Mitglied inaktiv
Hallo zusammen!
Ich hab da mal eine Frage! Mein Mann ist im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ich nicht! Jetzt hat mein Mann mir gestern erzählt das er das Kindergeld über seinen AG beantragen müsse.....für mich ist das Fremd und ich kenne mich was das betrifft gar nicht aus
Ich hatte mir am Wochenende den Kindergeldantrag vom Arbeitsamt aus dem Netz gezogen, und dort gelesen das ich dann angeben muss wenn einer von uns im öffentlichen Dienst tätig ist. Aber so wie ich das verstanden habe, würde ich jetzt gar nichts übers Arbeitsamt beantragen, sondern mein Mann würde es über seinen Arbeitgeber beantragen???? Oder?!
HILFE
ich versteh nur Bahnhof....hoffe einer von Euch kann mir helfen bin grad echt ratlos
Schon mal DANKE
Saseru
Hallo, ja das stimmt. Ich bin auch im öffentlichen Dienst und muss das Kindergeld über das LBV (davon bekomme ich mein Geld) beantragen. Dann bekommt dein Mann das Kindergeld immer mit seinem Gehalt ausgezahlt. LG Heike
also ICH bin im öffentlichen dienst und in elternzeit und mein mann hat das kindergeld über das arbeitsamt beantragt und bekommt es auf sein konto!! man muss das geld nicht zwingend selbst beantragen, nur weil man im öffentlichen dienst ist! wenn DU das geld auf dein konto haben willst, dann beantragst DU das geld beim arbeitsamt!!
Im grunde ist mir das egal, wer von uns beiden das Geld beantragt! Weil es kommt eh nachher in einen "POTT"!!!
Nur ich weiß halt was sich evtl. besser steht. Ich weiß das es "früher" mal Zuschüsse gegeben hat, die sind ja aber nun fast alle weggefallen. Ich hab echt null Plan. Was steht sich Steuerlich besser?! Wenn er es über AG auf sein Gehalt bekommt, oder wenn ich vom Arbeitsamt bekomme?!
Fragen....über fragen
also mein Mann ist bei der Bundeswehr und von einer freundin auch. und wir konnten beide das Geld selber nicht beantragen. Es mus sbei uns über dne mann laufen. Also für ein kind bekomme ich das Geld für das andere mein Mann
Hallo! Mein Mann ist Beamter und bekommt auch das Kindergeld mit seinem Gehalt. Steuerlich ist das egal, es wird ja getrennt aufgeführt auf der Abrechnung. Ob Du allerdings Kinderzuschläge bekommst, wenn Du es selber beantragst, weiss ich nicht. Die gibt es nämlich immer noch, nicht nur "früher". Bis jetzt wurden die nicht gekürzt und unsere ältestes Kind ist 7, wir bekommen die also schon länger. Hier war vor kurzem mal so eine ähnliche Frage, musst mal schauen. LG, Nina
Ich bin auch im öffentlichen Dienst, bei der Stadt. Habe dort, bei der zuständige Dame (Gehalt) angerufen, Geburtsurkunde durchgegeben und dann wurde das Geld von denen überwiesen. Als ich nach einem Jahr wieder gearbeitet habe, wurde das Kindergeld einfach mit dem Gehalt ausgezahlt, stand dann auf der Abrechnung. Ganz einfach also.
Von daher ist es auf jeden Fall besser, wenn dein Mann das Kindergeld mit seinem Gehalt bekommt. Würdest du es bekommen, verzichtet dein Mann auf sämtliche Zuschläge, die er aufgrund des Kindes bekommen würde. MfG
hallo, ich war auch im öD beschäftigt und kann mir daher das kindergeld über den arbeitgeber auszahlen lassen. wir lassen es über mich laufen, mein mann ist nicht im öD. ist kein problem, den antrag des arbeitsamtes kannst du wegschmeissen. es geht einfacher über den arbeitgeber. gruß, Ela
hallo, mein mann hat die 2 kinder auf der steuerkarte bei sich, das kindergeld bekommen wir über meinen arbeitgeber (öD). welche zuschläge sollen denn damit wegfallen??????? ich bin nicht der meinung, daß was wegfällt dadurch - es ist ja nur das kindergeld, die steuerfreibeträge hat mein mann bei sich (war auch so, als ich zwischen 1.und 2.kind teilzeit gearbeitet habe). würde mich über antwort freuen! gruß, Ela
Mein Mann ist im öffentlichen Dienst und bekommt diesen Zuschlag nur, wenn auch er das Kindergeld für unsere Kinder bekommt. MfG