Aten
Hallo zusammen Vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen. Ich habe vor einiger Zeit ein Ferienhaus gemietet, inkl. Frühstück, so auf booking.com. Es ist in der Nähe vom Timmendorfer Strand Nun bekam ich eine Mail, dass das Frühstück nicht inkludiert wäre. Keine Entschuldigung, nichts das es ein Fehler war. Habe mich natürlich entsprechend geärgert. Sie sagen nun, ja, es war ein Fehler und die können passieren (ja können sie) bieten uns auch eine kostenfreie Stornierung an. Nur, 4 Monate vor dem Urlaub findet man in der Hochsaison natürlich kaum noch was zu den Preisen am Timmendorfer Strand. Weiss wer, kann ich auf das Frühstück bestehen? Oder muss ich mich damit arrangieren das ich keins bekomme, weil es ja 4 monate im Voraus war und mir eine kostenfreie Stornierung angeboten wurde? Leider weiss ich nicht wie das Rechtlich in Deutschland ist. Ärgere mich aber gerade wahnsinnig. Das Frühstück war der Hauptgrund diese Unterkunft zu buchen. Besten Dank ATen
Du hast eine Leistung gebucht und entsprechend bezahlt, die nicht erfüllt wird. Das Problem mit angeblich inklusivem Frühstück hatten auch schon andere Reisende vor Dir (googel mal) Dir wurde ein kostenloser Storno angeboten. Der nachvollziehbar nicht in Frage kommt. Dies würde ich auch so darlegen und den Reisepreis minimieren. Notfalls Anwalt nehmen.
Ich weiß, das hilft jetzt nicht wirklich... ABER - was hast Du gedacht, wie ein inkludiertes Frühstück im Ferienhaus aussehen soll? Das alleine hätte mich stutzig gemacht... Stand das in irgendeiner Form beschrieben? Oder ist das Ferienhaus in einer größeren Anlage samt Restaurant-Betrieb? Ich vermute, die haben wirklich einen Fehler gemacht und haben null Kapazitäten, ein Frühstück anzubieten, da kannst Du jetzt so viel Dich ärgern und aufstampfen... aber das wird nix werden...
Das ganze ist ein Hotelkomplex. Dabei gibt es ein kleines Ferienhaus. Da sie für die Hotelzimmer ein Buffet haben, dachte ich, dass wir vom Ferienhaus da einfach rüber laufen dürfen und dann mitessen. Ist ja alles auf einem Grundstück und ein Komplex.
ginge es mir wie Dir und ich wäre sehr sauer...
Wenn bei der Buchung über booking stand, das Frühstück wäre drin (guck nochmal genau, das ist ja zT etwas unübersichtlich) und jetzt versuchen die das weg zu diskutieren, dann ist das komisch. Es ist schwer ggü. dem Vermieter auf das Frühstück zu bestehen. Vermutlich sieht der Vertrag sogar einen rücktritt dich den Vermieter vor? Du könntest es über booking melden oder ggü dem Vermieter als Verhandlungsmasse nutzen. Soll er dir doch zumindest einen Sonderpreis fürs Frühstück geben.
Ich würde mich darüber auch sehr ärgern. Zumindest könnten sie dir ja das Frühstück im naheliegenden Hotel mit anbieten. Das würde ich auf jeden Fall vorschlagen, wenn du nochmal hinschreibst.
Ich vermute, darauf wird es hinauslaufen und wäre rechtens. Interessant zu wissen wäre, wie viel Zeit zwischen Buchungsbestätigung und Anfechtung vergangenen ist. Hier gibt es Fristen (zeitnah). War denn das selbe Angebot auch auf einem anderen Portal buchbar? Was hätte das Hotel selbst für ÜF verlangt? Wurde der Fehler in der Ausschreibung mittlerweile behoben, oder ist die Unterkunft noch immer zu falschen Bedingungen buchbar?
Hier ist eben die Frage, ab wann kann man in DE anfechten. In der Schwiez ist es so, dass Beträge anfechtbar sind, die für den Käufer offensichtich falsch waren z.b. eine Uhr für 10 Euro anstelle von 1000 Euro. Wird die Uhr jedoch für 900 Euro anstelle 1000Euro ausgeschrieben, muss sie für den niedrigen Preis anbgegeben werden (deshalb in den Katalogen ja immer, die Klausel, irrtum vorbehalten). Auf der Homepage ist nicht ersichtlich wie teuer das ganze wäre inkl. Frühstück. Eigentlich wird da angegeben, alle Unterkünfte inkl. Endreinigung und Frühstück, deshalb hilft mir das auch da nicht weiter. Im Endeffekt konnten wir uns jetzt jedoch einigen, und kriegen das Frühstück zum Selbstkostenpreis (was für mich ok ist). Trotzdem hat das ganze einen faden Beigeschmack. Es bleibt das Gefühl, übers Ohr gehauen worden zu sein. Es wurde auch sofort eingelenkt, als unser Rechtsschutz zum Zuge kam.
Das ist natürlich echt heftig... Sie haben offensichtlich die Ressourcen für ein Frühstück und sagen es... ab. Und bieten es dann - nach Drohung mit dem Anwalt - zum geringen Preis (aber Preis!) an. Schön, dass es so ausgegangen ist. Aber da bleibt natürlich ein wirlich großes Geschmäckle... Schönen Urlaub! Andrea
Habt ihr booking.com auch mal angeschrieben oder nur mit dem Vermieter kommuniziert? Eigentlich müssen die doch für das Angebotene gerade stehen. Ich würde es auch nicht einsehen, das Frühstück zum Selbstkostenpreis zu bezahlen. Üm welche Summe geht es denn dabei ? Tendenziell würde ich bei booking.com weiterhin auf ein kostenfrei inkludiertes Frühstück pochen. Liebe Grüße, Gold-Locke
huhu ich frage mich wessen Fehler das war, wenn Booking das verbockt sollen sie das zahlen. Blöd ist eben wenn man etwas bucht und dann kurz abgesagt bekommt oder um Storno gebeten wird und man nichts anderes findet zum Buchen da hat man kaum Alternativen dagmar
Ich denke, es war schon der Fehler des Hotels. Sie haben es dann ja so in einer Mail geschrieben, dass ihnen ein Fehler unterlaufen sei. Aber ich muss sagen, so recht freu ich mich nun nicht mehr auf den Urlaub. Habe immer und überall mit booking.com gebucht (USA, Indien, Österreich). Aber noch nie Probleme gehabt. Ja, ihr seht schon, ich bin etwas frustriert. Immerhin reden wir von fast 500 Euro+ für 6 Personen.
das hätte ich nicht nachgebucht, das wäre mir zu teuer gewesen und ich hätte versucht über Booking an die Leistung zu kommen. Wenn sie einen Fehler machen müssen sie auch mit den Konsequenzen leben, oder ? dagmar
Das ist schon heftig Hoffentlich vorab beim Hotel geguckt wie teuer das Frühstück ist? Wir haben dort in der Gegend oft Urlaub gemacht und kennen die "ferienhäuser", die eigentlich mit zum Hotel gehören. Ist das nun ein privater VM oder doch zum Hotel zugehörig? Müsst ihr das nun ans Hotel bezahlen oder an den VM? Bei letzterem hätte ich ja schon wieder bedenken. Bin ja schon seeehr neugierig, wo du Urlaub machst.
wir waren ja auch schon in vielen Hotels die FeWo hatten und auch für die FeWo Frühstück angeboten hatten.. im letzten Hotel weiß ich zu 100% das wir prp Person 10Euro fürs Frühstück bezahlt hätten - dann zu sagen 500Euro für 6 Personen wäre der "unkostenpreis" finde ich schon äußerst viel. ich hätte da auch nicht nachgebucht.. Was sagt denn die Buchungsbestätigung? inkl. F? Wenn ja, ist das doch Vertragsbstandteil zu dem Zeitpunkt, egal ob die sich verklickt oder "what ever" haben.. dann liegt der Fehler doch eindeutig beim Hotel bzw. bei Booking.. ich hätte schon gar keine Lust, bei dem Theater zu fahren..
Der Betrag muss direkt im Hotel beglichen werden. Das Hotel ist auch der VM von dem Häuschen. Gehört also alles zusammen. Sonst ists halt schon schön. Hat hervorragende Bewertungen, überall, gleich einen Pferdestall nebenan (für die Kinder). Wie gesagt, nahe am Timmendorferstrand, Hansapark etc.
Naja, es sind 7 Euro pro Person und Tag. Wir haben uns da für 11 Nächte eingemietet. Normal wäre es 15 Euro. (also genau genommen sinds 462 Euro) Leider nicht zu verifizieren, da nirgends steht, zu welchem Preis das Frühstück dazugebucht werden kann. Ja, in der Bestätigung steht ganz klar, inkl. Frühstück. Habe ich natürlich als erstes kontrolliert.
Ganz ehrlich.. wenn in der Bestätigung steht INKL. Frühstück, DANN würde ich wirklich booking anschreiben und denen das Problem schildern
Ähh, ihr sollt knapp 500 € für das Frühstüxk drauf zahlen und das soll dann der großzügige Unkostenpreis sein ??? Das würde ich nie und nimmer akzeptieren. Wende dich dringend an Booking.com und auch nochmal an das Hotel ! Liebe Grüße, Gold-Locke
Ich würde mich auch an booking.com wenden. Wir hatten mal das Problem , daß wir den Preis vom Hotel doppelt bezahlt hatten. Booking.com hat dann dafür gesorgt,daß wir unser Geld zurück bekamen und hat auch das Hotel sofort aus dem Programm genommen; anscheinend hatten die das mehrfach praktiziert.
Kann mich den anderen nur anschliessen. Wende dich an Booking, oder, oder
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