Maelsa
Hallo Ich hoffe hier kann mir irgendjemand helfen . Ich habe meinen Arbeitgeber in der 8. ssw über meine Schwangerschaft informiert. Darauf hin bat er mich, mich krankgeschrieben zu lassen bis er das mit dem Gewerbe Aufsichtsamt geklärt hat. Er sagte gleich das er mich nicht weiter beschäftigen kann/will. Ich arbeite im Milchviehbereich bzw. im Herdenmanagement also zwischen den Kühen und viel mit Medikamenten ect. das war ihm zu unsicher. Jetzt hatte er mir nur nochmal per Whats app mitgeteilt : das es so aussieht als müsse ich nicht mehr arbeiten und das er keine weitere AU mehr braucht. Habt ihr euer Beschäftigungsverbot schriftlich vom Arbeitgeber bekommen ? Auf Nachfrage ob ich das noch schriftlich bekomme, ist er leicht ausfällig geworden
Hallo, das ist wirklich etwas komisch. Natürlich ist es üblich, dass du es schriftlich bekommst. Ich habe ein Schreiben bekommen, wo drin steht Beschäftigungsverbot ab wann. Liebe Grüße
Du brauchst vom Frauenarzt oder Hausarzt ein Attest berufsverbot . Dein Betrieb benötigt das schreiben. In dem Schreiben steht drin welche Woche du bist und wann dein ET ist . Das alles schreibkram was der Arbeitgeber erledigen muss. Dein Arbeitgeber kann auch das ganze ins Rollen bringen trotzdem brauchst du was in der Hand.
Nicht vom Arzt. Der AG muss das BV aussprechen was er ja scheinbar auch tut. Der Arzt ist da völlig raus. Der darf das BV nur ausstellen wenn es ein individuelles ist, also gesundheitlich.
Ich habe eine Bescheinigung über meine Schwangerschaft mit ET und ssw bei meinem Arbeitgeber abgeben. Laut ihm ist das mit dem Gewerbe Aufsichtsamt geklärt. Nur schriftlich geben tut er mir da nichts, das ist laut ihm nicht üblich..
Ach dann war das so rum. Ja gut das hatte ich dann gehabt ..
Ok ich dachte da bekommt man dann auch so ein allgemeines schreiben das es halt klar geht. Nicht das es nachher heisst man bleibt der Arbeit fern.
Frag doch beim Gewerbeaufsichtsamt einmal nach.
Das kenne ich so garnicht und normalerweise kriegst du auch eine Kopie der Gefährdungsbeurteilung. Ich würde mal bei deiner Krankenkasse anrufen, was dein AG dort gemacht hat.
Du musst deinem AG eine Bescheinigung deiner Schwangerschaft geben, dieser muss Dir dann natürlich schriftlich das BV bescheinigen. Diese Bescheinigung brauchst Du zb um sie bei der KK usw vorzulegen.
In der ersten schwangerschaft musste ich nochbwas unterschreiben. Jetzt aktuell in der zweiten auch nicht. Habe in beiden fällen, ebenfalls BV wegen giftigen stoffen, gleich zu annfang nicht mehr arbeiten dürfen. In beiden fällen ichts schriftluches vom Arbeitgeber bekommen. Mein Geld war immer pünktlich da. Das muss er dir weiter zahlen... Ruf ein Amt für Arbeitsschutz an. Die sind nämlich für sowas zuständig und nicht das Gewerbeaufsichtsamt Alles gute
Das Gewerbeaufsichtsamt hat mir auf Nachfrage bestätigt das mein Arbeitgeber mich dort schwanger gemeldet hat. Außerdem sagten die mir das der Arbeitgeber nicht gezwungen ist mir ein Beschäftigungsverbot schriftlich zu geben.
Dass er ausfällig wurde geht gar nicht... sorry. Ich denke nicht, da er das ja schon geregelt hat