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Noten für den Übertritt aufs Gymnasium - NRW

Noten für den Übertritt aufs Gymnasium - NRW

banffgirl

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Hallo! Wer kennt sich genau mit den Notenvorgaben für die Aufnahme auf ein Gymnasium in NRW aus? Stimmt es, dass die Kinder in allen drei Hauptfächern im Abschlusszeugnis der Klasse 3 Zweien haben müssen? Mein Sohn ist sehr unkonzentriert und hat daher in den letzten beiden Mathearbeiten dreien geschrieben. In der einen Arbeit hat er die Nummer 1 mit sieben Unteraufgaben "übersehen" und sonst fast alles richtig, in der Arbeit davor hat er die Aufgabenstellung nicht richtig gelesen und hat alle Zahlen nicht bis zum nächsten Hunderter, sondern nur bis zum nächsten Zehner gerundet. Ansonsten war die Arbeit fehlerfrei. Da er in Mathe wohl nur noch eine Arbeit schreiben wird, gehe ich davon aus, dass er eine 3 auf dem Zeugnis bekommen wird. In allen anderen Fächern ist er gut bis sehr gut (na ja, in Religion hatte er auch schon mal eine drei). Könnte es echt sein, dass ihm seine Schusseligkeit jetzt die Aufnahme aufs Gymnasium verhagelt? Kathrin


anja1166

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Antwort auf Beitrag von banffgirl

In NRW gibt es weder klare Notenvorgaben noch eine verbindliche Empfehlung. Außerdem "zählt" nicht nur das Zeugnis Ende 3, sondern auch noch die Entwicklung in der 4 bis Ende Herbst/Frühwinter. Ich meine, irgendwann im November oder so gibt es die Empfehlungsgespräche mit den Lehrern, die Anmeldungen sind schätzungsweise im Januar. Was sagen denn die Lehrer? Sagen die jetzt überhaupt schon was? Bei meiner Kleinen (auch Klasse 3) ist vom Übertritt noch gar nicht die Rede.


banffgirl

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Antwort auf Beitrag von anja1166

Nein, bei uns ist es in der Schule auch noch kein Thema, die Empfehlungsgespräche finden auch erst im November statt. Ich hatte mir daher bis jetzt auch noch gar keine Gedanken gemacht. Nun erzählte mir aber eine Freundin, dass es auf dieses Zeugnis ankäme, da es ja danach - bis zur Anmeldung auf die weiterführende Schule - keins mehr gebe. Ich kenne auch einige Kinder, die vom Gymnasium abgelehnt wurden und war jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass es an den Noten lag. Kann es sein, dass unser Gymnasium diese Notenvorgaben hat? Können Sie Schulen so etwas im Alleingang entscheiden?


anja1166

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Antwort auf Beitrag von banffgirl

Jein ..... Staatliche Gyms können nicht einfach ablehnen. Private Gymnasien allerdings schon. Das kann (!) dazu führen, dass in Städten mit privaten und staatlichen Gymnasien die Privatschule sich z.B. die "tollen Mädels mit Supernoten" rauspicken und die anderen aufs staatl. Gym gehen (müssen).


banffgirl

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Antwort auf Beitrag von anja1166

Ah, okay. Bei uns gibt es gar kein privates Gymnasium im Ort, daran kann es also nicht liegen. Danke auf jeden Fall für die Antworten. Jetzt ist zumindest der Druck für die nächsten Mathearbeiten weg!


HaJa

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Antwort auf Beitrag von banffgirl

Hallo! Was sagen denn die Lehrer? Gabe es nicht schon einen Elternsprechtag in dem über die weitere Schullaufbahn gesprochen wurde? Ich kann nur für Nds. sprechen. Meine Tochter ist vor 2 Jahren mit einer 3 in Mathe und passender Empfehlung auf das Gymnasium gewechselt, trotz der 3 in Mathe. Alle anderen Fächer waren 1-2. So viele 1er wie früher gibt es nicht mehr und in Mathe steht sie auf 4 aber das war uns klar und wir sind vollkommen zufrieden mit ihren Leistungen, zumal sie kaum dafür übt. Auf ihrer Schule wird sehr viel auf mündliche Mitarbeit gelegt. Stille Kinder haben es dort schwer. Für uns wären die beiden 3er zwar ärgerlich würden uns wohl aber nicht hindern unser Kind auf einem Gym. anzumelden, wenn der Rest (Arbeitsverhalten, Wille des Kindes ect.) stimmig ist. LG Mucki


3wildehühner

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In NRW entscheiden nicht die Noten über die Empfehlung, sondern die Gesamtentwicklung des Schülers. Ein erstes Empfehlungsgespräch findet im November (4.Klasse) statt, es kann aber noch ein Weiteres im Januar erfolgen. Die Empfehlung selber gibt es mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse. Neben "reinen" Empfehlungen für das Gymnasium oder die Realschule gibt es auch eingeschränkte Empfehlungen für diese Schulformen. Die Empfehlung ist zudem NICHT BINDEND. Du kannst dein Kind an der Schulform anmelden, an der du ihn haben möchtest. Noten sagen nicht so viel aus, da Bewertungen von Grundschule zu Grundschule variieren, von der Klasse selber abhängig sind-und auch vom Lehrer. Wenn dein Sohn leicht lernt und vor Arbeiten nicht viel lernen muss, sondern sein Wissen aus dem Unterricht zieht, aber dennoch ehrgeizig und lernwillig ist, wird er mit den von dir genannten Zensuren vermutlich auf dem Gymnasium bestehen können.


banffgirl

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Na, mit dem Ehrgeiz und dem Lernwillen ist es - ebenso wie mit der Konzentration und der Eigenverantwortung- nicht ganz so optimal. Irgendwie gibt es in seinem Leben doch immer soooo viele Sachen die interessanter und wichtiger sind. - Freunde, Fußball, Star Wars, Lego ... Aber nun haben wir anscheinend doch noch etwas Zeit. Mal sehen, wie sich das noch entwickelt. Er ist auch sehr früh eingeschult worden - ich habe da noch Hoffnung... Aber meine nächste Frage habe ich oben auch schon einmal gestellt: Können die Gymnasien nicht auch Kinder ablehnen? Kann es sein, dass unser Gymnasium diese 2er-Vogaben hat?


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von banffgirl

Hallo! Nein, die staatlichen Gymnasien dürfen nicht grundsätzlich ablehnen. http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschulen/Uebergang-in-die-weiterfuehrenden-Schulen/index.html


mams

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Antwort auf Beitrag von banffgirl

In NRW gilt der uneingeschränkte elternwille. das heißt, du kannst dein kind anmelden wo du willst und auf die schullaufbahnempfehlung schei*** sorry für die ausdrucksweise, aber genauso ist es. wenn dein kind eine hauptschulempfehlung bekommt, kannst du es trotzdem am gym anmelden. man kann das gut oder schlecht finden, aber genauso ist es in NRW (und in einigen anderen bundesländern auch). ihr als eltern entscheidet. wenn ihr ihm ein erfolgreiches mitarbeiten im gym zutraut, dann schickt ihn dorthin.


Tweetyleeni

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Antwort auf Beitrag von mams

Aber wie läuft das denn in der Praxis, ein Kind mit Hauptschulempfehlung wird doch sicher am Gymnasium abgelehnt oder?


mams

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Antwort auf Beitrag von Tweetyleeni

das kind wird NICHT abgelehnt in niedersachsen oder nrw. es wird aufgenommen. falls es jedoch die 5. klasse nicht schafft, hat es keinen anspruch auf wiederholung, sondern darf abgeschult werden (auf die realschule). die entscheidung darüber trifft die klassenkonferenz.


Kati-F

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Antwort auf Beitrag von mams

Stimmt bei uns in der Praxis überhaupt nicht. Jede Schule hat die Möglichkeit, bei mehr Anmeldungen als Plätzen Schüler auszusieben - man muss immer eine zweite Schule als Wunsch angeben - und wenn voll, dann voll, da wird ganz schön selektiert. Übrig bleiben dann die weniger beliebten Schulen am Ort. Kati


mams

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Antwort auf Beitrag von Kati-F

das steht auf einem anderen blatt. regional gibt es natürlich schulen mit engpässen, die auslosen müssen. aber ganz grundsätzlich kannst du in niedersachsen dein kind mit einer hauptschulempfehlung auf gym schicken.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von mams

In NRW entscheidet sich erst nach der 6. Klasse, ob das Kind die Schulform wechseln muss. Denn so lange dauert die Erprobungsstufe. Von der 5. in die 6. Klasse findet keine Versetzung in dem Sinn statt. Man kann allerdings eine Klasse in der Erprobungsstufe freiwillig wiederholen. "Die Verweildauer in der Erprobungsstufe, d. h. in den Klassen 5 und 6, beträgt höchstens drei Jahre. Die Klasse 5 der Erprobungsstufe kann einmal freiwillig wiederholt werden. Die Klasse 6 der Erprobungsstufe kann bei Nichtversetzung wiederholt werden, wenn die 3-jährige Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe noch nicht ausgeschöpft ist und die Versetzungskonferenz feststellt, dass auf Grund der Gesamtentwicklung danach die Versetzung erreicht werden kann." http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Fragen-und-Antworten/APOen/Sek-I/Uebergaenge/Erprobungsstufe/index.html Ich empfehle bei solchen Unsicherheiten immer die sehr informative Homepage des Schulministeriums NRW.


Geisterfinger

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Antwort auf Beitrag von Kati-F

Man kann sein Kind zwar überall anmelden, aber ob es an der Wunschschule (ob Gymnasium oder nicht) dann aufgenommen wird, ist von so vielem anhängig. Nicht zuletzt davon, ob die Schule den Platz hat, noch eine weitere Klasse auf zu machen, oder dem Schulleiter, der dies möchte, damit er in eine höhere Besoldungsstufe eingruppiert wird. Ich denke man kann keinem Gymnasium einen Vorwurf machen, wenn es bei begrenzter Schüleranzahl auch die Frage der Empfehlung mit berücksichtigt.