Elternforum Schwanger - wer noch?

In der Elternzeit wieder schwanger

In der Elternzeit wieder schwanger

Meltiii

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Was steht mir zu


AlmutP

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

Dafür bräuchte es ein paar mehr Informationen. Und was genau meinst du mit"Was steht mir zu? " Du kannst die Elternzeit zum Mutterschutz hin beenden um ganz normal Mutterschaftsgeld zu beziehen.


Meltiii

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Antwort auf Beitrag von AlmutP

Sorry, dass ich nicht ausdrücklich Information über mich gegeben habt. Ich hatte Vollzeit als Erzieherin 10 Jahre lang gearbeitet bis letztes Jahr September schwanger Zwillinge BV Ich habe Elternzeit für einen Jahr beantragt Meine Mädels werden Ende Mai ein Jahr alt Ich muss eigentlich am 01.Juni wieder an meinem Arbeitsplatz Ich bin jetzt wieder schwanger 6SSW Ich bin total durcheinander, was ich jetzt machen soll. Soll ich meine Elternzeit rechtzeitig beenden? Wenn ich meine Elternzeit beende, wer bezahlt mir das Geld für Ende Mai?


AlmutP

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

Also für mich klingt es so, als würdest du ab dem 1.06. wieder ins BV kommen. So war es zumindest bei mir Deine Elternzeit geht bis dahin weiter und wird nicht frühzeitig beendet. Genau sagen, kann dir das nur dein Arbeitgeber, der ja den Arbeitsplatz prüft. Aber da ist ja noch etwas Zeit bis Juni. Ich persönlich habe es relativ schnell gesagt, damit sich der Arbeitgeber schnell drauf einstellen konnte.


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

warum willst die die ez beenden? die ez läuft weiter bis zum geplanten ende. wenn du wieder arbeiten müsstest prüft der ag ob es wieder ein bv gibt oder nicht. bis zum ende der ez bekommst du eg, danach deinen lohn. wenn du nett bist sagst du deinem ag jetzt schon dass du wieder schwanger bist damit er jetzt schon prüfen kann, ob er dich irgendwo muschu-konform einsetzen kann oder zum 1.6. wieder ein bv aussprechen muss.


Meltiii

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Weil ich im internet gelesen habt,wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger bin , erhalte ich das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse auch den Arbeitgeberzuschuss von der Arbeitgeber Aber Nur Wenn ich meine Elternzeit vorzeitig beende


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

aber dein mutterschutz beginnt doch erst irgendwann im november. da bist du ja gar nicht mehr in ez


Meltiii

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Antwort auf Beitrag von AlmutP

Aber wenn der Elternzeit endet dann bekommt man kein Arbeitgeber Zuschuss von der Arbeitgeber Nur Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse stehst im Internet so


mareen283

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

Nimm Elternzeit bis zum Beginn des Mutterschutzes, falls das noch möglich ist - die Frist zur Verlängerung sind meines Wissens nach 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Dann bekommst Du Mutterschaftsgeld in voller Höhe (war bei mir so) im Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt) und anschließend Elterngeld nach vorhergehendem Einkommen (da hätte ich eigentlich auch volle Bezüge gehabt, war aber rechtlich nicht auf der Höhe, sodass ich in der Verwaltung nicht die richtige Bescheinigung bekommen habe). Denn selbst wenn Du aktuell dann noch Elterngeld beziehen solltest, ist es laut einem Kollegen so, dass Du dann das neue Elterngeld wieder von Deinem Gehalt ausgehend berechnet bekommst und nicht von Deinen Einkünften in den 12 Monaten vor ET! Aber sich weiß ich es nur von einer Frau, die das auch wirklich so bekommen hat!


Meltiii

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Antwort auf Beitrag von mareen283

Es tut mir leid,dass ich immer so viele Fragen stelle ich bin immer noch unsicher was genau richtig ist es sind so viele Gesetzte… Also das steht im Internet…!!!!! Wenn Sie während der Elternzeit erneut schwanger werden, erhalten Sie Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse (Bedingung: Ihr Beschäftigungsverhältnis besteht weiterhin). Sie können auch den Arbeitgeberzuschuss erhalten, wenn Sie Ihre Elternzeit vorzeitig beenden. Also ich muss die Elternzeit vorzeitig beenden Damit ich wieder meine vorherige Lohn bekomme und was es mir alles zusteht wie beim ersten Kind Recht habe Wenn ich warte bis der EZ zu Ende geht Dann bekomme nur von der Krankenkasse Also der Arbeitgeber zahlt mir meine Lohn nicht.. Weil der Elternzeit beendet ist Ich muss wieder 12 Monate arbeiten damit mir wieder alles zusteht Bitte korrigiert mich wenn ich hier falsches Info weiß was ist richtig !!! Soll ich warten bis meine Elternzeit zu Ende geht Danach den Chef Bescheid geben Oder EG vorzeitig kündigen und den Chef Bescheid geben das ich wieder schwanger bin..!!


AlmutP

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

Das was du gelesen hast, trifft dann zu, wenn sich Elternzeit und Mutterschutz überschneiden. Bei dir ist die Elternzeit dann ja aber schon lange beendet. Also ganz normal die Elternzeit auslaufen lassen und dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft berichten, sobald du dich wohl damit fühlst.


mareen283

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

Mutterschaftsgeld setzt sich aus Arbeitgeber- und Krankenkassenanteil zusammen. Mein Arbeitgeber hat mir (bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis natürlich), im Mutterschutz den kompletten Aufstockungsbetrag zu meinem letzten Gehalt gezahlt - der Krankenkassenanteil sind nur 13 € pro Tag, er hatte deutlich mehr zu zahlen. Dafür habe ich die Elternzeit vorzeitig beendet und bin im Mutterschutz gewesen. Anschließend an den Mutterschutz habe ich Elternzeit beantragt, in der ich vom Arbeitgeber kein Geld bekam sondern nur von der Elterngeldstelle. Heute denke ich, dass ich auch bei Kind 2 und 3 (beide in laufender Elternzeit zur Welt gekommen), wahrscheinlich Anrecht auf mehr als das Basiselterngeld gehabt hätte - so wie mir der eine Fall bekannt ist. Wer Dir dabei wirklich gut weiterhelfen kann ist bei uns ProFamilia. Unsere Verwaltung war damals leider nicht so auf der Höhe... Bei Dir endet die Elternzeit aber doch schon lange vor dem Mutterschutz. Entweder wirst Du ins betriebliche BV geschickt (hängt ja in Deinem Beruf ein bisschen von Deiner immunologischen Lage ab), oder Du gehst ab 01.06. bis zum Mutterschutz ganz normal arbeiten. Wenn Du aber auf keinen Fall dazwischen arbeiten möchtest, solltest Du 7 Wochen vor Ablauf Deine Elternzeit verlängern bis zum Beginn des Mutterschutzes (das bedeutet, Du müsstest etwa Anfang April verlängern für 01.06. bis Mutterschutzbeginn). Warst Du in der ersten Schwangerschaft im BV? Ist es wahrscheinlich, dass Du ins BV geschickt wirst? Dann würde ich die Elternzeit auslaufen lassen, denn im BV bekommst Du Dein ganz normales Gehalt, welches hinterher für die Elterngeldberechnungen die Grundlage bildet.


Meltiii

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Antwort auf Beitrag von AlmutP

Aber ich bin noch in der Elternzeit und schwanger die Elternzeit ist es noch nicht vorbei.. Am 1 Juni muss ich ja wieder arbeiten..!!!


mareen283

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

Genau, Du gehst am 1.6. wieder arbeiten es sei denn Du verlängerst Deine Elternzeit für das erste Kind bis zum Mutterschutz für das nächste.


Honigküchlein

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

Du solltest dich dringend an eine Beratungstellen wenden, da du da scheinbar etwas missverstanden hast und auch die Antworten hier dir nicht zu helfen scheinen. Lass dir bitte alles ausführlich, in Ruhe und professionell erklären. Wie hier schon geschrieben, du musst deine Elternzeit nicht beenden, da diese ja bereits vor dem neuen Mutterschutz endet. Das was du im Internet gelesen hast würde nur zutreffen wenn deine Elternzeit dann noch läuft, also zum Beispiel wenn du zwei Jahre genommen hättest. Du hast nun zwei Optionen: 1. Du geht wie geplant ab 1. Juni wieder arbeiten. Wenn du dann ins BV kommen solltest, bekommst du deinen normalen Lohn bis zum Ende des Mutterschutzes. Wenn du weniger als vor der 1. Ss arbeitest bekommst du dann auch weniger Geld im BV und später auch im Elterngeld. 2. Du verlängerst deine Elternzeit bis zum neuen Mutterschutz. Im Mutterschutz bekommst du dann das gleiche Geld wie im 1. Mutterschutz und auch das Eltenrgeld wird gleich sein + Geschwisterbonus. Dann bekommst du aber von Juni - neuer Mutterschutz gar kein Elterngeld oder du könntest vielleicht noch für 4 Monate auf Elterngeld Plus wechseln. Aber wahrscheinlich dauert die Bearbeitung dafür zu lang.


AlmutP

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

Ja, du bist in der Elternzeit und schwanger. Aber wenn du in den Mutterschutz gehst ist die Elternzeit lange vorbei und du quasi "normal" angestellt. Du solltest deine Elternzeit weder vorzeitig beenden noch verlängern. Wahrscheinlich gehst du wieder ins BV. Früher die Elternzeit beenden wäre dann im schlimmsten Fall Sozialbetrug. Aber wie schon geschrieben wurde. Am besten suchst du dir eine Beratung.


Meltiii

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Antwort auf Beitrag von Honigküchlein

Vielen lieben Dank für Eure Erklärung.. Leider bis jetzt hat mir keiner richtig geholfen.. Ich war bei der Elterngeld stelle und habe meine Situationen erzählt Die Frau wusste selber nicht Sagte : bis Ende Mai bekommst Du von uns Elterngeld danach nicht mehr‘ Als ich schwanger war durfte ich sofort zu Hause bleiben BV Und dieses mal bleibe ich auch zuhause Weil ich nicht Immun bin und ( Zwillinge) Ich weis wirklich nicht wer mir professionell in dieser Sache helfen kann Ich kann definitiv nich arbeiten meine Mädels sind noch 10Monate alt und gehen noch nicht in die Kita Erst ab August wenn die eine Kita Platz bekommen Ich habe echt total anders gedacht Ich beende meine Elternzeit vorzeitig Sage meine Chef das ich die Elternzeit vorzeitig wegen Schwangerschaft beendet habt und das ist schwanger bin die Atest einreiche Und dann zahlt der Arbeitgeber meine Lohn weiter bis 6 Wochen vor dem Geburt :( Ich bin echt durcheinander


Meltiii

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Antwort auf Beitrag von Honigküchlein

Und ich habe Elternzeit nur 12 Monate genommen


AlmutP

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

Ich habe dir eine PN geschrieben wo ich davon berichte wie genau es bei mir war/ist


lukko34

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

Du kannst deine Elternzeit nicht vorzeitig beenden um ins Beschäftigungsverbot zu gehen. Das ist Betrug. Deine Elternzeit endet am 31.05. Und ab 01.06. Gehst du wieder arbeiten. Dein Arbeitgeber erstellt eine Gefährdungsbeurteilung und dann schickt er dich entweder ins BV oder du bekommst einen Mutterschutzkonformen Arbeitsplatz. Verlängern kannst du die Elternzeit nur wenn der Arbeitgeber zustimmt, da du weniger als 1 Jahr Elternzeit gemeldet hast. Kannst du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen musst du kündigen. ALG 1 gibt es allerdings nur wenn die Kinder betreut sind.


lukko34

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Antwort auf Beitrag von lukko34

Sollte 2 Jahre Elternzeit gemeldet heißen.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

Sorry wenn du nicht schwanger geworden wärst was hättest du dann ab Juni mit deinen Kindern gemacht??? Dein Arbeitgeber muss der Verlängerung der elternzeit nicht zu stimmen da Du weniger als zwei Jahre genommen hast, dann bleibt dir nur zu kündigen und alg 1 gibt es auch nicht weil a du gekündigt hast und b du keine kinderbetreuung hast


AlmutP

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Na irgendne Lösung hätte sie wohl schon gefunden. Gibt ja auch noch einen Papa. Finde es ganz schön frech, das als dumm zu bezeichnen ohne die Umstände zu kennen.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von AlmutP

Da schreibt sie das sie definitiv nicht wieder arbeiten kann weil die Mädels erst 10 Monate sind..... sie hat überhaupt niemanden der ihr ab dem 1.6 die kinder betreut Und ja der Plan ist dumm, 3 Kinder unter 2 Jahre ( ich hatte 2 unter eins bzw mit der großen Schwester 3 unter 3 das ist ne Herausforderung), dann nur 1 jahr elternzeit nehmen und dann mitten im kita jahr zu sein ohne Betreuung ( sie ist Erzieherin sie weiß wie das in der Regel läuft)


Meltiii

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Sorry habe jetzt gerade Eure Nachrichten gelesen Ich habe ( Zwillinge) Die Kinder habe ich vor 2 Jahren 7 Kitas angemeldet für ab Juni 2023 Und warte auf die Antwort..!! Ich kann definitiv nicht arbeiten weil meinen Arbeitsplatz ist 50 km weit weg von mir ist.. Ich habe dort 15 Jahre lang Vollzeit gearbeitet so einfach kann meine Chef mich kündigen.. Arbeitsrechte Es gibt immer eine Löschung Plan A klappt nicht Plan B Und das auch nicht Plan C Ich möchte nur nicht sagen Ah hätte ich so gemacht wäre es besser gewesen..!!! Deswegen höre ich hier eure Erfahrungen


Meltiii

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Sorry habe jetzt gerade Eure Nachrichten gelesen Ich habe ( Zwillinge) Die Kinder habe ich vor 2 Jahren 7 Kitas angemeldet für ab Juni 2023 Und warte auf die Antwort..!! Ich kann definitiv nicht arbeiten weil meinen Arbeitsplatz ist 50 km weit weg von mir ist.. Ich habe dort 15 Jahre lang Vollzeit gearbeitet so einfach kann meine Chef mich kündigen.. Arbeitsrechte Es gibt immer eine Löschung Plan A klappt nicht Plan B Und das auch nicht Plan C Ich möchte nur nicht sagen Ah hätte ich so gemacht wäre es besser gewesen..!!! Deswegen höre ich hier eure Erfahrungen


Meltiii

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

Außerdem finde ich richtig ungerecht, dass man nur ein Jahr Elterngeld beziehen darf,natürlich man kann das auf zwei auf oder auf drei Jahre verteilen aber ich bitte Euch. Wie komme ich denn mit 700 € im Monat finanziell zurecht? Wenn ich es auf zwei Jahre verteilt hätte …!!! Und Zwillinge bekomme nur einmal Elterngeld.das ist auch gemein Ach, man kann über die Sache Diskutieren ohne Ende. der Arbeitgeber zahlt wenig wie kämpfen dafür mehr Geld bekommen arbeiten wie Sklaven… vielleicht nach 50 Jahre später hast du deine Hauskredit schon abbezahlt Endeeffekt, willst du Kinder haben hast du’s und was steht dir zu Nur ein Jahr lang Elterngeld und dann gehe wieder arbeiten..!!


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

Sorry in den meisten Ländern der Welt würdest du gar kein elterngeld bekommen, hier bekommt man 12 bzw 14 Monate ( 2 partnermonate oder alleinerziehend 14) Mein Mann und ich arbeiten beide in der Krankenpflege was harte Arbeit ist brauchst du mir nicht erzählen und schlechte Bezahlung auch nicht. Das was du machen willst ist Schmarotzen mehr nicht


Himbeere2008

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

Die Sache ist doch ganz einfach. Wenn deine Elternzeit endet lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Kannst du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen, musst DU kündigen. Alg1 gibt es nur, wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Wie schon geschrieben wurde, deine Elternzeit kannst du nur mit Zustimmung des Arbeitgeber verlängern. Macht er das nicht, musst du am 01.06. wieder zur Arbeit erscheinen und so arbeiten wie vor deinen Kindern. Kinder muss man sich eben leisten können und die Elternzeit ohne Elterngeld ebenso.


Honigküchlein

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Antwort auf Beitrag von Meltiii

Ein BV bekommt man übrigens eigentlich auch nur, wenn man nachweisen kann, dass man überhaupt arbeiten könnte. Bedeutet, wenn du nachweisen kannst, dass deine Kinder für deine Arbeitszeit betreut sind. Da würde allerdings auch ein Schreiben der Großeltern reichen und oft wird gar nicht nachgefragt. Wenn du aber eigentlich gar nicht arbeiten kannst, ist es quasi Betrug. Elternzeit zu beenden, um dann ins BV zu gehen ist auf jeden Fall nicht erlaubt. Also beende bitte auf keinen Fall deine Elternzeit vorzeitig.