Mitglied inaktiv
Hallo, wenn man einen geplanten Kaiserschnitt bekommt, ist der ja meistens so 10 Tage vor ET.. Ändert sich denn dann der Eintritt in Mutterschutz, wenn man das genaue Datum gesagt bekommt oder bleibt es bei dem Datum zum regulären ET?? Habt ihr das jetzt verstanden oder hab ich mich komisch ausgedrückt, mhh... LG sunny
Nein, Mutterschutz richtet sich nach dem errechneten Termin. Du bekommst - falls der KS tatsächlich früher gemacht wird - die "verlorenen" Tage vor der Geburt hinten drangehängt (d.h. wenn der KS z.B. genau eine Woche vor Termin gemacht wird, dann hast Du 5 Wochen Mutterschutz davor und anstatt die 8 Wochen nun 9 Wochen danach).
10 Tage wäre ohne guten Grund sehr früh. Inzwischen wird ein KS ohne besondere Indikation, die es eiliger machen würde, erst ab der vollendeten 39. Woche empfohlen. Mutterschutz, wie oben gesagt, wird hinten dran gehängt. Den AG geht die Art der Entbindung auch nichts an. LG
Der Mutterschutz setzt ganz normal nach dem ET ein, wie bei einer normalen Geburt -> die kann ja auch schon früher einsetzen. Außerdem kann der KS auch schon eher durchgeführt werden als er geplant wird -> ausgelöst durch einsetzen der Wehen oder andere Komplikationen. Ich hatte z.B. meinen ET 08.05.11, der 3. geplante KS wurde auf den 02.05.11 festgelegt und durchgeführt am 01.05.11. Wenn es nach den Ärzten gegangen wäre, hätte ich ein April Kind (28.04.11). LG Ani
Hallo! nein der mutterschutz verschiebt sich dadurch nicht.
Mein KS war nur 5 Tage vor dem ET, weil ich es so wollte. Der ET bleibt meines Wissens der ET.
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