Ivdazo
Hallo! Kennt sich jemand aus? Wenn man NUR kirchlich heiratet, also ganz ohne Standesamt, ist das in Deutschland irgendwie rechtlich geregelt? Ich meine, gilt man dann vor dem Gesetz überhaupt als verheiratet? Nein, oder? Eigentlich sollte ja alles bleiben wie vorher, rechtlich gesehen. Danke!
Hallo Ivdazo, familienrechtlich wird eine "nur-kirchliche" Trauung als nicht verheiratet angesehen. LG Landfrau
Danke schön für deine Antwort!
mussten wir dem Pfarrer zeigen dass wir standesamtlich verheiratet sind sonst hätte er uns nicht getraut. Muslimekönnen ja einfach muslimisch heiraten und das auch mehrfach vor dem gesetz gilt dann keine dieser Ehen, also auch nicht als Polygamie ( kenne jemand mit einem solchen Modell, Frauen gelten gesetzlich alle als ledig) dagmar
Früher war es so, dass eine kirchliche Heirat vor der standesamtlichen Eheschließung nicht zulässig war. Das war ein Relikt aus ziemlich alten Zeiten, als die standesamtliche Eheschließung erst eingeführt worden war und man verhindern wollte, dass die Leute weiterhin nur kirchlich heiraten. Ist vor ein paar Jahren abgeschafft worden. Nun sind auch kirchliche Trauungen ohne vorherige standesamtliche Hochzeit zulässig. Rechtswirkungen entfaltet aber nur das Jawort beim Standesamt.
es gibt ja nicht nur kirchliche Trauungen ( gehe davon aus dass die Bigamie nicht zulassen) aber freie kann man dann mehrere heiraten ? Für mich würde das keinen Sinn machen, ich möchte auch rechtlich zusammengehören mit allen Vor- und auch Nachteilen. Vor Gott ist das I-Tüpfelchen, aber nicht das Alleinige in meinen Augen dagmar
Da es meines Wissens keine "freie Scheidung" gibt, kann man die freie Trauung auch mehrfach mit unterschiedlichen Partnern durchführen. Wie soll man prüfen, ob da eine "alte Trauung" noch "gültig" ist (und wie definiert man "gültig?). Die christlichen Kirchen (wie das andere machen, weiß ich nicht - aber wahrscheinlich ähnlich) unterscheiden explizit zwischen "Eheschließung" und "Trauung". Der kirchliche Akt ist eine "Trauung", der staatliche eine "Eheschließung". Nur der staatliche Akt begründet eine Ehe mit allen rechtlichen Konsequenzen. Die Trauung - egal ob frei, katholisch, evangelisch oder vor dem fliegenden Spaghettimonster - hat nur innerhalb der Gemeinschaft Konsequenzen, die diese Trauung "veranstaltet" Daher definiert auch nur diese Gemeinschaft die Bedingungen, die für dieses angetraute Paar gelten. Der Staat ist da in jeder Hinsicht außen vor.
Früher war das gesetzlich vorgeschrieben. Wie das heutzutage ist,weiß ich nicht. Kann mir nicht vorstellen, dass es ohne standesamtliche Trauung geht. Muss doch alles dokumentiert werden.Mit Geburtsurkunde und mit allem pi, pa, po Aber... sicher bin ich mir nicht.
Ich bin mir fast sicher, dass in meiner Religion Wert darauf gelegt wird, dass es vorher eben KEINE standesamtliche Trauung statt finden. Falls doch, dann hat sich das für mich eh erledigt.
Wenn Du in Deutschland lebst hat nur die staatliche Eheschliessung Rechtswirkung, sonst gilts Du weiterhin juristisch als ledig. Ich bin auch gläubig, dennoch haben wir erst standesamtlich geheiratet und sind dann über die Strasse in die Kirche, beide Trauungen haben für uns Bedeutung. dagmar
Jüdisch. Gerade nochmal nachgelesen, zuerst ist tatsächlich standesamtliche Hochzeit angesagt. Leider. Hatte ich ganz anders im Gedächtnis, aber mein Gedächtnis bestimmt ja nicht die Wirklichkeit. Trotzdem danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben!
Ich finde dazu darf man auch stehen und mir imUmfeld ist da noch nie etwas Schlimmes an Vorurteilen begegnet auch wenn die Presse hier ganz anderes dazu sagt. Glaube ist etwas sehr Wertvolles am Ende wenn das nicht geht wie Du dachtest müsst Ihr zusammen reden, was Euch wichtig ist - ein Kind bindet schon sehr aneinander mehr als eine staatliche Ehe die man wieder aufheben kann das Kind ist immer Eure Gemeinsamkeit und das kann man nicht aufheben. Wir haben damals gesagt erst heiraten dann die Kinder denn für Kinder sollte man sich noch viel sicherer sein - aber das ist auch jedermanns Einstellung und jeder sieht das anders dagmar
Es ist nichts Schlimmes. Es gibt Leute, die sehen das anders. Nach den ersten Morddrohungen lernt man, sehr gründlich zu überlegen, wem man davon erzählt und wie man sich in der Öffentlichkeit verhält. Nein, das ist nicht mal der Grund. Aber als Jüdin wird man häufig anders behandelt. Nicht unbedingt "schlimmer", aber anders. Plötzlich erzählen mir Menschen, was sie in den 1940ern gemacht und nicht gemacht haben, und wie viele jüdische Freunde sie haben. Dabei müssen sie sich doch nicht vor mir rechtfertigen. Selbst wenn sie mich nicht mögen, das dürfen sie doch auch! Ich bin sicherlich nicht perfekt. Ah ja, und andere fragen mich, wie ich zu Israels Politik in Bezug auf xyz stehe. Ähm, davon habe ich wenig Ahnung, aber ich könnte Ihnen meine Meinung zu Trumps Politik erzählen. Ich liebe es dennoch, jüdisch zu sein. Es bringt viel Schmerz mit sich, aber auch viel Freude und Erfüllung. Ich fühle mich im Judentum zu Hause. Ich liebe die Bräuche, das Essen, die Gebete und die Musik, die Literatur und die Kultur. Nicht alles davon hat mit Religion zu tun, aber vieles direkt und indirekt doch.
Ich weiss nicht ob Ihr ggf im Ausland Chancen hättet nur religiös zu heiraten ? Manches was in Deutschland nicht geht klappt dann ja evtl anderswo ? dagmar
Hallo, ich meine, das geht nur bei Katholiken und auch nur nach Zustimmung des Bischofs. Die ev. Kirche sieht die kirchliche Ehe als Segen Gottes für eine bestehende standesamtliche Ehe an und somit muss die Ehe vor dem Standesamt vorher geschlossen werden. In der kath. Kirche ist das grundsätzlich auch so und nur in Ausnahmefällen wird vom Bischof von dieser Regelung abgewichen, wenn z.B. durch eine Wiederverheiratung eine Witwe ihre hohe Witwenrente verlieren würde und das Paar dann seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten könnte. Vor dem Gesetz gilt man bei einer rein kirchlich geschlossenen Ehe als unverheiratet mit allen Konsequenzen z.B. im Erbenfall (kein Freibetrag) oder wenn man als Angehöriger im Krankenhaus entscheiden muss. LG, Philo
die kath. Kirche sieht die Ehe als Sakrament, unabhängig von einer vorher geschlossenen Standeamtl. Eheschließung. Von daher kann sie nach Einwilligung des Bischofs geschlossen werden. Die ev. Kirche kennt kein Ehesakrament, daher nicht.
Damit kennst du dich sicherlich besser aus als ich, da ich weder evangelisch noch katholisch bin.
Ich hätte wahrscheinlich im Betreff eher "religiöse Hochzeit" schreiben sollen, das würde treffender sein.
wir haben im Umfeld Muslime die haben nur so geheiratet, er gleich mehrfach, also hat mehrere Frauen vor der Kirche aber nicht vor dem Gesetz in Deutschland. Ich würde jetzt m Umkehrschluss fragen warum man religiös heiraten möchte aber nicht staatlich ? dagmar
Stimmt schon, aber das war ja auch nicht meine Frage hier, sondern überhaupt, ob es wirklich keinerlei rechtliche Konsequenzen hat. Gründe gegen standesamtlich gibt es zwei: Zum einen ist es in unserem Fall etwas kompliziert, standesamtlich zu heiraten, also alle nötigen Papiere dafür zu besorgen. Sehr viel Aufwand... Zum anderen, es ist sehr bindend, und es ist sehr schwer, da wieder herauszukommen. Und das bin ich einfach nicht bereit, auf mich zu nehmen, so wie es im Moment ist. Gründe für religiös gibt es auch zwei: Es ist ein schöner Brauch, ein Zeichen für sich und den anderen, dass man zueinander gehört, etc. Davon träumt doch fast jedes Mädchen und die meisten Frauen, oder? Zum anderen ist es zwar in Deutschland angekommen, dass unverheiratete Mütter vollwertige Mitglieder der Gesellschaft sind, aber in manchen religiösen Gemeinschaften wird man immer noch schief angeschaut deswegen. Falls das oben widersprüchlich klingt, hier der Versuch einer Klarstellung: Zur Ehe gehören zwei. Wenn der eine Partner (in dem Fall ich) sein Leben mit dem anderen verbringen will (in guten wie in schweren Zeiten, usw. usf.), so gibt es dennoch den zweiten Menschen. Und ich in meinem speziellen Fall kann mir absolut nicht vorstellen, dass er mich sein Leben lang ertragen kann, auch wenn er jetzt das (seinen Worten und Taten nach) will (oder zumindest versuchen will). Und daher ist eine rechtlich bindende Heirat fehl am Platz.
Ich kann das auch schwer erklären da ich denke viele verstehen das nicht aber das "bis der Tod Euch scheidet" ist vor Gott schon vorhanden aber standesamtlich kann man das jederzeit rückgängig machen nur kostet es halt Geld. Ich habe die naive Vorstellung des auch nach dem Todes zusammengehörens Vor den Menschen an sich der Umgebung zählt auch eine religiöse Hochzeit wenig da gilt man immer noch als ledig mit Kind Auswirkungen hat sie wirklich ja auf nichts ausser in der religiösen Gemeinde an sich. ich finde Deinen Grund süß "absolut nicht vorstellen, dass er mich sein Leben lang ertragen kann," so geht es sicher vielen von uns wir sind jetzt 30 Jahre verheiratet ud ich denke oft dass er dafür entschädigt werden müsste mich zu ertragen aber Liebe erträgt alles. Jeder hat seine Macken und dafür ist eine Ehe da, in guten wie in schlechten Zeiten, oder ? dagmar
Sehr viele Rechtsfolgen einer Eheschließung werden ja gerade im Trennungsfall interessant: Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich - ganz allgemein Ausgleich der finanziellen Nachteile für den, der innerhalb der Ehe diesbezüglich zurückgesteckt hat. Ich würde meinen Kindern (beiden - Sohn und Tochter) jedenfalls immer dann zu einer standesamtlichen Eheschließung raten, wenn sie Kinder planen - weil ein Kind fast unweigerlich zu Verdienstausfällen bei dem einen oder anderen führt, und es unglaublich kompliziert ist, diese außerhalb einer Ehe gerecht abzufedern. Was weitgehend egal ist, wenn man bis zum Tod zusammenlebt, aber ganz dramatische Auswirkungen haben kann, wenn man es nicht tut.
Das, was den Kindern zusteht, kriegen sie auch ohne rechtliche Heirat. Und ich hätte ein schlechtes Gewissen, ihn auch noch finanziell zu belasten, wenn wir sowieso nicht mehr zusammen sind. Also wenn er mich nicht lieb genug hat, um mit mir zusammen zu sein. Die Formulierung hinkt, aber ich hoffe, man versteht, was ich meine. Genau diese Ausgleiche und finanzielle Regelungen, die meine ich mit "da kommt man so schwer wieder heraus". Ich will sie nicht, ehrlich nicht.
Ich werde nur in der religiösen Gemeinde schief angeschaut wegen dem unverheiratet und Mutter, nirgendwo sonst. Auch da nicht von allen. Vor Gott ist es für mich bindend. Ich habe mich für diesen Mann entschieden. Punkt. Heirat, keine Heirat, egal. Ich bin sein, und da kann kommen was wolle. Ein anderer, nach ihm? Nein danke. Aber rechtlich? Ich will ihm nicht Kosten und nochmal Kosten aufbürden, nur weil er doch erkannt hat, dass das Leben ohne mich einfacher ist als mit mir.
Du bist da wirklich nicht zu verstehen. Das klingt alles so ...... unterwürfig. Natürlich könntet ihr auch noch einen Ehevertrag machen und jegliche Ansprüche gegenseitig ausschließen. Wer sagt denn, dass immer der Mann zahlen muss????? Trini
egal wer einen schief anschaut das geht keinen was an ! dagmar
Na, das ist kein Grund, nicht standesamtlich zu heiraten. Auf Ansprüche kannst Du immer noch verzichten, wenn es denn relevant werden sollte, und wenn Du Deine Meinung dann nicht geändert hast.
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