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Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW

Wann ist eine Schulrückstellung möglich? NRW

Ronja3

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Hallo, vielleich kann mir hier jemand helfen und hat schon Erfahrung mit dem Thema. Es geht um unseren Sohn (jetzt 3) der nach der jetzigen Stichtagsregelung in 2,5 Jahren eingeschult werden soll. Er ist ein Ende-September Kind und somit dann noch nicht mal 6 Jahre alt. Mein Mann und ich halten garnichts von der immer früheren Einschulung und würden unseren Sohn möglichst ein Jahr später einschulen. Nun sagte eine Freundin (Lehrerin) das dies bei Kindern, die um den Stichtag herum Geburtstag haben, nicht so ein Problem sein sollte. Ich habe im Netz abe nichts gefunden. Meines wissens ist eine Rückstellung nur bei gravierenden Entwicklungsdefiziten möglich, oder? Hat jemand Ahnung? Gruß Ronja


montpelle

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Antwort auf Beitrag von Ronja3

"Nun sagte eine Freundin (Lehrerin) das dies bei Kindern, die um den Stichtag herum Geburtstag haben, nicht so ein Problem sein sollte." Dann hat sie nicht viel Ahnung. Du allerdings auch nicht, wenn du von einer frühen Einschulung pauschal nichts hälst. Es sollte um das einzelne Kind gehen und nicht um die Allgemeinheit.


ZLB

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Antwort auf Beitrag von montpelle

Meine mittlere Tochter wurde letzets jahr eingeschult, Stichtag war hier der 30.9 ,sie wurde auch erst am 21.9 ,6 jahre alt. Wenn Du Dein Kind zurückstellen lassen willst, müßen gravierende defizite da sein,damit er ein jahr späte eingeschult wird.


susip1

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Antwort auf Beitrag von montpelle

Mischt Du dich eigentlich überall ein.....eigentlich weißt du alles immer besser


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susip1

Das ist jetzt aber ein Originalarmutszeugnis, mit dem man locker eine Forumsrückstellung beantragen könnte.


susip1

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Ach nein, nicht doch........DAS wäre also etwas für eine Forumsrückstellung......und all das was diese Frau oder wer immer sie auch ist von sich gibt, das ist tolerierbar......super - bitte, dann wäre ich eh dankbar, wenn ihr mich zurückstellen läßt, dann komm ich wenigstens nicht mehr in Versuchung irgendwas zu schreiben.....weil ich eh nur sinnlose, nutzlose, bösartige und gemeine Antworten bekomme....bitte mach es......


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susip1

Du würdest dich ja doch wieder anmelden, die Versuchung ist zu groß. Was du machst, ist ja egal, aber statt dich mal an den eigenen Haaren aus dem Kinderübertherapierunddannhilfeablehnsumpf zu ziehen, hier Seitenhiebe zu verteilen, ist doch über.


susip1

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Ach nö......Seitenhiebe....warum so empfindlich plötzlich....wenn ich mal aufzählen anfangen würde - wie ihr hier so über mich schreibt - was ich von Euch hier alles zu lesen bekam über mich.....na dankeschön auch....das sind nicht mehr Seitenhiebe, sondern geht unter die Gürtellinie würde ich mal sagen.... Also - bitte nicht so empfindlich....wer austeilt sollte auch einstecken können.....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susip1

Auch wenn ich kaum was zu dir geschrieben habe, würde ich sagen, lies alles noch mal und dann sprich nochmal sachlich mit der Schule über dein Kind.


susip1

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Ich meinte ja auch jetzt nicht direkt Dich (hab ja auch auf Montpelles Beitrag geantwortet).........


dhana

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Antwort auf Beitrag von Ronja3

Hallo, ich glaube du machst dir um ungelegte Eier Sorgen. In 2,5 Jahren tut sich so viel, keiner weiß wie die Gesetzeslage bis dahin aussieht, keiner weiß ob es dann Rückstellungen geben wird, oder ob das Einschulungsalter wieder mal verschoben wird. Und erst recht weißt du nicht wie sich dein Kind bis dahin entwickelt. Lass es doch einfach auf dich zukommen - und entscheide das in 2 Jahren. Lg Dhana


mama von Joshua

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Antwort auf Beitrag von Ronja3

***Meines wissens ist eine Rückstellung nur bei gravierenden Entwicklungsdefiziten möglich, oder?*** Kurz und knapp: ja


Julie

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Antwort auf Beitrag von Ronja3

Hier der Wortlaut der Vorschrift (Schulgesetz NRW) § 35Beginn der Schulpflicht (1) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. (2) Kinder, die nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. (3) Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen. Das ist eindeutig und nicht "problemlos möglich" - dafür gibt es ja die bis zu dreijährige Schuleingangsphase.


krummenau

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Antwort auf Beitrag von Ronja3

Ich schließe mich mal den "ungelegten Eiern" einer der Vorschreiberinnen an. Als mein Sohn 3 oder 3 1/2 war, er ist ein Januarkind, wäre ich nie auf den Gedanken gekommen, mich mit der Einschulung zu befassen. Bei einem Januarkind schien das ganz klar zu sein, so ein Kind ist ja eigentlich kein Kann-Kind. Stichtag bei uns war der 31.8. Kurz, bevor er 5 wurde, habe ich dann aber alles daran gesetzt, daß er ein Jahr früher, also mit 5 Jahren und 7 Monaten in die Schule kam, was zum Glück dann auch geklappt hat. Er war von der Entwicklung ganz klar so weit, das war aber zwei jahre vorher nicht abzusehen. Du hast noch so veil Zeit, Du schreibst auch nichts davon, daß Dein Kind jetzt, mit 3 Jahren, bereits erkennbare Defizite hat. Laß ihn sich ganz normal weiterentwickeln, und wenn es dann Richtung Schulanmeldung geht und Du immer noch meinst, er müsse unbedingt ein jahr zurückgestellt werden, dann versuche, den Weg zu gehen. Wenn es gute Gründe dafür gibt. Generell nichts von der immer früheren Einschulung zu halten, halte ich für problematisch. Nur, weil es bei meinem Kind richtig war, würde ich ja nun auch nicht jedem eine vorzeitige Einschulung empfehlen oder Rückstellungen per se ablehnen - beides kann gut sein, wenn es eben Gründe dafür gibt, die im einzelnen Kind zu suchen sind. Ganz allgemein dagegen sein ist für mich kein stichhaltiges Argument. Wie auch immer, sich jetzt damit zu befassen ist aus meiner Sicht wegen der allzu vielen Unbekannten (wie entwickelt sich das Kind, wie die Gesetzeslage, wie geht man auf der späteren Schule mit jungen Einschülern um etc.) völlig sinnlos. Liebe Grüße von Silke und Michael


Carmar

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Antwort auf Beitrag von Ronja3

In unserem Kreisgebiet (ebenfalls NRW) nehmen die Waldorfschulen Kinder erst an, wenn sie 7 Jahre alt sind oder kurz nach der Einschulung 7 werden. Man müsse das Kind an der Waldorfschule für das Folgejahr anmelden, dann müsse es nicht in die "normale" Grundschule. Wir hatten damals überlegt, ob wir unser Kind dort anmelden, um einer so frühen Einschulung entgehen zu können (Kind wurde einen Tag vor der Einschulung 6 Jahre alt), haben uns aber doch dagegen entschieden. Im Nachbarkeis (ebenfalsl NRW) scheint eine Rückstellung sehr einfach zu sein. Ich kenne jede Menge Kinder, die zurückgestellt wurde. Sie sind hier im Schwimmkurs und ich kann keine gravierenden Defizite erkennen. Die Mütter dieser Kinder sagten, es sei kein Problem gewesen, Kind sei noch so verspielt, zierlich oder solch geringfügige Dinge. Es kommt also wohl auf die zuständigen Personen im Gesundheitsamt an.


pussydeluxe2003

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Antwort auf Beitrag von Carmar

Ich würd mir an Deiner Stelle auch noch nicht so einen Streß machen... ist ja noch etwas Zeit bis zur Einschulung. Meine Bekannte hat ihren Sohn in NRW zurückstellen lassen, das war nicht so einfach wie gedacht. Sie musste bei einer Kinderpsychologin einige Testbei dem Kleinen durchführen lassen. Schulleitung und Kindergarten mussten dann auch noch einwilligen...


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von pussydeluxe2003

also um so etwas würde ich mir frühestens im Einschulungsjahr Gedanken machen!!!! Bis dahin passiert noch so viel, vielleicht ist Dein Kind auch ein Überflieger und es ist kein Problem, ihn einzuschulen. Meiner hat Mitte Sept und ich habe ihn ebenfalls zurück gestellt, allerdings gabs bei uns wirklich Probleme im Sozialverhalten. Rückblickend eine der besten Entscheidungen, die ich je getroffen habe


bummi-mama

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Antwort auf Beitrag von Ronja3

Wir haben sogar im Kiga eine Mutter deren Sohn ist jetzt 2 Jahre, 6 Monate und gerade im Kiga gestartet. Die Mutter hat bereits in der ersten Elternversammlung diesen Januar gleich gefragt, wer schonmal ein Kind zurück stellen ließ und wie das geht. Sie ist ebenfalls pauschal gegen eine Einschulung mit knapp 6 Jahren. Hier ist Stichtag der 30.9. und der Junge hat da auch Geb. Er scheint mir ein ganz pfiffiges Kerlchen und die Mutter ließ sich nicht davon überzeugen, dass diese Gedanken im Moment überhaupt keinen Sinn machen und so gar nicht im Sinne des Kindes sein könnten. Sie ist weiterhin überzeugt, dem Kind mit einer späten Einschulung das Beste zu bieten. Mal sehen, wie es dann aussieht, wenn die Zeit wirklich ran ist. Heimlich still und leise wünsche ich ihr ja ein intelligentes Kind ohne Defizite Zusammengefasst meine Meinung: abwarten, ist noch viel zu früh, es sei denn es gibt schon eindeutige altersentsprechende Defizite, die eine Vermutung zulassen.