LauraHxrxmxxn
Ihr lieben ich hoffe ihr könnt mich beruhigen. Nachdem ich von der Schwangerschaft erfahren habe habe ich mich nach Einem neuen Job ungesehen in dem ich bessere Verdienstmöglichkeiten habe, denn ich möchte meinem kleinen Wurm ja auch etwas bieten können. Außerdem möchte ich natürlich auch dass ich in der Elternzeit Genügend Elterngeld bekomme um gut über die Runden zu kommen. Nun habe ich aber große Sorgen. Der unbefristete Arbeitsvertrag ist schon unterzeichnet, allerdings ist Dienstbeginn erst später. Im schlimmsten Falle werde ich meinen Dienst aufgrund von Beschäftigungsverbot nicht antreten dürfen oder kurz nach dienstbeginn ins BV gehen müssen. Nun stellt sich die Frage wie viel Lohn ich im Beschäftigungsverbot bekommen würde, denn ich lese überall dass sich der Lohn nach den letzten drei Monaten richtet oder aber auch das bei manchen der normale Lohn vom Job gezahlt wird. Das Problem ist, wenn es sich nach den letzten drei Monaten richtet dann bekomme ich weder viel Lohn im Beschäftigungsverbot noch im Nachhinein mehr Elterngeld, da ich die letzten Monate nur einen Mini Job hatte. Hat da jemand Erfahrung und kann mit etwas behilflich sein?
Ich glaube du hast etwas falsch verstanden oder ich habe es totall falsch verstanden. Aber meines wissens werden die letzten 12 Monate berrechnet. Wenn du nur 3 monate bekommen würdest, dann geh ich stark davon aus das du nur max. 300€ für ein Jahr bekommen wirst. Aber ich weiss das bei meinem grossen der verdienst von einem Jahr berrechnet wurde. Und davon dann 60%, wenn man nur ein Jahr zu Hause bleibt. Oder 30% wenn man zwei Jahre zu hause bleibt. Bin mir aber nicht so ganz sicher ob das bei jedem Bundesland so ist.
Ja genau, so ist das für das Elterngeld.. mir geht es aber um den Lohn im Beschäftigungsverbot…
Achso im BV bekommst du deinen normalen Lohn weiter ausgezahlt. Wie lange arbeitest du den in dem Betrieb bist dein ET ist ?
Es sind 7,5 Monate.. allerdings kann es eben sein das ich sofort ins bv muss und meinen Dienst nicht antrete, somit habe ich ja quasi nicht für das Unternehmen gearbeitet, deshalb mache ich mir solche Sorgen, dass ich dann nicht den vereinbarten Lohn bekomme..
Im BV bekommst Du das was Du ohne BV auch bekommen hättest. Wenn Du beim neuen Job bspw 1.200€ bekommen würdest, bekommst Du das auch im BV. Der Durchschnitt spielt da dann keine Rolle bzw. nur bei schwankendem Lohn.
Auch wenn ich sofort ins bv muss und gar nicht arbeite? Dann gibt es den ganz normalen Lohn?
Hey, im Expertenforum wird gesagt, dass man den Lohn ausgezahlt bekommt den man zu dieser Zeit bekommen würde. Also unabhängig von den 3 Monaten vorher. Im BV ,,arbeitest“ du eigentlich nur darfst du da nicht in den Betrieb. Trotzdem wird das als ,,arbeiten“ gezählt.
Danke für deine/eure Antwort
Das beruhigt mich wirklich:) ich hatte schon Angst das der Jobwechsel nun umsonst war.
Aber ihr habt mich sehr beruhigt..vielen lieben Dank
Ich wünsche Dir, das es so kommt, wie Du möchtest, aber wissentlich mit einer Schwangerschaft einen neuen Job suchen und den dann evt nicht antreten können, finde ich der Firma gegenüber echt unfair.
Mir tut msncher AG echt leid. Werden oft "beschissen" bis zum geht nichtmehr. Auch wenn es laut Gesetz wohl legal ist, könnte ich das nie mit meinem Gewissen vereinbaren. Aber manche Frauen sind so eiskalt.
Klar ist es blöd, wenn man einen Job antritt und diesen dann nicht nachgehen kann. Trotzdem sollte man nicht vergessen, dass sie nach der Schwangerschaft weiterhin im Betrieb bleiben möchte! Und eventuell diese Stelle nach der Schwangerschaft nicht bekommen hätte, weil z.B. kein Bedarf mehr an einen neuen Mitarbeiter? Da sollte die Schwangerschaft kein Hindernis sein. Viele Frauen haben Kinderwunsch und werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Laufe der Zeit diesen nachgehen. Auch wenn das jetzt blöd gesagt ist früher oder später wäre sie eventuell ,,sowieso“ in dieser Situation gelandet. Dennoch verstehe ich es, dass es dem Arbeitgeber gegenüber blöd ist, weil er ein Gehalt zahlen muss für die keine Arbeit geleistet wird. Man darf trotzdem nicht vergessen, dass die Dame sich nur darauf einstellen möchte im Falle eines BV finanziell für sich und das Kind gesichert zu sein! Und das ist finde ich sehr gut! Vielleicht wird sie ja garnicht ins BV gehen und kann bis zum Mutterschutz weiter arbeiten. Aber es ist wichtig sich Gedanken darüber zu machen was passieren könnte und sich eben darauf einzustellen.
Hey. Soweit ich weiß, bekommt der AG den Lohn der Schwangeren im BV als Umlage vom Gewerbeaufsichtsamt zurück/erstattet. So war es zumindestens bei mir (hatte ein Teilzeitbeschäftigungsverbot). Auch wenn es das Personalproblem nicht löst und es zu einem zusätzlichen Aufwand kommt, wird der AG wenigstens "entschädigt"... Im besten Fall für den AG könnte die TE in einem anderen Bereich eingesetzt werden und noch bis zum Mutterschutz arbeiten.
Mein AG hat mir gesagt, dass er durch mein BV keine Verluste erleidet, da er das Geld zurückerstattet bekommt. Ich hatte gefragt, da mich mein AG direkt ins BV schicken wollte, als er von meiner SS erfahren hat, und ich eigentlich länger arbeiten wollte. So schlimm wird es für den AG nicht sein.
Hier wurde ja schon oft darüber diskutiert, dass Frauen die Schwangerschaft beim Unterschreiben eines Arbeitsvertrages verheimlich dürfen. DÜRFEN ja, aber der Arbeitgeber ist - trotz der Entschädigung - erstmal der beschissene, weil er ja jemanden einstellt, den er braucht und von dem er ausgeht, dass er auch irgendwann anfängt. Die AP sagt es aber so, als wolle sie gar nicht erst einen Handgriff dort machen, sondern erwartet sofort ein BV. Sorry, aber dafür habe ich - Rechte hin oder her - keinerlei Verständnis und sehe es auch schon kommen, dass sie dann nach Rückkehr aus der Elternzeit gerade noch die 3 Monate Pflichtzeit absitzt und dann die Kündigung bekommt. Und das DARF der AG jederzeit, genauso wie Schwangere ihre Schwangerschaft verheimlichen dürfen. Ist eben meine Meinung und dazu stehe ich.
Huhu, warum glaubst du denn, ins BV zu müssen? LG
Hi Laura, meinst du mit Beschäftigungsverbot das „normale“ Beschäftigungsverbot, also ab 6 Wochen vor Geburt? Oder steht zu befürchten, dass du schon vorher ins BV geschickt wirst? (Also wegen Komplikationen in der SS oder weil der Job nicht SS-kompatibel ist?) Ist aber eigentlich egal, denn in der SS bist du unkündbar und erhältst den vereinbarten Lohn, auch wenn du ein BV bekommst. Das heißt, selbst wenn du den Job nicht antreten könntest wegen BV, wirst du ab dem vertraglichen Arbeitsbeginn den vereinbarten Lohn erhalten, da du als ganz normal angestellt giltst. Du hast auch ganz normal Anspruch auf Urlaub, den du theoretisch nach deiner Elternzeit nehmen kannst. Falls du allerdings eine Probezeit hast und diese nicht beendet ist, bevor du ins BV gehst, bist du aber nach Beendigung des Mutterschutzes (also nach Ende der Elternzeit) wieder ganz normal in der Probezeit und könntest gekündigt werden. Das muss man bei kurzfristigen Jobwechseln in der SS bedenken. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich mW nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate, d.h. je nachdem wieviel mehr du in deinem neuen Job verdienst, könnte sich dein alter Job noch mindernd auswirken. Der neue wird es aber auf jeden Fall anheben. Hoffe das hilft?
Oh Sorry, mir wurden vorher die anderen Antworten nicht angezeigt, aber jetzt hast du‘s halt zum dritten Mal gehört
An alle, die jetzt den AG bemitleiden: ja das ist ne blöde Situation, das sehe ich auch so. Aber ich kann schon auch verstehen, dass man für sein Kind etwas mehr Geld in der Kasse braucht, vor allem wenn man vorher nur nen Minijob hatte… idealerweise würde man sich das natürlich vor dem Kindermachen überlegen, aber wir wissen doch alle, dass es manchmal eben etwas unerwartet kommt
wenn‘s von Anfang an Berechnung gewesen wäre, wäre es schon bisschen dreist. Aber ja, der AG kriegt den Lohn erstattet, aber meines Wissens NUR für ein BV außerhalb der 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Da muss er die Differenz von Elterngeld zum
vollen Lohn drauflegen; ob das erstattungsfähig ist, weiß ich nicht…
Hi hi, mir wurde unlängst das BV ausgesprochen und ich habe zuvor ein ausführliches Telefonat mit dem Mutterschutz-Telefon des Regierungspräsidiums geführt. Dies kann ich dir nur wärmstens empfehlen. Meine Situation war auch etwas besonders und die BeraterInnen sind super kompetent und beraten einen sehr gut - zumindest war es bei mir so.
Viel Erfolg!