Mitglied inaktiv
Wir haben einen Kinderwagen gekauft, der in unserem Auto leider doch mehr Platz einnimmt, als wir zuerst gedacht hatten, wir würden gerne doch einen kleineren nehmen. Kann man Kinderwagen auch ganz normal umtauschen mit Bon ? Etikett ist noch alles dran, ist halt nur einmal vom Babygeschäft in den Wagen gerollt worden. Der Wagen war auch nicht extra bestellt oder so.
p.s den Wagen den wir haben wollen gibt es leider nicht bei dem Laden, haben wir die Chance das Geld überhaupt wiederzubekommen ?
hmm keine ahnung aber ich denke schon, würd eeinfach mal hingehen und nachfragen...oder auf dem bon steht ja sicherlich eine telefonnummer drauf dann ruf da doch mal an und frag nach,.... lg und viel glück beim umtauschn
Ich denke schon das Du den umgetauscht bekommst oder einen Gutschein über die Höhe des Betrages den Du bezahlt hast. Aber warum habt ihr nicht vor dem Kauf den Wagen gleich mal im Kofferraum ausprobiert. Das haben wir bis jetzt immer so gemacht. Der Verkäufer kommt mit raus und mein Mann hat mit ihm zusammen geschaut welcher Wagen überhaupt in den Kofferraum passt, bei uns ist es nur der Teutonia Cosmo der reinpasst. LG Diana
Hallo! Hab kürzlich in der Zeitung drüber gelesen: Den KiWa umzutauschen wird sehr schwer werden. Warum, weiß ich nicht mehr, aber wenn der Laden, wo ihr den KiWa gekauft habt, sehr kulant ist, dann gehts. Ansonsten nur wenn ihr irgendwo einen Defekt festgestellt habt. Hoffe, ihr habt Glück und mein Zeitungsartikel war falsch... LG hormoni
Also ich kann nur von baby one sagen die nehmen keine kinderwagen zurück! Kinderwagen und autositze sind vom umtausch ausgeschlossen. Bis dann fienchen
Natürlich kannst du den Kinderwagen zurück geben. Du hast ein 14-tägiges Rückgaberecht. Innerhalb dieser Frist kannst du vom KAUFvertrag zurücktreten und musst natürlich das Produkt abgeben. Sollte das Produkt genutzt worden sein, musst du höchstens den Gebrauchswert erstatten. Selbst der Kassenbon ist keine Pflicht: kannst du glaubwürdig nachweisen, dass du das Produkt im besagten Laden gekauft hast, muss es auch dann zurück genommen werden. Ist die Frist verstrichen, hast du keinen Rechtsanspruch mehr. Wenn du das Produkt online bestellt hast, hast du ein Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz.
habe das gleiche wie hormoni gelesen....stand in ner elternzeitschrift oder so. weiß auch cniht warum, aber die werden wohl nciht zurückgenommen.......ist auch rechtlich.
Was selena85 geschrieben hat, ist so nicht richtig. Kein Laden ist verpflichtet, eine Sache bei Nichtgefallen zurückzunehmen. Dieses Umtauschrecht gibt es nur bei Onlineverkäufen und Versandhäusern. Die kannst nur auf die Kulanz des Ladens hoffen. Aber ob es das Geld zurückgibt, wag ich zu bezweifeln, maximal einen Gutschein. Wieso habt ihr denn nicht vorher probiert, ob er in den Kofferraum passt?
es ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag entstanden und ohne Kulanz seitens des Verkäufers kannst Du den Wagen nicht mehr umtauschen. Evtl. bekommst Du eine Gutschrift bei god will.