Mitglied inaktiv
Hallo, bin heute das erste mal in diesem Forum, sonst bin ich ab und zu bei den Frühchen. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Mein Sohn kam jetzt in die 3. Klasse und hat eine neue Lehrerin bekommen. Mittlerweile fallen die Klassenarbeiten unglaublich schlecht aus, teilweise hatte die Hälfte der Klasse Sechser (kein Witz). Es gab zwar schon immer einige "Spezis" in dieser Klasse, aber so extrem war es in den ersten beiden Jahren nicht. Meine Frage: ab welchem Notendurchschnitt werden die Tests nicht gewertet? Gibt es ein Gesetz? Haben wir als Eltern ein Recht auf den Notenspiegel? Freue mich auf postings, liebe grüße helga
Der Notenspiegel darf nicht an die Eltern weitergeleitet werden. Soviel dazu. In RLP gibt es eine Kann-Regelung, welche besagt, dass eine schlecht ausgefallene Klassenarbeit im Einvernehmen mit der Schulleitung neu geschrieben werden kann. Ich weiß nicht, wie das in Bayern aussieht, gehe aber davon aus, dass ein ensprechender Passus in der Grundschulordnung zu finden ist. Warten wir mal ab, was die Kolleginnen aus Bayern schreiben :-)
Hallo, erst mal Danke für die Antwort. Notenspiegel kenne ich aus meiner Schulzeit und fand es zum "Relativieren" (positiv oder negativ) sehr hilfreich. Allerdings war ich in Hessen auf der Schule und mein Sohn jetzt in Bayern. gruß helga
In NRW ist der sog. "Drittelerlass" (wenn mehr als ein Drittel der SchülerInnen hat kein ausreichendes Ergebnis mehr hat, dann muss die Arbeit von der Schulleitung genehmigt werden) seit letztem Jahr gefallen, d.h. dass es ausschließlich in der Entscheidung des Lehrers liegt, ob er die Arbeiten wertet. Da gibt es keine Vorgaben mehr. Gruß C.
Bei der Schulinspektion im Mai wurden wir dafür kritisiert, dass wir keinen Notenspiegel unter die Arbeiten ( aus pädagogischenGründen)schreiben. In der Zielvereinbarung mit dem Schulamt wurden wir nun dazu verpflichtet..... LG
Wenn alle Eltern einverstanden sind (wird beim 1. Elternabend festgelegt), wird der Notenspiegel unter die Arbeiten geschrieben.
Grundschulordnung RLP §36 (3): Klssenarbeiten und schriftliche Überprüfungen werden nach Besprechung den Schülern ausgehändigt; sie werden nicht mit der Notenverteilung (Notenspiegel) versehen. Die Eltern sollen Kenntnis nehmen. Kommentar: Dem Recht der Eltern auf Information über den Leistungsstand ihres Kindes entspricht der Notenspiegel nicht. Dafür gibt es vielfältige andere Möglichkeiten. LG sumse
wir haben im elternabend beschlossen das den kindern der notenspiegel bekannt gegeben wird. zu ddr zeiten gab es dafür direkt stempel die unter die arbeiten kamen.
Bei uns (in S-H) wird er Notenspiegel teilweise mündlich angesagt, unter die Arbeit geschrieben werden darf er nicht. Aber: die Lehrer dürfen eine Durchschnittsnote unter die Arbeit schreiben und das tun sie bei usn auch (Grundschule und Gym.)
Wieso ist der Notenspiegel ein Geheimnis ? Man kann daraus doch nicht ableiten welche Punktzahl Lieschen Müller erreicht hat ? Ich finde einen Notenspiegel hilfreich um die Leistung meines Sohnes einschätzen zu können. Bei uns hat beim letzten Test ein Notenspiegel unter der Arbeit gestanden, allerding beim gestrigen Tests nicht. Dies hat dann also einen Grund gehabt wie ich hier lese....
Hallo, soweit mir bekannt ist, darf in NRW der Notenspiegel nicht bekannt gegeben werden. Gruß, Renate
da es unter Umständen schon blöd sein kann, wenn nur ein Kind eine 5, 6 hat und jeder dann fragt: "und wer war das mit der 6?)" kann ich das aus päd. Gründen verstehen. Einen guten Kompromiss find ich das mit der Durchschnittsnote. Einfach das man die Arbeit besser einschätzen kann, als Eltern. Ich find's oft schade, so gar keine Möglichkeit zu haben um eine Note "besser zu verstehen". Bei uns gibt's beides nicht. Keine Notenspiegel, keine Durchschnittsnote. LG Pauline
Wo wohnst du? In Bayern ist es verboten Notenspiegel zu veröffentlichen. Tests werden immer bewertet. Warum auch nicht? Es gibt keine Richtlinie, die besagt, das der Test zu wiederholen sei. Gruss Mariakat
dass es verboten ist, Notenspiegel zu veröffentlichen? Und was das Neuschreiben angeht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Schulleiter dies anordnen.
Erst mal vielen Dank für die vielen Beiträge. Es scheint wohl doch nicht so einfach... Habe heute von einer Bekannten erfahren, daß an einer anderen Grundschule (in Bayern) es Notenspiegel gibt. Auch mit dem Durchschnitt wäre ich zufrieden. Ich bin nicht der Meinung daß jeder (schlecht ausgefallene)Test zählen sollte, nicht immer sind die Kinder schuld, sondern der Test war zu schwer. Natürlich wird es ein Gespräch mit der Lehrerin geben, es wird sicher auch in ihrem Interesse liegen, daß die Tests wieder "normal" ausfallen. liebe Grüße helga
Wie oben erwähnt, ist es in RP laut Schulordnung nicht erlaubt, den Notenspiegel unter die Arbeit zu schreiben. Fertig.Auch nicht, wenn die Eltern das wünschen. Weiß nicht, wie das in By geregelt ist. Zum Notendurchschnitt: Der sagt m.E. herlich wenig aus und ist uninteressant. 3,0 kann bedeuten 24x Note 3 oder aber 12x Note 1 und 12x Note 5. Was habe ich also von diesem Wissen?
Tatsächlich hat die Lehrerin die Noten mit den Schülern besprochen und deshalb weiß ich auch, daß es nicht um einen Durchschnitt von 3 ging, sondern um 4 - 5. Es war auch nicht nur ein Test, der so schlecht ausfiel. Es ist nicht alleine die Note, sondern auch der Frust für die 8jährigen. So viele Sechser in der 3. Klasse finde ich sehr hart. Nochmal danke für die Info, Gruß helga
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