. das ist mein Elternzeit Antrag: Sehr geehrtes ****************** hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes (Tyler Stephen Kai , voraussichtlicher Entbindungstermin 31.08.2013 ) Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am ??? beginnen. Nach einer 36 monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem ??? wieder voll zur Verfügung. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Welches Datum trage ich denn nun da ein? Also wann beginnt denn meine Elternzeit? ... Wenn ich 7 Wochen vor rechne wäre das ab dem 14.10.13 und dann eben bis 14.10.16.. (3 Jahre) Ist das richtig?


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von Sina26

Nein da muss im Grunde kein Datum rein. es reicht wenn du schreibst "....bis zum vollendeten 36. lebensmonat. das Geburtsdatum reiche ich nach". oder du druckst es so aus wie es ist, packst es in deine kliniktasche inkl Umschlag und schreibst das Datum per Hand rein und ihr schmeißt das Ding zur Entlassung in den Briefkasten. das Wort auszeit finde ich aber befremdlich in dem Zusammenhang.


77shy

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Antwort auf Beitrag von Sina26

......, da du die Elternzeit erst 7 Wochen vor Beginn bekanntgeben musst. Erst dann hast du ja das genaue Geburtsdatum. Und erst dann würde ich schreiben: "Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab Geburt meines Kindes in Elternzeit gehen werde. Mein Kind wurde am ...... geboren. Die dreijährige Elternzeit endet demnach am ....... (ein Tag vor dem 3. Geburtstag)." ____________________ Elternzeit wird nicht beantragt, sondern mitgeteilt. Der 3. Geburtstag deines Kindes ist dein erster Arbeitstag. MfG


Vega

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Antwort auf Beitrag von Sina26

Die Elternzeit beginnt nach dem Ende der Mutterschutzfrist, also 8 Wochen nach Entbindung. Du kannst einfach schreiben: "im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist". Bitte achte wie oben schon geschrieben auf die 7-wöchige Frist. Das bedeutet nämlich, dass du den Antrag innerhalb einer Woche nach der Geburt stellen musst.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sina26

Hallo. Du schreibst einfach ab Geburt, denn das Geburtsdatum weißt du ja noch nicht. Der Mutterschutz nach der Entbindung zählt mit zur Elternzeit. Der Unterschied ist nur, dass du während deines Mutterschutzes volles Gehalt bekommst (KK+AG) und nach dem Mutterschutz dann Elterngeld. Du musst ja dann sowieso die Geburtsurkunde nachreichen und dann wissen sie ja auch das Datum. Wenn du also ab Geburt Elternzeit nehmen möchtest, solltest du jetzt mit dem Hinweis ab Geburt beantragen und mit reinschreiben, dass du das genaue Datum nachreichst. LG


Sina26

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Antwort auf Beitrag von Sina26

Super dankeschööön ;)