Elternforum Mutter-Kind-Kuren

So, Kurantrag abgelehnt... :o(

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Hallo! Ich hatte heute das Ablehnungsschreiben meiner Krankenkasse in der Post - habe es aber schon an die KiÄrztin und meine Hausärztin weitergeleitet. Hatte ja sowieso mit einer Ablehnung gerechnet, aber bin jetzt doch enttäuscht. Ablehnungsgrund ist, das eine "psychosoziale bzw. mütterspezifische Mehrfachbelastung nicht erkennbar sei", da ich noch in Elternzeit und nicht alleinerziehend bin... Ich bin derzeit nervlich total am Ende, fühle mich dem Tagesablauf oft nicht gewachsen, bin leicht depressiv, übergewichtig, habe Schuppenflechte... Mein Sohn ißt bis heute nicht richtig (er ist jetzt 2), wir gehen jede Woche zur Krankengymnastik wegen seiner Muskelschwäche und seinen Knick-Senk-Füßen. Ich könnte hier noch mehr aufzählen, aber ich will Euch nicht langweilen... ;o) Muss ich erst zwingend umfallen, bis eine Kur genehmigt wird??? Habe ich denn als "NUR"-Mutter keinen Anspruch??? Wie sind Eure Erfahrungen??? LG


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Auch wenn mir die Ahung fehlt, so habe ich doch schon von vielen Freunden und Bekannten gehört, dass die Kur sehr oft erstmal abgelehnt wird und dann im Widerspruch durch kommt. Ich drück die Daumen, dass es beim nächsten Anlauf klappt. Eine Frage habe ich aber noch: Bekommt man mit "normalen" Krankheiten keine MuKi Kur? Also MUSS es auf jeden Fall auch noch eine psychische Belastung sein oder wie verstehe ich das Schreiben der KK?


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Tja, ich bin etwas ratlos...! Ich verstehe das Schreiben aber so, dass man "nur" als alleinerziehende und/oder berufstätige Mutter mit "normalen" Krankenheiten eine Kur bewilligt bekäme. Da ich ja in Elternzeit, also noch zu Hause bin, "darf ich wohl krank" sein... Allerdings weiß ich, dass ich es so sicher nicht packe nächstes Jahr zusätzlich zu meinen momentanen Problemen auch noch arbeiten zu gehen!?! Ich dachte, dass Kur AUCH eine Art Prävention ist, um Schlimmeres evtl. zu verhindern...??? LG & DANKE fürs Daumen drücken


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Hallo, wenn eine Mutter-Kind-Kur über die Krankenkasse läuft, dann ist es meines Wissens immer eine Vorsorgeleistung, die eine Verschlimmerung der Situation verhindern soll. Geht es um Reha, dann läuft das Ganze über den Rentenversicherungsträger. So ist mein Wissen, aber vielleicht irre ich auch. Mach auf jeden Fall einen Widerspruch und was sich bewährt hat, ist ganz persönlich zu schreiben, warum man eine Kur benötigt. Ich habe bei meinem jetzigen Antrag ganz umfassend meine aktuell Situation geschildert und das Ganze sehr persönlich und nicht "in Schönform" für die Krankenkasse. Meine Kur wurde im ersten Anlauf bewilligt. Ich habe die Erfahrung gemacht, das man mit der ganz ehrlichen Schilderung der alltäglichen Situation und der Beschwerden usw. meist am Besten fährt. Natürlich muss auch da eine Kurbedürftigkeit gesehen werden.... LG und viel Erfolg Kerstin


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Hallo, die Krankenkassen lehnen von haus aus 95% der Kuren ab, weil die meisten keinen Widerspruch schreiben und sie dann Geld sparen! Eine Mutter Kind Kur steht dir alle vier Jahre gesetzlich zu! Und lass Dir ja nichts anderes erzählen! Es reicht wenn du Mutter bist und du mußt dir mal ne Auszeit vom Alltag machen, außerdem ist deine Energie leer und Du hast bestimmt auch Rückenprobleme vom rumschleppen eines zwei-Jährigen! Es ist von Vorteil wenn dein Kind auch was hat, aber vorrangig zur Bewilligung bist Du, wobei natürlich die Fahrerei zur Ergo und so mit einfließt! der Satz zum Schluß deines Widerspruchs kommt auch gut: Ich bitte daher darum, meinen Antrag noch einmal genau zu prüfen, und bin jederzeit gern bereit zu einem persönlichen Termin beim Beratungsarzt zu erscheinen. Ich möchte allerdings noch hinzufügen, das es mich doch sehr wundert, das die Kurbewilligung ein solches Problem darzustellen scheint, obwohl Ihre Kasse in Ihrem Leistungsprogramm jeder Mutter alle vier Jahre eine Kur zusichert. ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen! Halt die Ohren steif und Box Dich durch!


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Hallo, in welchem Gesetz ist es verankert das mir eine Mukikur aller 4 Jahre zusteht? Danke und LG


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Mit einem Tagesablauf der sich gewaschen hat. Der ganz "normale" Wahnsinn! Ich war auch nicht allein erziehend. Aber immer alleine mit den Kids zwei Kaiserschnitte mit kurzem Abstand und lange lange Stillzeiten fast am Stück. Kein durchschlafen in 3,5 Jahren. Nicht eine Nacht. Man geht auf dem Zahnfleisch. Ich hatte sofort die Zusage und meine Lungenkranke Freundin alleinerziehend mit krankem Kind nicht. Ich habe ihr einen Widerspruch geschrieben, drei Tage später war die Zusage für ihre Wunschklinik da... Gib nicht auf. Viele werden erst mal abgelehnt. Es lohnt sich zu kämpfen. Wir haben uns wunderbar erholt. Es war mit das beste das ich je gemacht habe. Den Kinderarzt sehen wir nur noch zu den Pflichtterminen. Alles Gute Guapa


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Tschuldigung, hab ein bischen gebraucht bis ich den Artikel wiedergefunden habe! Kassen müssen Anträge für Mutter-Kind-Kuren prüfen Krankenkassen leiten immer wieder Anträge für Mütter- und Mutter- Kind-Kuren direkt an den Rentenversicherungsträger weiter mit der Begründung, dass sie nicht zuständig seien. „Dieses Vorgehen ist Taktik der Kassen und eine bewusste Irreführung. Denn nicht die Rentenversicherer sind für Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen, die der Prävention und Rehabilitation dienen, zuständig, sondern in erster Linie die Krankenkassen. Daher begrüßen wir die Klarstellung des Bundesversicherungsamtes hinsichtlich der Genehmigungspraxis der Krankenkassen sehr“, so Anne Schilling, Geschäftsführerin des Deutschen Müttergenesungswerkes. Um in puncto Antrags- und Genehmigungsverfahren Klarheit herzustellen, hat das Bundesversicherungsamt (BVA) – eine selbstständige Bundesbehörde, die Aufsicht über Träger und Einrichtungen der Sozialversicherung führt – im Februar einen Rundbrief an die Krankenkassen versandt. Darin fordert das BVA die Krankenkassen auf, ihrer Zuständigkeit bei Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, die in den §§ 24 und 41 im SGB V geregelt sind, nachzukommen: Da in der Regel die Zuständigkeit für diese Leistungen bei den Krankenkassen liegt, ist ein Verweis der Antragsteller/innen an andere Träger nicht zulässig. Vielmehr haben die Krankenkassen eine sorgfältige Prüfung des Antrages vorzunehmen und eine Leistungsentscheidung zu treffen. Ebenso wurde in dem Rundbrief beanstandet, dass Krankenkassen immer noch Anträge auf Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen mit dem Argument ablehnen, dass zunächst ambulante Maßnahmen auszuschöpfen seien und eine Mütter- bzw. Mutter-Kind-Kur daher nicht in Betracht komme. Dieses Vorgehen ist seit der Gesundheitsreform vom April 2007 nicht mehr zulässig. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist lt. Gesetz im Rahmen von Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahmen nach §§ 24 und 41 SGB V ausdrücklich nicht anzuwenden. Quelle und Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk Bergstraße 63, 10115 Berlin Heike Knobloch, Tel.: 030/33 00 29-14 knobloch@muettergenesungswerk.de www.muettergenesungswerk.de


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versuche es mal über eine Mutter kind kurberatung die helfen Dir bei allen ´setzten sich auch mit der kk auseinander besorgen auch das kurhaus also die machen einfach alles rund um die Kur die wo ich habe die sind einfach super dank denen dafr ich am samstag in kur gehen also versuch es mal wen du eine adresse braucht einfach nachfragen lG iv