Mitglied inaktiv
mein Widerspruch...danach hats sofort geklappt
An Abs.
Betr. Absage auf meinen Antrag einer Vorsorgemaßnahme für Mütter
Vers.nr. : 000000000
WIDERSPRUCH
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhebe Widerspruch gegen Ihren ablehnenden Bescheid vom 20.04.2010 bezüglich der beantragten stationären Mutter-Kind-Maßnahme, da diese Ablehnung absolut nicht nachvollziehbar ist.
In Ihrer Ablehnung schreiben Sie , dass eine komplexe interdiziplinäre Behandlung in Form einer Vorsorgemaßnahme für mich nicht notwendig ist.
Es ist mir absolut unverständlich wie Sie die Ihnen vorliegenden ärztlichen Atteste derart außer Acht lassen können. Darin wird ausdrücklich von meinem behandelnden Arzt und der Ärztin meiner 2 von 3 Kindern diese Kur DRINGEND befürwortet! Sie stellen somit, meiner Meinung nach, absolut die Kompetenz angesehner Ärzte in Frage. Mein Arzt und die Kinderärztin sehen aber den tatsächlichen Gesundheitszustand und haben auf dem Ihnen vorliegenden Attesten die Vielfalt meiner (und der Kinder) Beschwerden benannt, einschließlich der bereits erfolgten bisherigen Behandlungsmaßnahmen.
Mit diesem Attest hat mein behandelnde Arzt deutlich gemacht, dass Maßnahmen am Wohnort ausgeschöpft und nicht Erfolg versprechend sind!
Auch ist die Herausnahme aus meinem Alltag unbedingt erforderlich, damit Maßnahmen greifen können!In meiner Verantwortung (da alleinerziehend) für meine Kinder ,Job und Haushalt bin ich rund um die Uhr im Einsatz. Wenn ich ambulante Maßnahmen bei verschiedenen Therapeuten am Wohnort (wir wohnen auf dem Dorf!!!!nächster Terapeut ca. 15km einfache Fahrstrecke! ) wahrnehmen soll, ist das im Familienalltag besonders schwierig, denn ich müsste vorher organisieren, dass die Kinder versorgt sind, was aufgrund fehlender Betreuungspersonen kaum möglich wäre. Und hinterher wäre keine Zeit zum Entspannen, sondern die Familienarbeit ginge unmittelbar weiter. Gerade durch diese permanente Belastung zu Hause werde ich daran gehindert, eine Krankheit ordentlich auszukurieren. Eine Mutter-Kur hingegen wäre eine sinnvolle Alternative, weil sie mich von bestimmten Alltagspflichten entlastet und ein kompaktes Behandlungsprogramm mit unterschiedlichen, indikationsgerechten Therapien ermöglicht.
Meine zusätzlichen Beschwerden, wie akuter Schlafmangel, Schlafstörungen, ständige Müdigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen, depressive Verstimmung, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Magen-Darm- und grippale Infekte haben stark zugenommen und beeinträchtigen mein Wohlbefinden so massiv, so dass ich nur noch zu 50 % präsent sein kann und es bereits durch Unachtsamkeit und Vergesslichkeit zu gefährdenden Situationen für meine Kinder kam. Ich fühle mich ausgebrannt, körperlich und seelisch erschöpft und oft überfordert. Ich verspreche mir durch den Abstand vom belastenden Alltag bei entsprechender Therapie, sowie medizinischer und psychologischer Betreuung einen länger anhaltenden Kurerfolg für mich und dadurch bedingt auch eine Verbesserung der Beziehung zu meinen Kindern.
Grundsätzlich haben alle Frauen in Familienverantwortung Anspruch auf eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nach §§ 24 und 41 SGB V, wenn diese medizinisch indiziert ist und der Arzt die medizinische Notwendigkeit dieser Maßnahme attestiert hat.
Nach Untersuchungen der Medizinischen Hochschule Hannover profitieren Kurteilnehmer noch mindestens ein Jahr lang von der Kur. Dies zeigt sich in wenigeren Krankheitstagen, einem geringeren
Medikamentenkonsum und in einem positiveren Miteinander der Familie.
Mit der Gesundheitsreform im April 2007 hat der Gesetzgeber wichtige Änderungen für den Bereich Vorsorgemaßnahmen für Mütter entschieden. Die neuen Regelungen beinhalten, dass ambulante Maßnahmen nicht vorrangig sind bzw. nicht ausgeschöpft sein müssen, bevor eine stationäre Maßnahme bewilligt wird. Weil die körperlichen und seelischen Belastungen im Familien- und Erziehungsalltag krank machen können, sind Mütter-Kuren als stationäre Leistungen der medizinischen Vorsorge nun zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen geworden und müssen genehmigt werden, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen.
Ich bitte Sie hier nochmals, mir diese dringend benötigte Mutter-Kind-Kur zu bewilligen, da ich hier zu Hause schon alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe und wegen der grossen Gesamtbelastung hier nicht zu Kräften kommen kann, um meine Aufgaben als Familienmanagerin in allen Richtungen gerecht zu werden.
Selbstverständlich bin ich gerne bereit, dem MDK in einem persönlichen Gespräch meine Situation nochmals zu schildern.
In der Hoffnung auf einen baldigen positiven Bescheid verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ort +Datum
Hm.... ich finde es etwas grenzwertig, hier ein Widerspruchsschreiben einzustellen, aber das ist wohl meine Bewertung. Schön das es für Dich geklappt hat.
Warum? Dafür das die KH die Kur ablehnen ohne dies zu dürfen?JEDEM steht eine vorsorgekur gesetzlich zu,viele wissen das aber nicht und legen erst gar keinen Widerspruch ein!Und somit "sparen"die Kassen wieder mal... wenn es wirklich stört das mein widerspruch hier steht,bitte bescheid geben und ich lass den Eintrag löschen! lg
Eine Vorsorgekur ist keine Maßnahme als Urlaubsersatz und sie steht auch nicht generell jedem zu. Eine Vorsorgekur ist dazu da, die Verschlimmerung von Krankheiten zu verhindern! Keine Krankheit = keine Kur! Und ganz ehrlich mich nervt diese Anspruchsmentalität "DAS STEHT MIR ZU" Selbstverständlich würde auch ich jeder Mutter, die unter extremer Belastung steht raten, Widerspruch einzulegen, wenn die Kurmaßnahme abgelehnt wird. Und ich wünsche auch allen Müttern, die sich wirklich kurbedürftig fühlen und nicht nur kostenlosen Urlaub wollen, das ihnen die Kur bewilligt wird. Bei manchen Frauen frage ich mich aber schon, ob das Ganze nicht mit Urlaub verwechselt wird und das kann es nicht sein, finde ich. Aber das ist meine Meinung und so würde ich es halten. LG Kerstin
voraussetzung einer/mehrerer krankheiten!!!wie du auf urlaub kommst?
nett mich so hinzustellen von dir!!!!
ich glaub 3 kids,banscheibenvorfall der operiert ist,nur spätschicht mo-fr reicht.
urlaub mach ich natürlich auch,steht mir vom gesetz her ebenfalls zu und du wirst staunen 3wo am STÜCK uRLAUB!!!!
"extreme belastung"....ebebfalls so ne sache
auch mütter die ne auszeit brauchen und nicht extrem belastet sind,sondern einfach nur "ohne antrieb" haben ne kur verdient!!!!
Ich habe lediglich kritisiert anderen vorzukauen, wie sie einen Widerspruch aufbauen sollen und habe die Aussage kritisiert, das eine MuKi-Kur einer Mutter JEDERZEIT per Gesetz zusteht und dass die Kassen nur sparen wollen, wenn sie ablehnen. Glaub mir, ich habe genug Mütter kennengelernt, die offen zugeben, das sie die Kur als Urlaubsersatz sehen..... Und da finde ich es schon in Ordnung, dass die Kassen dort einen Riegel vorschieben. LG Kerstin
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