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Stiefkindadoption

Stiefkindadoption

dieholde

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Hallo an alle, Ich habe vor einem Monat geheiratet und mein jetziger Mann würde gern meinen Sohn 11 adoptieren. Florian kennt seinen leiblichen Vater gar nicht, dieser hat sich nie gekümmert und zahlt auch nicht. Wie läuft denn eine Stiefkindadoption ab und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Ich danke euch schon mal. LG


Sternenschnuppe

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Hast PN


kleineHexe02

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Würde mich auch Interessieren, da ich mein Freund auch eine Tochter mitgebracht hat...( seine Frau war nach der Geburt verstorben) Vielleicht kann mir ja auch jemand Infos geben... Danke :o) Anne


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von kleineHexe02

Hallo Hexe Puh, .... auch wenn es sich nicht von der normalen Stiefkindadoption unterscheidet, so würde ich in dem Fall ganz genau überlegen. Zum einen ist die Stiefkindado ja immer auch ein "Sicherheitssapekt" , damit der Partner im Falle des eigenen Todes ganz sicher das Kind weiter betreuen kann. Dieses Risiko ist bei Euch ja gar nicht da, da die Mutter leider verstorben ist. Zum anderen würde man dadurch auch die rechtlche Mutterschaft kappen, die die Frau leider nicht ausüben durfte :-( In diesem Fall, wo gar keine Bindung möglich war, wird das JA sicherlich ganz ganz genau prüfen, ob es dem Kindeswohl dient wenn auch die rechtliche Mutterschaft "stirbt". Wie alt ist denn das Kind ? Vielleicht kann man damit warten bis das Kind selbst entscheiden kann ? Vollmachten sind ja problemlos ausstellbar.


kleineHexe02

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Huhu, also Marie ist 4 Jahre alt, sie weiß nicht das ihre Mutter gestorben ist und nennt mich Mama. Es geht darum, wir erwarten im April 2013 ein Baby und wir wollen auch heiraten und da wäre es ja schön, wenn Marie durch mich adoptiert werden würde ( es wären dann 3 Kinder) Einfach auch aus Sicherheitsgründen, denn was würde aus Marie wenn der Papa mal nicht mehr sein sollte? Es ist schon komisch alles, wir würden gern den Schritt gehen


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von kleineHexe02

Puh, und wann soll sie die Wahrheit erfahren ? Versteh mich nicht falsch, ich finde es super, dass sie Dich als Mama anerkennt und Du sie als Tochter aufziehst, aber sie hat eine Mama, die sie liebte, in deren Bauch sie war, und die einzig aus dem Grund nicht mehr für sie da ist, weil sie leider gestorben ist. Sollte Deinem Mann etwas passieren, dann ist Eure Bindung so stark, dass sie auf jeden Fall bei Dir und ihren Geschwistern bleiben wird, dies dient dem Kindeswohl und dies kann Dein Mann auch so verfügen. Kein Gericht der Welt wird das ändern. Weisst Du, die Kleine hatte keine Chance ihre Mama kennen zu lernen, ihre Liebe zu spüren. Ich persönlich fände es grausam, wenn da ohne Notwendigkeit auch die rechtliche Mutterschaft stirbt, ohne dass das Kind dies selbst entscheiden kann. Solltet ihr Euch dennoch dazu entscheiden, dann ist es unabdingbar, dass das Kind aufgeklärt wird, und auch so sollte sie mit 4 langsam daran herangeführt werden. Gibt es denn keine Bilder von der Mama ? Fragt sie nun nicht wann sie in Deinem Bauch war ? ( was sie ja nie war ) Nutzt die Chance, jetzt mit dem Baby. Das Drama ist meist bei den Erwachsenen im Kopf, je eher ein Kind das vermittelt bekommt, desto normaler wird es für es sein.


kleineHexe02

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Sicher soll sie es erfahren, was mit ihrer leiblichen Mutter passiert ist. Wir sind gerade im Umzug und da ist es gänzlich schlecht ihr auch noch zu erklären das ihre Bauchmama im Himmel ist. Die Maus bekommt Frühkindtherapie und wir machen das mit ihrem Therapeuten gemeinsam, die Weihnachtszeit ist gerade passend dafür. Glaube mir, für mich ist es alles andere als leicht, denn ich wüsste gern was ihre Mama in mancher Situation gemacht hätte...leider kann ich sie ja nicht mehr fragen. Wir als Eltern versuchen das Beste aus der Situation zu machen, so schrecklich wie es auch ist.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von kleineHexe02

Das glaube ich Dir, sollte auch kein Angriff sein. Ich finde es super, dass Du sie so annimmst. Und jeder muss seinen Weg gehen, der für Euch alle passt. Da gehen die Meinungen wegen der Stiefkindadoption auch weit auseinander. Alles Gute für Euch .


shinead

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Antwort auf Beitrag von dieholde

Grundsätzlich ist es eine Stiefkindadoption. Das ist die häufigste Adoptionsform in Deutschland. Sie kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der Stiefvater übernimmt damit alle rechtlichen Pflichten und erhält auch alle die entsprechenden Rechte dafür. Für die Stiefkindadoption müsst ihr vor der Beantragung verheiratet sein. Die Kennenlernphase von mindestens einem Jahr wird ohne Ehe angerechnet. Logischerweise wird das Kind auch befragt, ob es mit der Adoption einverstanden ist. Über einen Notar wird dann der Antrag auf Annahme des Kindes formuliert. In dieser Urkunde willigt auch die Mutter in die Adoption ein. Die Urkunde reicht der Anwalt beim Vormundschaftsgericht ein. Das Amtsgericht wird euch daraufhin anschreiben und diverse Dokumente anfordern. Hier ist die Einwilligung des rechtlichen Vaters wichtig! Dieser muss zwingend der Adoption zustimmen. Er kann seine Zustimmung bei einem Notar formulieren, die Urkunde wird euch dann zugesandt. Meist geht das sehr schnell, wenn man den wegfallenden Unterhalt erwähnt sowie klarstellt, dass die Kosten des Notars übernommen werden. Die Organsisation übernimmt dann meist der eigene Notar. Erst dann tritt das Jugendamt auf den Plan. Das Amtsgericht übergibt die Prüfung der Adoption an diese Stelle. Es muss ein Lebensbericht vom Stiefvater verfasst werden, er benötigt eine Bestätigung, dass er keine gesundheitlichen Einschränkungen hat und für beide gibt es jeweils einen Fragebogen. Darauf folgt eine Anhörung bei Gericht, dass dann die Annahme des Kindes offiziell bestätigt. Kosten um die 300 Euro.


Julisa

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Antwort auf Beitrag von shinead

Eine Freundin meiner Schwester wollte ihre Tochter auch vom Neuen Partner adoptieren lassen. Der leibliche Vater willigte ein, auch das Mädchen selbst wollte diese Adoption. Sie kam allerdings nicht zu stande, weil der neue Partner noch einen fast erwachsenen Sohn hat, welcher mit der Adoption nicht einverstanden war, da er ja dann sein Erbe teilen müsste.


LeRoHe

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Wir haben die Stiefkindadoption erst vor kurzem erfolgreich "abgeschlossen". Geheiratet hatten wir 2009. Beantragt haben wir die Stiefkindadoption im Juli 2011 beim Notar. Der Notar gab unsere Unterlagen (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Meldebescheinigungen, ....) dirket ans Amtsgericht weiter. Vom Amtgericht haben wir im August 2011 ein kurzes Schreiben erhalten, dass noch Unterlagen fehlen würden, wie Sterbeurkunde des leiblichen Vaters, beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch, Einkommensnachweise, etc.). Das Jugendamt meldete sich im Anfang Dezember mit einem dicken Brief. Ein Fragebogen für mich als Kindsmutter (4seitig), ein Fragebogen für den adoptierenden Vater (3seitig), ein Adoptionsakten-Fragebogen (3seitig) mit der Anweisung eine Gesundheitsuntersuchung des adoptierenden Vaters einzuholen, ein erweitertes Führungszeugnis mussten wir auch beantragen (bekommt man nicht selber, geht direkt an die antragstellende Behörde) und mein Mann musste einen ausführlichen Lebensbericht schreiben, also ein schönes Word-Dokument über Kindheit, Werdegang, Beruf, Privatleben (anderthalb Seiten lang). Du machst dich also schön "nackt" fürs Amt. Nachdem wir dies alles abgeschickt hatten, ahben wir erst Ende Januar wieder vom Jugendamt gehört, wir wurden zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen. Die unhöflich Dame vom Amt hat uns dann noch mal so richtig schön ausgequetscht, über das was wir in den Fragebögen schon angegeben hatten. Die Jugendamtdame meldete sich dann für Anfang Februar zum Hausbesuch an, verschob ihn dann 3 Stunden vorher auf zwei Wochen später. Sie kam zu spät, hat sich das Kinderzimmer, den Rest der Wohnung angesehen, hat ein paar Fragen dazu gestellt, die Katzen gestreichelt, das Kind gesprochen (mein Sohn war danach total fertig, weil er wusste ja, um was es ging) und war nach einer knappen halben Stunde wieder weg. Im Juni 2012 dann bekamen wir endlich den Termin im Amtsgericht für Juli 2012. Unseren Sohn haben wir von der Schule befreien lassen, da die Termine nur vormittags und nicht zu verschieben waren. Der Richter hat uns nur ein paar Dinge zu unserer Familie gefragt, unseren Sohn, ob er weiß, was die Adoption bedeutet und dann wars das auch schon. Wir durften gehen, die mündliche Zusage bekamen wir sofort, die Schriftstücke bekamen wir einen Monat später vom Amtsgericht und dann noch einmal in doppelter Ausführung von unserem Notar. Zwei Monate später habe ich die Geburtsurkunde meines Sohnes angefordert, und siehe da, der Papa steht mit drin. Zu den Kosten: Der Notar hat uns knappe 80 EUR gekostet, Papiere für uns vom Amt ca. 60. Das macht 140 EUR Gesamtkosten. In Bayern. Weiß ja nciht, wie das in anderen Bundesländern kostentechnisch aussieht. Muss dazu sagen, Mann ist "Nicht-EUler", wenn beide Eltern Deutsch sind, sollen die Gesamtkosten bei ca. 100 - 120 EUR liegen, ist aber je nach Fall auch wieder unterschiedlich. Es war viel Plackerei mit den Ämtern, das Kind war zwischenzeitlich oft psychisch angeschlagen, gerade wo der Hausbesuch vom Jugendamt anstand (Stress pur) aber wir sind super glücklich den Schritt gegangen zu sein, auch wenn er lang und manchmal schwierig ist. Ich wünsche Euch viel Glück und drücke die Daumen, dass es schnell geht.


mexxx

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Antwort auf Beitrag von LeRoHe

Einwilligung des rechtlichen Vaters - ist das dann immer noch wichtig?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von mexxx

Nein, eine Erwachsenenadoption ist eine andere Geschichte und führt auch nicht zur Löschung des Verwandtschaftsverhältnisses mit den biologischen Eltern. http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption_(Deutschland)#Erwachsenenadoption