gaby67
Hallo, generell habe ich folgende Frage: wie oft kann ein Kind in der Grundschule bzw. in der gesamten Schullaufbahn sitzenbleiben? Ich habe von zweimal gehört, aber ich weiß nicht, ob sich das jetzt nur auf die Grundschule bezieht, oder auf die gesamte Schulzeit? Kann man nur aufgrund von schulischen Leistungen zurückversetzt werden, oder aber aufgrund von anderen 'Problemen' (wie z.Bsp.: "Kind ist zu langsam, braucht länger, um Aufgaben zu lösen, ist nicht so konzentriert bei der Sache". Gilt so was auch als Grund?) VG Gaby
zieht das eine nicht das Andere zwangsläufig irgendwann nach sich? Kind ist zu langsam, braucht länger, ist unkonzentriert - schafft also die Aufgaben nicht in der vorgegebenen Zeit? Schafft somit auch eventuell das Klassenziel nicht...
Nein, tut es nicht. Mein Sohn ist langsam (seit der 1. Klasse, jetzt 3.), braucht länger und ist auch nicht immer konzentriert. Er schafft bei schriftlichen Leistungsnachweisen nicht alle Aufgaben. Dennoch: für eine 2 reicht es in der Regel und den Unterrichtsstoff hat er immer verinnerlicht und verstanden. Auch wenn er weniger Arbeitsblätter oder Aufgaben abarbeiten kann. Aber: Er versucht mit Hilfe von Ergotherapie seine Konzentration zu verbessern. Ich denke in der weiterführenden Schule, egal ob Real oder Gymi, wird er schneller arbeiten können müssen.
Du redest hier von einer ZWEI... ich glaube, die Fragestellerin redet hier von wesentlich schlechteren Noten, wie ich auch! Mit einer Zwei ist man nicht versetzungsgefährdet. ABER ich sehe es eben am Sohn meiner Freundin... er ist sehr langsam, er hat eine sehr schlechte Auffassungsgabe und auch sehr schlechte Konzentration. Wenn es nach der neuen Lehrerin, die er jetzt hat, gegangen wäre, hätte er die erste Klasse wiederholen müssen, das möchte aber meine Freundin nicht (mir unverständlich) Es ist jetzt schon klar, dass er das Ziel der Zweiten NICHT schaffen wird. DAS meinte ich.
Die AP fragte, ob man wegen schlechter schulischer Leistungs sitzen bleiben kann ODER auch wg. anderen "Problemen" (langsames Arbeiten, etc.). Du schriebst, dass das eine das andere nach sich ziehen würde. Hieraus las ich, dass du der Ansicht bist, dass die anderen Probleme zu schlechten Leistungen führen und letztlich zum Wiederholen einer Klasse. Und dem widespreche ich eben. Siehe mein posting. LG
Das ist sicher bundeslandabhängig. Hier in Sachsen darf in der GS max. zweimal wiederholt werden. Zu unterscheiden ist auch zwischen Nichtversetzung (wegen schlechter Noten) und freiwilliger Wiederholung (in Absprache mit den Eltern). Die freiwillige Wiederholung kommt natürlich auch nur dann in Frage, wenn es auch leistungsmäßig schwierig ist. Sonst wird sich die Frage nicht stellen. LG, Stefanie
Frag am besten die Lehrer. Ich weiss nur, dass man in Ba-Wü die 4. Klasse nicht wiederholen darf. Gruesse Ceca2
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