Mitglied inaktiv
Guten Morgen zusammen, bin jetzt seit 4 Wochen von einem Orthopäden krankgeschrieben wegen einer Sehnenscheidenentzündung. Für die nächsten 2 Wochen hat er mich auch noch weiter krankgeschrieben und mir auch gesagt, daß das jetzt eine langwierige Sache ist, da er ja aufgrund der SS nicht viel machen kann (Spritzen und so). Die 6 Wochen in denen ich mein normales Gehalt bekomme wären damit also um. Danach Krankengeld zu bekommen kann ich mir aber eigentlich nicht leisten, da es bei uns eh sehr sehr knapp ist mit dem Geld. Wie sieht es denn aus, wenn der Orthopäde mich wegen was anderem krankschreibt (Rückenschmerzen o.ä.) oder wenn der FA mich krankschreibt. Fängt dann die 6-Wochen-Frist von neuem an? In den letzten Tagen hatte ich auch unheimliche Probleme mit Ischias-Schmerzen. Gäbe es denn vielleicht die Möglichkeit vom FA ein Beschäftigungsverbot zu bekommen? Hat eine von Euch ein Beschäftigungsverbot und wenn ja, warum? Würde mich echt freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, bin manchmal echt verzweifelt. Schöne Grüße Anja
Hallo, als was arbeitest Du denn? Ich bin Zahnarzthelferin und hatte in meiner 1. Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot und auch diese Mal wieder. Bei mir ist das so, weil ich am Stuhl arbeite und in Kontakt mit scharfen spitzen Gegenständen war, sowie mit Blut und Speichel. Ich mußte viel stehen und ab und an auch schwer tragen. Röntgen durfte ich auch nicht mehr. Ich glaube, wenn Du wegen einer anderen Sache als mit der Sehnenscheidenentzündung krank geschrieben wirst, bekommst Du weiterhin Dein Gehalt. Man darf nur nicht länger als 6 Wochen wegen ein und derselben Sache krankgeschrieben sein. So war es bei einer Freundin von mir. Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen? Liebe Grüße Tanja
Wenn Du wegen was anderem krank geschrieben wirst, fangen die 6 Wochen von neu an. Es darf also keine Folgebescheinigung sein, sondern eine neue und auch ein anderer Grund, ganz wichtig!
Hallo Anja, wenn Du aus einem anderen Grund krank geschrieben wirst, fangen die sechs Wochen von vorn an. Fragt sich allerdings, ob sich der Orthopäde darauf einlässt. Beschäftigungsverbot vom FA gibts nur, wenn aus irgendeinem Grund Gefahr für Mutter oder Kind besteht. Ich glaube nicht, dass Probleme mit dem Ischias als Grund gelten, aber dass kann Dir eigentlich nur Dein FA genau sagen. Liebe Grüße platschi
Hi, wenn du aufgrund deiner Arbeit ein Beschäftigungsverbot bekommen kannst, würdest du weiter 100 % bekommen. Das kommt aber auf die Art der Arbeit und manchmal auch auf die Einstellung des FA an. Ich selber habe jetzt das zweite Mal BV - ich müsste den ganzen Tag stehen, schweres Zeug schleppen und alles neben dauerndem Maschinenlärm. Diesmal hab ich gleich von Anfang an das BV bekommen, mein FA zuchtet da gar nicht erst rum, sondern schreibt das gleich aus und fertig. Kommt halt auf deine Arbeit an. Nehmen wir an, du stehst den ganzen Tag und hast permanente Ischiasbeschwerden (damit quäle ich mich auch permanent), dann könnte das schon ein Grund sein. Kommt aber auch etwas auf den Arzt an, manche versuchen (warum auch immer) lieber die Schwangeren ewig krankzuschreiben als ein BV zu erteilen. Obwohl das einer Schwangeren ja zusteht, damit sie aufgrund der SS keine finanziellen Nachteile hat.