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Trockner mangelhaft- Kann ich den zuückgeben?

Trockner mangelhaft- Kann ich den zuückgeben?

Vanillepudding

Hallo. Vielleicht kennt sich jemand von euch aus. Wir haben seit 1 Jahr einen Wärmepumpentrockner von S...... Der machte von Anfang an Probleme. Zeigte immer Filter säubern und brach die Trocknung ab, obwohl alles gereinigt war. Techniker kam und sagte: Fehler in der Elektronik. Also Fehler behoben und auch Filtermatte mit ausgetauscht. Trockner funktionierte nun ein halbes Jahr. Jetzt macht er seit 2 Trocknungsvorgängen so metallische Geräusche. Klingt, als käme es von der Trommel. Wenn ich die von Hand drehe, kommt eben dieses Geräusch sowie während der Nutzung. Habe schon geschaut, ob ich einen Fremdkörper oder so entdecken kann- nichts. Gereinigt ist auch alles. Wird mir also nichts anderes übrig bleiben, als wieder den Techniker kommen zu lassen (ist ja noch Garantie drauf). So nun zu meiner Frage: Muss ich dieses offensichtliche Mängelgerät behalten? Ich meine, es ist ja abzusehen, dass das Teil höchstens die Garantiezeit überstehen wird und dann wieder in die Duppen geht. Und dann wirds richtig teuer für uns, obwohl alleine dieser Trockner schon 500€ gekostet hat! Habe ich eine Möglichkeit, ein Austauschgerät zu verlangen? Oder muss ich die Garantie verlängern lassen? Aber dann wird mir in der Garantieverlängerung gesagt: Lagerschaden. Sorry, aber das ist Verschleiß. Das ist nicht in der Garantie mit drin! Am liebsten würde ich dieses Sch...gerät wieder loswerden wollen! Kann man da was machen? LG


Birgit67

Antwort auf Beitrag von Vanillepudding

ich denke es kommt auf die Kulanz der Firma an wo Ihr gekauft habt. Früher war es so dass ein Händler das Recht hatte auf 3x ausbessern und erst dann einen Ersatz leisten muss - ob das aber in Geldrückgabe oder neues Gerät geschieht ist wiederum eine Kulanzsache der Firma. Wie haben einen Dyson - kurz vor Ablauf der Garantie ging der Motor kaputt - und es war absolut kein Problem das Teil Einzusenden - es wurde getauscht und der Sauger läuft schon wieder seit 2 Jahren ohne Probleme. Evtl. wird Euch auch der Vorschlag gemacht dass der Trockner erst eingeschickt wird um den Garantieanspruch des Herstellers in Kraft treten zu lassen. Gruß Birgit


Mutti69

Antwort auf Beitrag von Vanillepudding

Der erste Fehler wurde behoben, was spricht dagegen den zweiten auch beheben zu lassen? Vielleicht ist es lediglich ein Knopf oder ein Eurostück, welches hinter gerutscht ist. Es ist sicher lästig aber kein Grund zur Rückgabe. Offensichtliches Mängelgerät?


kanja

Antwort auf Beitrag von Vanillepudding

Ich muss mal feststellen, dass du anscheinend eine Trockner-Fixierung hast. Ich lese von dir immer nur Fragen zum Trockner. Sonst nichts, auch nicht in anderen Unterforen. Darf ich das seltsam finden?


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Vanillepudding

Garantie ist eh was freiwilliges. Anspruch darauf hast du eh nicht einfach so. Und in den wenigsten Fällen ist eine Garantieverlängerung welche zum zumeist kostet wirklich sinnvoll. Bei Verschleiß oder erst recht Eigenverschulden haftet die nämlich auch meistens nicht. Gewährleistung dagegen ist was anderes. Das ist der gesetzliche Anspruch. heißt, tritt ein Schaden in den den ersten 6 Monaten nach kauf auf, geht man in der regel davon aus das der schon vor kauf bestand. Tritt der Schaden erst nach 6 Monaten auf, muss du beweisen das er schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Klar ist auch, Schäden welche man selbst verursacht hat, fallen nicht darunter. Und das kann durchaus auch passieren weil das gerät zu uneben steht, das würde ich also auch mal kontrollieren wenn das Teil dauernd was hat. Oder es zu voll gepackt wird. So oder so, für die teile welche ausgetauscht werden läuft die Frist neu, für alle anderen nicht. Also ja, der Händler hat ein Anrecht nachzubessern. Er kann aber auch sagen, er hat die Nase voll und gibt dir ein neues gerät. Musst du halt entsprechend mal anfragen wenn du ihm den Schaden mitteilst. Dabei solltest du aber tunlichst vermeiden Garantie und Gewährleistung zu verwechseln. es wirk nämlich nicht all zu kompetent wenn man das nicht sicher unterscheiden kann - und ein findiger Händler kann das dann durchaus zu seinem Vorteil nutzen. Zumal du dich bei Garantie an der Hersteller wenden müsstest, nicht an den Händler der dir das teil mal verkauft hat.