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Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?

Kindeswohlgefährdung wegen zu kleiner Wohnung?

malinois_1

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Hallo, kann das Jugendamt nur aufgrund einer zu kleinen Wohnung die Kinder aus der Familie herausnehmen? Ist das als Kindeswohlgefährdung zu werten? Die Wohnung ist unzumutbar zu klein und die Familie findet trotz großen Bemühungen und einen WBS Schein mit Dringlichkeit keine Wohnung. Lg


Rattenpack

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Antwort auf Beitrag von malinois_1

NUR aufgrund der Wohnungsgröße auf keinen Fall, nein. In Kombination mit anderen Problemen - möglicherweise.


Maja86

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Antwort auf Beitrag von malinois_1

Naja wenn man eine 1-Zimmer Wohnung mit 5 Kindern bewohnt denke ich schon, dass das ein Problem geben kann. Allerdings kann man sich da sicherlich bei der Suche vom Amt unterstützen lassen.


Dreikindmama

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Wie groß ist die vorhandene Wohnung denn und wie viele Kinder wohnen da mit den Eltern zusammen? Gruß Sylvia


malinois_1

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Es ist eine 2 Raum Wohnung mit 55 qm für 4 Kinder und 1 Erwachsenen.


malinois_1

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Leider hilft das Amt nicht sondern macht nur enormen Druck wegen der Wohnung.


Cindy_18

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Hallo, Ja dürfen Sie! Eine 2 raum Whg 55qm 4 kinder ist schon ziemlich krass! Aber es Jugendamt muss ja irgendwie auf die Familie Aufmerksam geworden sein!? Wie alt sind die Kinder? Leben Sie vom Staat? Ich wohne mit mein Freund und 3 kindern in einer 4 raum Whg 70qm und sie ist viel zu klein für uns. Im übrigen ging es meiner Freundin damals auch so 2 Kinder 1Erwachsner 2Raum Whg 50 qm Tochter in schule schlechter geworden und JA gerufen Sie kamen zu ihr und haben das festgestellt Whg zu klein! Sie solle suchen oder kinder Weg Grade Schulkinder die brauchen einfach Ruhe! Manche sehen es als Kindeswohl manche nicht(früher wars ja auch so) Lg


Cindy_18

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Antwort auf Beitrag von malinois_1

Vertippt 4 kinder! 1 schulkind und ein Kindergartenkind teilen sich ein zimmer Katatrophe... Das geht nicht gut! Viel Glück


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von malinois_1

haben in einer 3ZiKüBa Wohnung gelebt, 3 Kinder im Kinderzimmer (9, 10 und 12 Jahre alt) und das kleinste (4) im Schlafzimmer der Eltern. Das Wohnzimmer war ziemlich karg eingerichtet, aber das Jugenbdamt hat NICHTS gemacht, obwohl deren Jüngste (schwer behindert) keinerlei Förderung bekam, ausser dass sie in einen Integrativkindergarten kam... Und das waren auch nur 65qm, und das waren NUR so viele, weil das Bad riesig ist (16qm!)


LöwenBaby2014

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das ist schon eine sch(...) Situation ich würde einfach zu sehen das ich den Immobilienmarkt abtelefonier , Wohngesellschaften nerve das amt um hilfe bitte eine gerechte Wohnung zu beschaffen.... oder irgendwo Flugzettel aushängen mit der Wohnungssuche vielleicht ergiebt sich so ja noch eine hilfreicher Zufall und alles wird gut


malinois_1

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Es ist eine 2 Raum Wohnung mit 55 qm für 4 Kinder und 1 Erwachsenen. 2 Kinder schlafen im Kinderzimmer (Kinderbett und Reisebett) und zum spielen ist nur im Wohnzimmer Platz. Die 2 jüngeren schlafen im Wohnzimmer bei der Mutter und die Wohnung war eigentlich nur als Übergangslösung gedacht. Trotz größter Bemühungen ihrerseits hat sie bisher keine Wohnung gefunden trotz WBS schein mit Dringlichkeit. Vor allem auch deswegen da sanierungsbetroffenen Mieter vorrangig behandelt werden. Sie hat sich an das Jugendamt gewendet und bat um Hilfe. Die Wohnung ist immer sauber und ordentlich usw. Es ist nur die Wohnungsgröße und anstatt zu helfen übt das Jugendamt enormen Druck auf sie aus. Sie bekommt Alg2 und ist in Erziehungszeit.


mf4

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Antwort auf Beitrag von malinois_1

Anzeigen schreiben, Aushänge in Supermärkten, Aufruf bei Facebook usw.


mf4

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Antwort auf Beitrag von malinois_1

Das wäre ja noch schöner... nein. So lange es dem KIND WOHL geht ist alles gut. Zumal es keinen Wohnraum 3 mal... nein.


djsmama

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Antwort auf Beitrag von malinois_1

Meldet uns bitte beim JA. Wir wohnen zu 4 in einer 2 1/2 Zimmer Wohnung. Wir schlafen allesamt im Schlafzimmer (Ich, mein Mann, unser Sohn (7) und die Kleine (7 Monate). Gespielt wird im Garten und in der Wohnung. Soweit kommts noch, das da Vater Staat eingreift.