Mitglied inaktiv
Hallo :) ich hoffe, mir kann jemand diese Frage beantworten. Ich bin Beamte auf Lebenszeit und arbeite als Lehrerin. Nun bin ich schwanger und habe immer wieder Schmierblutungen. Seit 3 Wochen bin ich deshalb krankgeschrieben. Heute habe ich meinen nächsten Termin bei der FA. Die Schulleitung weiß inzwischen Bescheid und ich soll demnächst zum Betriebsarzt. Ich bin mir aber sicher, dass meine FA mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen würde, da keiner weiß woher die Blutungen kommen und ich vor allem immer Schmerzen und Blutungen habe, wenn ich mich aufrege. Es war die Rede von einem drohenden Abort. Momentan bekommt man wohl ohnehin ein Beschäftigungsverbot aufgrund von Corona, aber das kann sich ja auch wieder ändern. Sollte also alles gut gehen, müsste ich ggf. irgendwann auch wieder zur Arbeit. Ob ich mich damit wohlfühle, weiß ich nicht, auch wenn ich meinen Job gerne mache und es echt vermisse. Meine Chefin meinte auch schon, dass eine Vertretung deutlich sinnvoller wäre (auch für die Kinder) und es für mich und mein Kind wohl besser wäre. Würde mir die FA dieses Verbot ausstellen, wäre dieses für die Bezirksregierung aussagekräftig oder muss dieses vom betriebsärztlichen Dienst ausgesprochen werden?
Also ich bin seit Juli im Beschäftigungsverbot, vom Ministerium hat nie jemand nachgefragt. Und mein Frauenarzt hat es ausgestellt. Und ja, es ist deutlich einfacher für die Schule, wenn du ganz raus bist. Man findet dann ggf eine Vertretung bzw kann es langfristig regeln. Man ist ja doch gelegentlich krank. Alles Gute für dich
Der Betriebsarzt kann dir nur ein Beschäftigungsverbot ausstellen, wenn du aufgrund deiner täglichen Arbeit dein Kind gefährdest. Hast du aber Blutungen oder bist generell Risikoschwanger so kann dir dein Gyn. Ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Beides zählt gleichermaßen. Lg
Zudem ist es dabei natürlich interessant, zu welchem Bundesland zu zählst und/oder welcher Bezirksregierung oder welcher BAD. Nicht alle Frauenärzte geben "so leicht" ein Beschäftigungsverbot. Du kannst dich gerne per PN melden, falls du aus NRW kommst.
Erstmal danke für die ganzen Antworten. Ja ich komme aus NRW. :) Meine Frauenärztin würde mir das Beschäftigungsverbot ausstellen, weil ich dauernd Blutungen habe. Ich war mir nur nicht sicher, ob sie alleine das aussprechen darf oder ob das vom Betriebsarzt ausgehend passieren muss.
Da hast du Glück! Die Ärztin kann es aufgrund individueller gesundheitlicher Einschätzungen ausstellen - und es ist dann auch bombensicher. Viel Glück weiterhin :)
Ich komme auch aus NRW und arbeite im öffentlichen Dienst. Bei mir war es auch so, dass meine Frauenärtzin mir ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat aufgrund von Blutungen. Habe das Schreiben dann an die Personalabteilung geschickt und es war auch überhaupt kein Problem. LG