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Weiterführende Schule - Geschwisterbonus?

Weiterführende Schule - Geschwisterbonus?

Eisfee

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Erst letztes Jahr hatte ich das "Vergnügen", mich mit den Empfehlungen für die weiterführende Schule und der Anmeldung bei Kind 1 herumzuschlagen, jetzt steht das gleiche Theater für Kind 2 an. Ich hoffe natürlich, daß bei der Anmeldung berücksichtigt werden wird, daß Kind 1 bereits auf der Wunsch-Schule ist und Kind 2 daher dort ebenfalls aufgenommen wird. Gibt es da irgendwelche verbindlichen Regelungen? Ich würde mir gerne den Stress vom letzten Mal in diesem Jahr ersparen... Ach ja: Wunsch-Schule ist ein Gymnasium, NRW.


Himbaer

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Antwort auf Beitrag von Eisfee

Hallo, eine verbindliche Regelung gibt es nicht, die Kriterien kann jede Schule selbst festlegen. Hatte letztes Jahr extra nachgeschaut, auch NRW. Der Zweite steht bei uns im nächsten Schuljahr an. Auf der Schule unseres Großen gibt es offiziell keinen Geschwisterbonus, aber offiziell werden die Plätze auch ausgelost... Schau mal auf der HP der Schule nach, ob da was steht, häufig gibt es ja den Geschwisterbonus.


Eisfee

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Antwort auf Beitrag von Himbaer

Auf der Homepage steht nichts dazu. Ich kann mich allerdings erinnern, daß bei der Anmeldung von Kind 1 auf dem Formular abgefragt wurde, ob bereits ein Geschwisterkind auf der Schule ist. Was immer das dann bedeutet. Noch habe ich Hoffnung.


Himbaer

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Antwort auf Beitrag von Eisfee

Das klingt gut, wurde bei uns meine ich, nicht gefragt. Ich drück euch die Daumen!


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Eisfee

Stand zu den Kriterien nichts im Annahmebrief? Köln verwendet das Kriterium Geschwisterbonus definitiv. (Finde ich doof )


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hier ist es auch so. Bisher gab es auf dem Gymnasium meiner Großen immer zu viele Anmeldungen, es wurde gelost, nur Geschwisterkinder hatten direkt eine Platzzusage. Deswegen hatte Ihr Freundin ohne Gymnasialempfehlung direkt den Platz, obwohl der Bruder Abi gemacht hatte in dem Jahr der Anmeldung, also gar nicht mehr auf der Schule ist. Meine hatte eine uneingeschränkte Gymnasialempfehlung und musste warten, ob sie einen Platz bekommt. Bei uns wird es aber auch ganz offen gesagt und bei der Anmeldung abgefragt. Würde einfach mal bei der Schule nachfragen.


Eisfee

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Okay, mit einem Kind fände ich das vermutlich auch doof, wenn diverse Geschwisterkinder meinem Kind vorgezogen werden würden. Aber bei Kind 1 hatte ich das ja auch schon ... Im Annahmebrief stand da nichts. Aber was mir halt Hoffnung macht, ist die Tatsache, daß es bei der Anmeldung abgefragt wird. Wäre es egal, warum sollten die dann danach fragen...?


Schonnenschein1981

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Warum doof ich finde es doof, daß du es doof findest nicht gönnen


Geisterfinger

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Antwort auf Beitrag von Eisfee

In HH ist das so, dass Geschwister bevorzugt aufgenommen werden. Wobei ich den Sinn davon sehr begrenzt sehe, denn idR fahren die Kinder je in dem Alter selbst und der Grund zwei Kinder nicht zu verschiedenen Schulen bringen zu wollen, fällt ja weg.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Geisterfinger

Es ist ja nicht nur das hinbringen und abholen dass einfacher ist wenn Geschwister auf eine Schule gehen. Das fällt ja meistens wirklich weg. Aber es bedeutet auch nur einmal sommerfest, einmal Elternsprechtag, einmal Weihnachtsbasar,...finde ich sehr erleichternd. Auch dass man ggf den ein oder anderen Lehrer schon kennt empfinde ich als Vorteil. Jeckyll


Birgit67

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Antwort auf Beitrag von Eisfee

bei uns gibt es das nur bei Privatschulen. Ich wollte Sohnemann auf einem Gymnasium anmelden das Privat geleitet wird - das Schulgeld sich aber sehr in Grenzen hält. Da nur wenige aus den einzelnen weitergelegenen Ortschaften kommen hatte mein Sohn keine Chance weil bereits 3 Geschwisterkinder auf der Schule angemeldet wurden. bei den staatlichen Schulen gibt es das nicht. Gruß Birgit


juhu13

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Wenn die Noten für eine Aufnahme passen, dann ist es meist hilfreich bereits ein Geschwisterkind in der Schule zu haben.


Salkinila

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An der Schule meines Sohnes (Gymnasium, Rheinland-Pfalz) gibt es einen Geschwisterbonus und sogar einen "ehemaliger Schüler"-Bonus. Da wir nur ein Kind haben, ist er in diesen Genuss gekommen, da mein Mann und ich beide auch auf dieser Schule waren.


Eisfee

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Antwort auf Beitrag von Salkinila

Oh, cool -- dann hätten wir hier auch doppelten Bonus. Ich war auf der gleichen Schule.


Silke11

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Antwort auf Beitrag von Eisfee

Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I), Paragraph 1 Abs. 2: Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran: 1. Geschwisterkinder, 2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, 3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unter- schiedlicher Muttersprache, 4. in Gesamtschulen und in Sekundarschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfä- higkeit (Leistungsheterogenität), 5. Schulwege, 6. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grund- schule, 7. Losverfahren. Die Nummern 5 und 6 dürfen nicht herangezogen werden, wenn Schülerinnen und Schüler angemeldet worden sind, die in ihrer Ge- meinde eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen kö Schulform nicht besuchen kön- nen (§ 46 Absatz 5 Schulgesetz NRW). Sind also schon Geschwister an der Schule, muss das positiv berücksichtigt werden.


Eisfee

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Antwort auf Beitrag von Silke11

Super - vielen Dank, Silke! Das ist das erste Mal, daß ich etwas Offizielles lese, wo Geschwisterkinder erwähnt sind. Klingt ermutigend.


leaelk

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Antwort auf Beitrag von Eisfee

Bei der Schule, die meine Kinder besuchen gibt es KEINEN Geschwisterbonus. Absichtlich nicht! In den letzten Jahren wurden auch immer wieder Geschwisterkinder abgelehnt (weiß ich gesichert). Eine verpflichtende Regelung, das Geschwisterkinder aufgenommen werden müssen, gibt es nicht.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Die mir bekannten, allesamt hochbegehrten Gesamtschulen haben (offensichtlich) vor allem die (nicht bindenden) Grundschulempfehlungen als Kriterium. Das bedeutet faktisch, dass nicht mehr als ein Drittel Hauptschulempfehlungen, ein Drittel Realschulempfehlungen und faktisch alle Kinder mit Gymnasialempfehlungen genommen werden, da sich hiervon weniger als ein Drittel bewirbt.


Carmar

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Antwort auf Beitrag von Eisfee

Hier(NRW) ist mir ein Gymnasium bekannt, dass auch Geschwisterkinder ablehnt. Die anderen 5 Gymnasien nehmen alle Kinder, die sich dort anmelden.


leaelk

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Bei uns an der Gesamtschule werden mittlerweile auch Kinder mit gymnasialer Empfehlung abgelehnt. Insbesondere Jungen. Unsere Gesamtschule hat einen super Ruf und ist sehr begehrt. Die Oberstufe wurde hier gerade von 65 auf 75 Plätze aufgestockt. Das Drittel mit Hauptschulempfehlung ist allerdings schon seit Jahren nicht mehr ausgeschöpft. Die Meisten Schüler kommen mit Realschulempfehlung. Die Auswahlkriterien sind hier: 1/3 Regelung und genauso viele Jungen wie Mädchen in jedem 1/3


Carmar

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Antwort auf Beitrag von leaelk

auch NRW Alle Kinder mit Hauptschulempfehlung gehen an die Gesamtschulen, da die Hauptschulen abgeschafft wurden (eine gibt es noch, ist aber z.B. aus unserem Ort nicht erreichbar). Alle Gymnasialempfehlungskinder gehen an die Gymnasien. Nahezu alle Realschulempfehlungskinder versuchen, an den Gymnasien einen Platz zu bekommen. Realschulen gibt es auch nur noch 3 (werden nach und nach von Gesamtschulen verdrängt), davon eine private mit wenigen Plätzen. Die Realschulen sind alle eher schlecht zu erreichen. Wohin die Kinder, die am Gymnasium scheitern, gehen sollen, ist mir schleierhaft. Die Gesamtschulrektorin hat jedenfalls damals bei ihrer Werbeveranstaltung gesagt, dass diese Kinder dann auf die Hauptschule gehen müssen, weil die Plätze auf den Gesamtschulen dann belegt wären. Aha. Auf welche Hauptschule?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Carmar

Rechtlich ist das Unsinn. In NRW muss die Stadt/Kommune dem Zwangsgymnasialabgänger einen Realschulplatz anbieten. So sieht es das SchulG NRW vor. Ich habe aber gelesen, dass Gymnasialschulleitungen in NRW manchmal die Mär von der Zwangshauptschule bzw verzweifelter Schulplatzsuche von Eltern erzählen, und habe den Verdacht, dass das nur als Abschreckung derer geschieht, wo die Kinder keine Gymnasialempfehlung mitbringen.