Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben! Also, ich muß ja nach der Geburt unserer Süßen, bei meinem Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit abgeben. Nun sind doch aber die ersten 8 Wochen nach der Geburt noch "Mutterschutz". Wann beginnt denn dann die Elternzeit? Auch am Tag der Geburt, oder erst, wenn die Wochen Mutterschutz um sind? Für eure Antworten bn ich sehr DANKBAR!!!! LG! Ela mit Laura Sophie inside und 2 Sternchen im Herzen
Hallo Ela, die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz! Sonnige Grüße
:-)
Hallöchen Hasebutz, ich hab zwar noch bissl Zeit bis ich in der 38. SSW bin wie Du *zwinker, schmunzl*, aber ich geb auch gern auch noch meinen Senf dazu. Den Antrag auf Elternzeit musst Du bis spätestens 20 Tage nach der Geburt des Kindes bei Deinem Arbeitgeber abgegeben haben. Hoffe, meine Info ist auf dem neuesten Stand. Liebe Grüße und alles Gute für Dich wünscht Dir Federwölkchen
huhu ehem, wenn ich dich da berichtigen darf, federwölkchen, es sind keine 20 tage nach der geburt, sondern exakt 14, weils nämlich 2 wochen sind. meine info ist ca. 4 wochen alt ;o) lg
Also die Elternzeit beginnt nicht wie viele meinen (ich gehörte da auch dazu) NACH dem Mutterschutz sondern mit dem Tag der Geburt. Also ich bin zur Zeit mit meinem 2 Kind ss.Mein 1er ist am 12.03.2002 geboren ich hätte demnach am 12.03.2005 wieder anfangen müssen zu arbeiten. Ich habe mich da bei meiner Betriebsrätin informiert und sie hat mir dies so mitgeteilt!Soweit ich weiß sollte man bis 2 wochen nach der Geburt dem Arbeitgeber bescheid geben wie lange man die Elternzeit beansprucht. Lieben Gruss Nicole
Hallo, ganz genau. Die Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt! Nimmt man also ein Jahr Elternzeit ist der erste Geburtstag des Kindes auch der erste Arbeitstag. Liebe Grüße Marion
Ich meine auch, dass die Elternzeit an sich mit dem Tag der Geburt beginnt, ABER die Schutzfrist ist dahingehend wichtig, als dass man, wenn man vorher gearbeitet hat (z.B. bei ersten Kind) die Zuschüsse der KK (13 €/Kalendertag) + Zuschuss des AG weiterlaufen für die Zeit der Schutzfrist und man auch innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt die Elternzeit für 1-3 Jahre beantragt, denn sollte (was man niemandem wünscht, aber leider Gottes passieren kann) etwas mit dem Kind in der Schutzfrist passiert, hätte der Elternteil, der beantragthätte, die Chance, sofort nach der Schutzfrist wieder einzusteigen. Also nur rechnerisch gesehen beginnt die Elternzeit mit dem Tag der Geburt. War das Kauderwelsch verständlich??
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