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Beibehaltungsgenehmigung - hat es jemand geschafft?

Beibehaltungsgenehmigung - hat es jemand geschafft?

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Hallo, ich weiß daß es seit einiger Zeit möglich ist, als Deutscher eine anderen Staatsangehörigkeit anzunehmen und gleichzeitig mit einer sog. Beibehanltungsgenehmigung die deutsche zu behalten. Hat jemandvon euch das schon geschafft oder kennt ihr jemanden? Da es eine ziemlich hohe Gebühr kostet, die man auch bezahlen muß, wenn der Antrag abgelehnt wird ist es mir etwas zu riskant, einfach so einen Antrag zu stellen. Wer von Euch kennt sich da aus? Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten. Derya


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Das geht meines Wissens nur bei bestimmten Kombinationen von Staatsangehoerigkeiten der Laender, mit denen ein bestimmtes Abkommen besteht. Innerhalb der EU ist es kein Problem, auch Schweiz, Luxemburg etc, aber ausserhalb der EU-Nationalitaeten haengt das von Einzelabkommen ab. Bei meiner Tochter hatten wir das Glueck, dass sie nach der letzten Regelaenderung geboren wurde und so alle drei "automatisch" bekam, sind aber alle drei EU Staatsangehoerigkeiten. Einer deutsch-italienischen Bekannten haben sie hingegen die italienische entzogen mit der Begruendung, es ginge nur mit einer. Wie immer kann es auch von der Unwissenheit der jeweiligen Behoerde abhaengen ! Wir haben uns damals alle relevanten Paragraphen vor den Behoerdengaengen aus dem Netz gezogen, ausgedruckt und mitgenommen... just in case! Katia


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Hej Katia! Ich fürchte fast, Du vermischst hier etwas. (Kann es sein, wir haben das schon mal auseinandergdröselt?) Für die Schweiz und die EU-Länder braucht man überhaupt keine Beibehaltungsgenehmigung mehr. Aber das gilt nur aus der deutschen Sicht. Wie es dann im jeweiligen europ. Land geregelt ist, hängt ja eben von diesem Land ab. DK duldet z.B. auch keine 2 Statsbürgerschaften, es sei denn, sie sind durch Geburt (Abstammung) erworben. Also würde ich dann - Beibehaltungsgenehmigung hin oder her, die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren,denn auf die dänische Regel hat Dtld. keinen Einfluß. Ebenso regeln die Länder, die die beiden Staatsbürgerschaften zulassen, auch, wie man die im eigene zusätzlich zur deutschen erwerben kann, sprich Sprachkenntisse, wie lange man sich schon im Land aufgehalten haben muß etc. Und ich denke mal, den Fall hier können wir nur schwer beurteilen, wen nwir davona usgehen, daß eine dt. Staatsangehörige eine andere Staatsangehörigkeit annehmen will, denn hier ist es wohl andersherum, oder? Gruß Ursel, DK


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Wenn deine Bekannte einen deutschen und einen italienischen Elternteil hat und der italienische Elternteil nicht verstorben ist als sie noch minderjaehrig war, verstehe ich nicht warum sie die italienische Staatsangehoerigkeit verloren hat. Mir wollte vor Jahren eine Angestellte in einer Behoerde hier in Italien auch weissmachen, dass man nur eine Staatsangehoerigkeit haben kann. Nur hat sie nciht damit gerechnet, dass ich waehrend meiner Berufsausbildung auch Staatsangehoerigkeitsrecht als Unterrichtsfach hatte. Ich musst dann nochmals wiederkommen und da hat jemand anderes (war wohl die Leiterin der Abteilung) das Problem per Telefonat geloest. Damals hatte ich die italienische Staatsangehoerigkeit taetsaechlich verloren. Allerdings aus einem anderen Grund. Mittlerweile habe ich aber wieder beide. Dazu habe ich Behoerden in verschiedenen Gegenden Italiens und das italiensiche Aussenministerium angeschrieben. Ich habe natuerlcih verschiedene Auskuenfte bekommen. Mit der Info vom Aussenministerium bin ich dann hier ins Rathaus gegangen. Die haben dann den Rest gemacht. Bei den Deutschen habe ich mich dann nur versichert, dass ich die deutsche wirklich nicht verliere, da ich die italienische ja nicht beantragen musste. Ich wollte halt sicher gehen. Ging am Ende alles problemlos. Lag aber daran, dass ich eine Ausbildung auf dem Gebiet habe und auch das italienische Staatsangehoerigkeitsrecht allein durchgearbeitet habe.


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Die Beibehaltungsgenehmigung kommt nur ausserhalb der EU zur Frage, wenn ein deutscher Staatsbuerger eine weitere Staatsangehoerigkeit annehmen will. In jedem Fall war es ein ganz schoener Papierkrieg. Und teuer, da du nicht nur die Gebuehren fuer den Antrag rechnen musst sondern auch die Kosten, die entstehen wenn offiziel beglaubigte Kopien und Dokumente gebraucht werden, um den Antrag zu unterstuetzen. Hier kenn ich ein paar, die es gemacht haben. Alle Faelle hier wurden dann erstmal abgelehnt - und dann wurde Einspruch ergehoben. Dem Einspruch wurde dann zum Glueck statt gegeben. Ich selber hab das ganze bisher nicht gemacht, da es wie schon erwaehnt teuer und sehr zeitintensiv ist. Und die Vorteile, die ich in meiner Situation im Alltag sehe haette ich die kanadische Staatsbuergerschaft, sind alles Gruende, die NICHT von der deutschen Bundesregierung in einem Antrag zur Beibehaltungsgenehmigung anerkannt werden. Gruss aus Calgary, Canada Beatrix


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Ich kenne einige Leute, die das gemacht haben, mit Erfolg. Es kommt auf die Begruendungen an. Generell muss aber der Antrag auf Bebehaltung der dt. Staatsbuergerschaft erst durch und genehmigt sein bevor man eine andere annimmt. das dauert manchmal ueber ein Jahr. Bei uns ist das Thema erst in etwa 3 Jahren spruchreif, mal sehen, was es bis dahin fuer Aenderungen gibt. Was mich aber interessieren wuerde, kann auch nur einer der Partner eine andere Staatsbuergerschaft annehmen? Zum Beispiel koennte mein mann Amerikaner werden und ich Deutsche bleiben? Und was passiert mit den Kindern in so einem Fall? Cata


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Der Antrag fuer eine Beibehaltungsgenehmigung muss fuer jede Person einzeln gestellt werden. Und die Begruendungen muessen individuel sein. Es kann durchaus passieren, dass der Antrag des Mannes akzeptiert, der seiner Ehefrau abgelehnt wird - so meiner Freundin passiert (die dann Einspruch erhoben hat). Es ist ganz "normal", dass in einer Familie unterschiedliche Passkombinationen bei Eltern und Kindern vorkommen ;-) Der Antrag muss einen Nachweis enthalten, dass man die andere Staatangehoerigkeit noch nicht angenommen hat! Die Begruendung muss zeigen, dass man 1. sehr enge Bindungen an D hat (man sollte z.B. Rentenansprueche in D nachweisen koennen -> auch ganz schoener Papierkram) UND 2. ohne die zweite Staatsangehoerigkeit erhebliche (berufliche) Nachteile am Wohnort im Ausland hat. Fehlendes Wahlrecht gilt da nicht als Grund. Gruss Beatrix


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Das dauert wirklich über ein Jahr? das ist ja echt unglaublich, wie langsam die Behördenmühlen mahlen......Ich dachte, das wäre innerhalb weniger Monate erledigt...... Das blöde ist auch, daß man auch bezahlen muß wenn der Antrag abgelehnt wird, und wenn dann noch Kosten wegen Beglaubigung hinzukommen dann wird es ja richtig teuer. Ich könnte hier wo ich wohne, sofort eingebürgert werden, aber habe eben Angst, daß sie das irgendwie bei den deutschen Behörden mitbekommen und mir dann meinen deutschen Paß aberkennen. Dann müßte ich jedes Mal einen Visumantrag stellen (auch sehr aufwendig) bevor ich in meine Heimat zu meiner Familie will. Da habe ich keinen Nerv drauf. Ich habe hier eine Bekannte, die vor vielen Jahren sich hier hat einbürgern lassen. Sie meinte die D behörden würden schon nichts mitbekommen, ich sollte es ruhig machen. Ich hätte hier auch beruflich Vorteile, weil es hier sehr schwierig ist als Ausländer eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. LG Derya


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Arbeitserlaubnis ist ein SEHR guter Grund einen Antrag zu stellen mit sehr guten Aussichten auf Erfolg. Ich wuerd's an deiner Stelle machen. Hier kann ich als "permanent resident" ohne kanadische Staatsbuergerschaft arbeiten wie ich will, daher kann ich es nicht als triftigen Grund angeben. Es gibt nur sehr sehr wenige Berufe, z.B. ein paar hochrangige Regierungsjobs, wo das notwendig ist. Gruss Beatrix


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Es muss kein Jahr dauern. Melde dich doch bei der Yahoo-Gruppe "Zweipaesse" an, da wird ausschliesslich dieses Thema diskutiert, einschliesslich Tipps wie man am besten vorgeht.


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Hallo, danke für den Tip mit der Yahoo Gruppe. Hast du evtl einen Link dafür? LG derya


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Hej Derya! Mich hast Du zwar nicht gemeint, aber ich habe iden Link zu Arianes Liste auch: schauste hier: fuer Mehrstaatigkeit als solche: "meine" zweipaesse -> http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse/ Viel Glück - Ursel, DK


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Oje, das hab ich dann wohl in der Tat vermischt, verzeiht! Die italienische Bekannte hatte eine Mutter mit italienischem Pass und sozusagem "italienischen" Vater mit deutschem Pass (war als Italiener geboren und hat spaeter den deutschen Pass beantragt, dafuer auf den italienischen verzichtet) und die Tochter musste sich fuer eine der beiden entscheiden. Der Vater ist mittlerweile verstorben aber da war sie schon ueber 18. Naja, aber das tut hier ja demnach nicht wirklich was zur Sache, sorry nochmal!