Nadine250592
Hallo :) Weis jemand von euch ob mir mein hausarzt auch ein beschäftigungsverbot ausstellen kann? Mein arbeitgeber zwingt mich zu schädlichen arbeiten... habe schon mehrmals geredet aber intrisiert keinen... er könnte mir auch andre arbeiten geben aber er will nicht.. betriebsarzt hat meine firma nicht und mein frauenarzt sagt er darf mir nichts ausstellen.. LG nadine :)
Ich habe über mein Arbeitgeber eins bekommen. Mit der Begründung das die keine arbeit für mich haben zwecks mutterschutzgesetz. Dein Frauenarzt darf dir eins ausstellen wenn es eine Qualifikation dafür gibt. Schwierig was machst du auf arbeit.? Ich bin altenpflegerin
Im Normalfall wird in einem solchen Fall ein vorübergehendes BV vom Frauarzt ausgestellt, das gilt 4 Wochen und der AG hat nun 4 Wochen Zeit, deinen Arbeitsplatz entsprechend anzupassen die also einen anderen zuzuweisen. Kann oder will er das nicht, muss ER dich in BV schicken. Pauschal Beschäftigungsverbot ausstellen wie es früher mal war, dürfen/können die FÄ tatsächlich nicht mehr. Die Krankenkassen werfen vermehrt ein Auge drauf. Daher die Regelung mit dem vorübergehenden, was dem AG Zeit zum Nachbessern einräumt. Das wird dann auch von der Aufsichtsbehörde kontrolliert bzw der AG muss sich dazu äußern. Zumindest wenn im Raum steht, dass du ungeeignete bzw gefährdende Tätigkeiten ausüben sollst/musst.
Der Hausarzt darf das auch nicht. Dein Arbeitgeber MUSS dir eines ausstellen. Frag mich was deren Problem ist. Das Bruttoeinkommen +20% Sozialleistung kriegen die von der Krankenkasse wieder. Rufe sofort beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt an und schildere deine Situation.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der Hausarzt das definitiv machen darf ! Mein Arbeitgeber hat keinen Betriebsarzt und meinte es soll mir ein Arzt ausstellen. Da ich bei meinem Hausarzt immer sofort einen Termin kriege hat er mir eines ausgestellt. Baby ist inzwischen da und gab keine Probleme. Alles Gute!
Der Hausarzt darf es aber auch nur, wenn es NICHT arbeitsplatzbezogen ist.
Habe eines vom mein FA bekommen du musst es deinem FA sagen das du Arbeiten erledigen musst die für dein ungeborenes Kind gefährlich sind musst diese auch belegen und begründen.Mein AG wollte mir auch keins geben hat aber gemeint ich soll mir bitte eines vom FA holen .... Naja spätestens beim ersten Lockdown haben eh alle Schwangeren eines bei uns bekommen Kundenkontakt etc.
habe mein BV auch vom FA bekommen und musste dann noch zum Betriebsarzt um es bestätigen zu lassen. War bei mir kein Problem.
Wende dich an das Gewerbeaufsichtsamt, dort sind die richtigen Ansprechpartner. Und nein ein arbeitsplatzbezogenes BV darf nur der AG ausstellen.
Hallo Nadine, Jeder Betrieb muss eine Gefärdungsbeurteilung haben, egal ob sie einen Betriebsarzt haben oder nicht? Der Betrieb muss sonst von extern betureilt werden (ich weiß grade nicht welche Behörde dafür zuständig ist, Gewerbeaufsichtsamt vielleicht?). Wenn der Betrieb und deine Arbeit als für Schwangere nicht geeignet eingestuft wird musst dein Arbeitgeber dir ein Betriebliches Beschäftigungsverbot erteilen (soweit ich wei ist das nicht entscheidung vom Arbeitgeber sondern von er Gewerbeaufsicht oder so die darüber urteilt). Dein Frauenarzt kann dir nur ein Idndividuelles Beschäftigungsverbot erteilen wenn du aufgrund eines GEsundheitlihen Problems deine Schwangerschaft gefärdet sein kann wenn du wieter arbeitest. DIes ist so jetzt mein Wissensstand. Habe mich damit beschäftigt und mit Betribsräten darüber gesprochen. Viel Erfolg.
Meine Hausärztin sagte, dass sie das bis vor kurzem noch durfte, es dort aber eine Änderung gab. Sie hatte mir eine Überweisung mit der Empfehlung für das BV zur Vorlage Beim FA mitgegeben. Mein BV ist ein individuelles und hat nichts mit dem Arbeitsplatz an sich zu tun.
Ruf beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt an. Das gleiche Problem hatte ich auch, bekam weder vom FA noch vom HA ein beschäftigungsverbot. Habe dann beim Gewerbeaufsichtsamt angerufen, mein Problem geschildert und die haben sich mit meinem AG in Verbindung gesetzt und siehe da, ein beschäftigungsverbot bekommen.