Elternforum Schwanger - wer noch?

Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot

Maelsa

Hallo Ich hoffe hier kann mir irgendjemand helfen . Ich habe meinen Arbeitgeber in der 8. ssw über meine Schwangerschaft informiert. Darauf hin bat er mich, mich krankgeschrieben zu lassen bis er das mit dem Gewerbe Aufsichtsamt geklärt hat. Er sagte gleich das er mich nicht weiter beschäftigen kann/will. Ich arbeite im Milchviehbereich bzw. im Herdenmanagement also zwischen den Kühen und viel mit Medikamenten ect. das war ihm zu unsicher. Jetzt hatte er mir nur nochmal per Whats app mitgeteilt : das es so aussieht als müsse ich nicht mehr arbeiten und das er keine weitere AU mehr braucht. Habt ihr euer Beschäftigungsverbot schriftlich vom Arbeitgeber bekommen ? Auf Nachfrage ob ich das noch schriftlich bekomme, ist er leicht ausfällig geworden


Lumpi8309

Antwort auf Beitrag von Maelsa

Hallo, das ist wirklich etwas komisch. Natürlich ist es üblich, dass du es schriftlich bekommst. Ich habe ein Schreiben bekommen, wo drin steht Beschäftigungsverbot ab wann. Liebe Grüße


emily2208

Antwort auf Beitrag von Maelsa

Du brauchst vom Frauenarzt oder Hausarzt ein Attest berufsverbot . Dein Betrieb benötigt das schreiben. In dem Schreiben steht drin welche Woche du bist und wann dein ET ist . Das alles schreibkram was der Arbeitgeber erledigen muss. Dein Arbeitgeber kann auch das ganze ins Rollen bringen trotzdem brauchst du was in der Hand.


Felica

Antwort auf Beitrag von emily2208

Nicht vom Arzt. Der AG muss das BV aussprechen was er ja scheinbar auch tut. Der Arzt ist da völlig raus. Der darf das BV nur ausstellen wenn es ein individuelles ist, also gesundheitlich.


Maelsa

Antwort auf Beitrag von emily2208

Ich habe eine Bescheinigung über meine Schwangerschaft mit ET und ssw bei meinem Arbeitgeber abgeben. Laut ihm ist das mit dem Gewerbe Aufsichtsamt geklärt. Nur schriftlich geben tut er mir da nichts, das ist laut ihm nicht üblich..


emily2208

Antwort auf Beitrag von Felica

Ach dann war das so rum. Ja gut das hatte ich dann gehabt ..


emily2208

Antwort auf Beitrag von Maelsa

Ok ich dachte da bekommt man dann auch so ein allgemeines schreiben das es halt klar geht. Nicht das es nachher heisst man bleibt der Arbeit fern.


FrauStorch

Antwort auf Beitrag von Maelsa

Frag doch beim Gewerbeaufsichtsamt einmal nach.


QueenMum

Antwort auf Beitrag von Maelsa

Das kenne ich so garnicht und normalerweise kriegst du auch eine Kopie der Gefährdungsbeurteilung. Ich würde mal bei deiner Krankenkasse anrufen, was dein AG dort gemacht hat.


Nadinchen81

Antwort auf Beitrag von Maelsa

Du musst deinem AG eine Bescheinigung deiner Schwangerschaft geben, dieser muss Dir dann natürlich schriftlich das BV bescheinigen. Diese Bescheinigung brauchst Du zb um sie bei der KK usw vorzulegen.


mucki26

Antwort auf Beitrag von Maelsa

In der ersten schwangerschaft musste ich nochbwas unterschreiben. Jetzt aktuell in der zweiten auch nicht. Habe in beiden fällen, ebenfalls BV wegen giftigen stoffen, gleich zu annfang nicht mehr arbeiten dürfen. In beiden fällen ichts schriftluches vom Arbeitgeber bekommen. Mein Geld war immer pünktlich da. Das muss er dir weiter zahlen... Ruf ein Amt für Arbeitsschutz an. Die sind nämlich für sowas zuständig und nicht das Gewerbeaufsichtsamt Alles gute


Maelsa

Antwort auf Beitrag von mucki26

Das Gewerbeaufsichtsamt hat mir auf Nachfrage bestätigt das mein Arbeitgeber mich dort schwanger gemeldet hat. Außerdem sagten die mir das der Arbeitgeber nicht gezwungen ist mir ein Beschäftigungsverbot schriftlich zu geben.


Preggo19

Antwort auf Beitrag von Maelsa

Dass er ausfällig wurde geht gar nicht... sorry. Ich denke nicht, da er das ja schon geregelt hat