Mitglied inaktiv
Hi, ich habe vor mit meiner Tochter (14 Monate) eine Strecke von ca. 2 Stunden alleine zu fahren. Leider "motzt" sie erfahrungsgemäß gerne nach einer Stunde. Nun hat mir jemand vorgeschlagen, dass ich den Sitz doch auf dem Beifahrersitzt montieren soll. Das wäre natürlich super - auch wenn mir klar ist, dass das evtl. nicht so sicher wie hinten ist. Dadurch, dass ich mich nicht umdrehen muß, ist es dann allemal sicherer. Weiß jemand, ob das 100&ig erlaubt ist ?? Lg Flower
Hallo, Kinder dürfen auch vorne sitzen. Natürlich nur in einem Kindersitz. Man darf die babyschalen nur nicht vorne haben, wenn im AUto ein Airbag ist. Wenn man den abschlaten kann, ist aber das dannauch schon möglich. Meine Tochter ( 2 1/2 ) sitzt auch meist vorne. Man hat die Kinder dann besser im Blick und sie selbst finden es auch schöner. Kathi
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Das ist eine gute Frage. Die Babyschalen dürfen nur bei abgeschaltetem Airbag auf den Beifahrersitz. Ich habe den Airbag aber auch abgeschaltet, als ich meine Tochter im nächstgrößeren Sitz auf den Beifahrersitz gesetzt habe (außerdem habe ich den Sitz ganz nach hinten geschoben). So ein Airbag ist ja nicht für Kinder ausgelegt. Aber wie ist das nun bei den Sitzen für Kinder ab 4 Jahren? Mein Freund meint, das geht nun gar nicht mehr, weil die Kinder mit dem regulären Gurt angeschnallt werden und da (zumindest bei neueren Autos) Gurtstraffer drin sind, die im Falle eines Unfalls reagieren und eben auch nicht für Kinder ausgelegt sind ... stimmt das? Oder wo hast du deine Informationen her,Schwoba-Papa? LG nine
siehe auch http://www.britax-roemer.de Rubrik Fragen Grüßle
hallo in unseren sitzen(babyssschalen)steht da nichts vo drin,nur das sie mit airbag nicht gestattet sind,weder im fiesta meines mannes(gurte zu kurz)noch in meinem Ducato(Wohnmobilausstattung,hinten nur beckengurte und die bank nicht für kindersitz geeignet)kann ich die schale nach hinten schnallen LG MArou
Laut ADAC und Gesetztgeber ist es erlaubt ein Kindersitz (ab zum Beipiel Maxi Cosi Priori) in Fahrtrichtung vorn hinzusetzen. Das Airbarg muß nicht aus sein, jedoch der Sicht muss ganz hinten geschoben sein. Am Besten die Seite des Auto Hersteller im Internet anschauen, dort werden auch Infos hierzu mitgeteilt. Gruß
Vorsicht, Airbag! Wenn der Nachwuchs vorne sitzen soll Kinder vorne platzieren - warum nicht? Den Kleinen gefällts, man hat sie besser im Blickwinkel, und manchmal ist die Rücksitzbank ja auch komplett belegt. Auf jeden Fall sicherer ist entsprechend den Unfallstatistiken die Rücksitzbank. Zudem können fahrzeugspezifische Airbagausrüstungen und Vorgaben des Fahrzeugherstellers dazu führen, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Beifahrerplatz für Kinder tabu ist. Der Aufkleber (Foto), der ein Montageverbot rückwärtsgerichteter Kindersitze auf dem Beifahrersitz bedeutet, ist dann irreführend, wenn der Hersteller ein generelles Verbot einer Montage von Kindersitzen auf dem Beifahrerplatz ausgesprochen hat und dies leider nur in der Bedienungsanleitung des Autos kundtut. Der ADAC sagt Ihnen deshalb hier was Sie zum Thema Kindersicherung und Airbag wissen müssen! Wenn der Airbag auslöst Der Airbag - zusammen mit dem Sicherheitsgurt - eine unschlagbare Kombination der Insassensicherheit. Um seine Aufgabe wirkungsvoll zu erfüllen, muss er sich innerhalb von Millisekunden entfalten, was Aufblasgeschwindigkeiten um die 200 km/h erfordert. Somit ist klar: "Schmusekissen" ist er keines, Passagiere, die nicht die übliche Erwachsenen-Sitzposition eingenommen haben, also ungünstig im Aufblasbereich positioniert sind, können mit hoher Energie "angeschossen" werden. Dies gilt ganz besonders für rückwärtsgerichtete Babyschalen, die mit ihrer Rückenlehne zwangsläufig in den Aufblasbereich des besonders großvolumigen Beifahrerairbags hineinragen. Ein sehr bewusster Umgang mit Kindersitzen auf dem Beifahrerplatz ist also angesagt. Worauf man achten muss, steht in den folgenden Kapiteln. Ganz wichtig ist aber auch die Fahrzeug-Bedienungsanleitung, da die Fahrzeughersteller unterschiedliche "Philisophien" vertreten und auch je nach Modell und Baujahr unterschiedliche Voraussetzungen gelten können. Die Schutzwirkung von Seitenairbags ist grundsätzlich positiv zu sehen, dies gilt auch für Kinder in Kindersitzen. Speziell für Kinder ist aber wichtig, dass sie, z.B. beim Schlafen den Kopf nicht gegen die Tür bzw. die Türscheibe lehnen. Der Kopf könnte durch den sich aufblasenden Seitenairbag ungünstig getroffen werden. Deshalb gilt hier die Regel, auf eine aufrechte Sitzposition im Kindersitz zu achten. Unterstützen lässt sich dies durch Rückenstützen mit Ruheposition und spezielle Schlafkissen. Kindersitz vorwärtsgerichtet Die Installation eines Kindersitzes in Fahrtrichtung wird nur von einigen Fahrzeugherstellern gestattet. Voraussetzung: Der Beifahrersitz wird in die hinterste Position geschoben (größtmöglicher Abstand zum Airbag. Eine eindeutige Aussage hierzu liefert wieder die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs! Aufpassen! Bei aktivem Beifahrer-Airbag nicht erlaubt in Modellen von BMW, Chrysler, Citroen, Daewoo, Hyundai, Jaguar, Nissan, Opel, Porsche, Rover, Saab, Seat, Subaru, Suzuki, Volvo! ADAC-Beurteilung: Nur in Ausnahmefällen, sofern überhaupt gestattet, das Kind auf den den Beifahrerplatz setzen! Nutzen Sie, wenn immer möglich, die Rücksitzbank! Kindersitz rückwärtsgerichtet ("Reboard") Eine Babyschale, in welcher das Kind nach hinten blickt, kann vom Beifahrer-Airbag wegen der nahen Position zum Armaturenbrett äußerst ungünstig angeschossen werden! In Verbindung mit einem aktiven Airbag absolut unzulässig! Wenn jedoch in Ausnahmefällen der Blickkontakt, z. B. zu einem Neugeborenen in der Babyschale, während der Fahrt unumgänglich ist, darf ein rückwärtsgerichtetes Kinderrückhaltesystem nur auf dem Beifahrersitz montiert werden, wenn ein vorhandener Beifahrerairbag deaktiviert ist. Und wie wird der Airbag deaktiviert? Hierzu bieten die Fz.-Hersteller leider keine einheitlichen Massnahmen an. Grundsätzlich keinerlei Möglichkeiten gibt es übrigens bei älteren Modellen von Ford und Opel (auch hier wieder: Blick in die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs). Deaktivierung des Beifahrerairbags durch Fachwerkstatt Im wesentlichen nur möglich bei früheren Modellen von VW (neue Modelle verfügen über einen Schlüsselschalter) und BMW. Eine Deaktivierung kann nur in den jeweiligen Vertragswerkstätten durchgeführt und muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, zusätzlich Warnaufkleber an geeigneter Stelle im Fahrzeug. Nur sinnvoll, wenn der Beifahrerplatz ausschließlich für längere Zeit für einen Reboard-Sitz benötigt wird. ADAC-Beurteilung: Aufwändig und kostspielig. Keine optimale Schutzwirkung mehr für Erwachsene auf dem Beifahrerplatz. Automatische Abschaltung Das wäre doch eine feine Sache: Kindersitz montieren, alles weitere erledigt die Fahrzeug-Elektronik. Gibt es, zumindest in bestimmten Modellen von Mercedes, Mazda, Opel, Smart und Porsche. "Transponder" heißt hier das Zauberwort: Ein Elektronik-Bauteil im Kindersitz verständigt sich mit dem Beifahrersitz. Das für die Auslösung zuständige Airbag-Steuergerät wird permanent informiert, ob der (Spezial-)Kindersitz montiert ist oder nicht. Außerdem informiert eine Kontrollleuchte. ADAC-Bewertung: Die Zielrichtung stimmt, die Hersteller müssen, wie eine aktuelle Untersuchung gezeigt hat, freilich noch deutlich nachbessern. Zu kritisieren ist, dass - Transponder-Sitze nur zu den Automodellen des jeweiligen Fahrzeugherstellers passen (der Mazda-Sitz kann mit der Elektronik im Opel nicht zuverlässig kommunizieren). Aus dem Grund gibts diese Sitze bislang nur über die Automobil-Vertragshändler. - Kindersitze in Transponder-Version auf reichlich veralteten Sitzmodellen basieren, die permanente Weiterentwicklung der Sitz-Sicherheitstechnik ist an ihnen vorbeigegangen. - die Kontrollleuchte des Sitzerkennungs-Systems nicht ausreichend ist, um dem Fahrer zuverlässige Informationen über Betriebsbereitschaft, korrekte Sitzmontage, Deaktivierungs-Modus zu liefern. - Benutzungs- und Warnhinweise im Auto, insbesondere aber in den Fahrzeug-Bedienungsanleitungen noch unzureichend dargestellt sind Abschaltmöglichkeit des Beifahrerairbags durch Fahrer Abschaltmöglichkeit des Beifahrerairbags durch Fahrer Bei vielen Automodellen mittlerweile Standard: Der Fahrer kann hier selbst über die Betriebsbereitschaft des Beifahrer-Airbags entscheiden, je nach aktuellem Bedarf. Dazu muss i.d. Regel mit dem Zündschlüssel ein "Schlüsselschalter" betätigt werden, der im Handschuhfach oder rechts am Armaturenbrett sitzt. Eine obligatorische Kontrollleuchte informiert über den Deaktivierungszustand. ADAC-Beurteilung: Eine praktikable Lösung, die aber die volle Verantwortung des Fahrers fordert, je nachdem, wie der Beifahrerplatz besetzt ist. Negativ: Entsprechend einer aktuellen ADAC-Versuchsreihe ist die Kontrollleuchte vom Beifahrerplatz aus häufig kaum erkennbar. Und bei Renault hat man eindeutig an der falschen Stelle gespart: Der simple Drehschalter kann von jedermann allzu unkontrolliert betätigt werden, da ja kein Schlüssel benötigt wird. Aufpassen bei der Fahrzeugauswahl: Schlüsselschalter gibt es nicht für alle Modelle, teilweise müssen sie beim Neuwagenkauf zusätzlich mitbestellt werden (z.B. bei Aud, BMW und Volvo). Nachrüstlösungen bietet derzeit nur Audi an (ca. 200 Euro). Quelle ADAC.de Grüßle
Ich habe kürzlich (nicht länger als drei Monate her) einen aktuellen Bericht des Adac gelesen wonach, nicht wie früher immer angenommen der mittlere hintere Sitz sondern der Beifahrersitz der sicherste Sitz für ein Kind im Vorwärtsgerichteten Kindersitz ist. Bei Gruppe I Sitzen, da diese so erhöht und geneigt sind, dass die Füsse des Kindes in den Airbagbereich geraten, sollte der Beifahrersitz ganz auf die hinterste Position geschoben werden. Gilt ab Gruppe II nicht mehr. Ist ein Erwachsener alleine mit 2 Kindern unterwegs, sollte laut ADAC auf jeden Fall eines der Kinder auf dem Beifahrersitz, im geeigneten Kindersitz Platz nehmen. Ungeachtet dessen, sitzen meine Kinder bei mir im Auto schon lange so, dass die Kleine hinter dem Beifahrersitz und die Grosse auf dem Beifahersitz sitzen. Ich finde das auch für mich persönlich die sicherste Variante, da ich nicht durch streitende Kinder vom Fahren abgelekt werde. Aus diesem Grunde wird das auch so vom ADAC empfohlen. Meine Grosse Sitzt in einem Sitz der Gruppe II und die Kleine hat einen Sitz der Gruppe I. Jetzt für den Freund von Nini+: Der Gurtstraffer im normalen 3-Punkt-Sicherheitsgurt des Autos, ist auf ein Gewicht von mehr als 15 Kg ausgelegt. Dann funktioniert er richtig. Deshalb dürfen auch Kinder unter 15 kg nicht in einen Sitz der Gruppe II oder Gruppe III!!!! Auch eine klare Ansage des ADAC. LG Sandr& co.
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