HighHeelDiva
Huhu, da ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe, benötige ich für den Elterngeldantrag von meiner Krankenkasse eine Negativbescheinigung. Nun habe ich letztens mit einer Dame von der TK telefoniert, welche mir sagte, dass sie das Teil erst nach der Geburt ausstellen kann, weiss einer warum??? Das habe ich vergessen zu fragen... eigentlich wissen die doch schon, dass ich kein Mutterschaftsgeld bekomme, warum erst nach der Geburt die Ausstellung? Danke vorab und LG
Weil du den 2. Teil Mutterschaftsgeld erst mit der dazugehörigen Geburtsurkunde beantragen kannst. Demzufolge können die also auch erst dann ablehnen und die Bescheinigung schreiben. Reicht aber trotzdem noch hin, sofern der Rest fertig ist.
...aaaah das leuchtet ein... jetzt ist es auch für mich logisch ... Danke Dir!!!
ne andere frage mutterschaftsgeld, wird das in Zwei teile aufgeteil?
Normalerweise bekommst du einen Teil vor der Entbindung, den rest danach. Je nach KK kann es leider auch etwas dauern.
huhu, Bin auch bei der Tk und hatte das gleiche Anliegen und die gleiche Antwort von denen Am Tel bekommen. Die Antwort ist ganz einfach. Sie brauchen für die Negativbescheinigung das Geburtsdatum und den Namen deines Kindes. lg Silke mit Jan Luca *7.2.11