Elternforum Schwanger - wer noch?

Erziehungsgeld, Berechnungszeitraum?! HILFE!!

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Erziehungsgeld, Berechnungszeitraum?! HILFE!!

Mitglied inaktiv

Hallo ihr lieben, ich blick echt nicht mehr durch. Füllen gerade den Erziehungsgeldantrag aus, meine Frage: ab wann habe ich denn Anspruch auf Erziehungsgeld, ab der Geburt oder erst nach Ablauf des Mutterschutzes? Wenn ich aber ein Jahr daheim bleibe, also zum 1. Geb. meines Kindes wieder anfange zu arbeiten, hätte ich ja nur 10 Monate Erziehungsurlaub, also auch nur 10 Monate Erziehungsgeld (falls das Erz.geld erst nach dem Mutterschutz gezahlt wird) Versteht ihr mich und könnt ihr mir helfen???


Mitglied inaktiv

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Jaja, das ist ein richtiger Dreck! Wir haben das auch gerade alles durch und verstanden habe ich nicht alles. Also es ist wohl so, daß Du Elternzeit erst ab NACH dem MuSchu kriegst bzw. beantragst. Und ja, es sind dann nur 10 Monate. Es stehen Dir auch insgesamt nur 34 Monate zu und nicht 36, also keine kompletten 3 Jahre, weil immer der MuSchu abgezogen wird. Was das Erziehungsgeld angeht, bin ich mir nicht so ganz sicher. Aber ich denke, daß es Dir ab Geburt zusteht, nur wirst Du in den ersten 8 Wochen weniger bekommen, wenn Du vorher gearbeitet hast, denn Dein MuSchu-Geld wird da mit angerechnet. Aber nur die 13 Euro von der KK, glaube ich. Wir haben das Geld von geburt an beantragt (bzw. werden wir das beantragen, denn der fertige Umschlag liegt hier neben mir und wartet darauf, in den Kasten geschmissen zu werden!). Liebe Grüße und viel "Spaß" beim weiteren Ausfüllen! Ach so, und bedenke (hatten wir zuerst übersehen), daß Dein Gehalt keine Rolle spielt, es muß nicht ins Familieneinkommen eingerechnet werden, wenn Du zu Hause bleibst. Dann zählt nur das Einkommen Deines Mannes/Freundes. Katharina


Mitglied inaktiv

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ja so ist es, man bekommt während des mutterschutzes kein erziehungsgéld oder nur geringfügig, aber es wird ab der geburt berechnet. deswegen bekommst du im 1. lebensjahr nur 10 monate erziehungsgeld. lg nancy


Mitglied inaktiv

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Hallo! Du hast ab dem Tag der Entbindung anspruch auf Erziehungsgeld, allerdings wird das Mutterschaftsgeld angerechnet sodas du auch ca. erst nach 2 Monaten wirklich Erziehungsgeld bekommst! LG Tanja


Mitglied inaktiv

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Hallo alle zusammen, ich verstehe das auch nicht so ganz. Kann mir jemand sagen, ob wir Erziehungsgeld bekommen oder nicht? Also die Einkommensgrenze für das Erziehungsgeld beträgt 30.000 EUR, vom Nettoeinkommen in dem halben Jahr oder im Jahr? Und wenn ich 1 Jahr zu Hause bleibe, wird es berechnet als Nettoeinkommen vom Paar oder nur von meinem Mann? Denn wenn das von dem Nettoeinkommen 30.000 EUR im Jahr für beide Einkommen ist, dann sind wir schon drüber und bekommen kein Cent. Das ist doch nicht fair. Und Großverdiener sind wir auch nicht. Kann mir das jemand genau erklären? Wäre euch sehr dankbar. LG mami77


Mitglied inaktiv

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Hallo, Frage: Also die Einkommensgrenze für das Erziehungsgeld beträgt 30.000 EUR, vom Nettoeinkommen in dem halben Jahr oder im Jahr? Antwort: Da wird das gesamte Jahreseinkommen zu Grunde gelegt. Frage: Und wenn ich 1 Jahr zu Hause bleibe, wird es berechnet als Nettoeinkommen vom Paar oder nur von meinem Mann? Antwort: Es wird euer gesamtes Einkommen zu Grunde gelegt. Hoffe ich konnte dir helfen. LG Aina


Mitglied inaktiv

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die politiker, dass in deutschland die geburtenrate sinkt *kopfschüttel ich kann deinen ärger verstehen, denn man muss obwohl man jetzt eine person (naja, nicht so ganz aber immerhin) mehr ist mit weniger auskommen. und wer bekommt schon gerne ein baby um es direkt nach der geburt ganze tage wegzugeben um wieder arbeiten zu gehen. ich sage dazu nur, dass ist unser SOZIALSTAAT Deutschland!