Marsch
Die Frage steht schon im Betreff. Ist es möglich eine bestimmte Person beim Gespräch über das eigene Kind außen vor zu lassen, obwohl sie als Elternvertretung das Recht hätte dort teil zu nehmen? Danke für eure Antworten.
Ja, das kann man! Bin selbst Eltervertreter.
Danke für die Info, du hast mich gerade beruhigt :-) Wann ist dafür der richtige Zeitpunkt? Es dauert ja noch eine Weile bis zu den Konferenzen. Einfach beim nächsten Elterngespräch (Jan.) oder sollte man im Vorfeld tätig werden? Liebe Grüße
Ich würde es schriftlich einreichen, dann können sie nicht sagen, dass sie nichts wussten. Einmal direkt bei der Lehrerin und einmal beim Direx. Gründe können persönlich sein und müssen auch nicht dargelegt werden. Zusätzlich würde ich es mir nicht nur gegenzeichnen lassen, sondern auch noch einmal dringlichst darauf hinweisen beim Elternabend. Da ich nicht weiß, welche Gründe bei dir vorliegen, möchte ich dir nur auf dem Weg geben, dass die Eltervertreter bei uns kein Mitspracherecht haben, sondern lediglich eine Beraterfunktion.
Ganz lieben Dank für deine Ausführungen. Mir geht es in erster Linie um die Wahrung unserer Privatsphäre im Bezug auf eine bestimmte Person. Aber du hast schon recht, ich möchte die Gründe dafür nicht in die Schule tragen. Ich werde deinen Rat befolgen und es schriftlich einreichen. Danke und viele Grüße
Bei uns nehmen die Elternvetreter nicht an der Zeugniskonferenz Teil, nur an der Klassenkonferenz. Dabei geht es nicht um einzelne Schüler sondern um die Klasse insgesamt. Außerdem müssen die Elternverteter zu Beginn ihrer Amtszeit eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben.
Die Zeugniskonferenz findet im Rahmen der Klassenkonferenz statt und die Elternvertreter haben das Recht dort teilnehmen und haben lediglich eine Beraterfunktion. Ja in Klassenkonferenzen geht es durchaus auch mal um einzelne Schüler, darüber haben aber die Elternvertreter Verschwiegenheit zu wahren. Sollte es Gründe geben warum ein Elternvertreter nicht teilnehmen soll, kann dieses sicher über die Schule erbeten werden und die meisten Elternvertreter würden das sicher Achselzuckend zur Kenntnis nehmen, Zeugniskonferenzen sind nämlich alles andere als spannend. Überhaupt habe ich bis heute in den Konferenzen noch nix gehört was mir nicht vorher schon bekannt war. Sollte ich solche Vorbehalte gegen eine Person haben, dann würde ich Sie das nächste mal nicht wählen. Lieben Gruß Mickie
dürfen die Elternvertreter nicht an der Klassenkonferenz zur Leistungsbeurteilung teilnehmen http://www.ler-nrw.de/archiv/Elternmitwirkung.pdf §71 (3) Also am besten mal ins Landes-Schulgesetz gucken LG
>>Sollte ich solche Vorbehalte gegen eine Person haben, dann würde ich Sie das nächste mal nicht wählen. Ich gehe mal davon aus, dass sie TE die angesprochene Elternvertretung auch nicht gewählt hat, sondern eben jetzt mit der Mehrheitsentscheidung leben muss.
Hier (HB) mussten wir Elternsprecher sogar an den Zeugniskonferenzen teilnehmen, sonst wären sie nicht gültig gewesen. Und es wurden extrem persönliche Dinge besprochen, die mich teilweise sehr belastet haben. Ich hätte verstehen können, wenn dem ein oder anderen unangenehm gewesen wäre, was ich alles gehört habe, aber ich glaube (hoffe), den meisten war das gar nicht bewusst.
In HH ist das auch so vorgeschrieben. Leider ist hier der Tratschfaktor sehr gross...
Das ist natürlich blöd. Ich habe nie was gesagt, auch wenn ich mir einiges gerne von der Seele geredet hätte.
war jetzt auch gar nicht als Vorwurf gemeint. Der Andrang auf die Posten hält sich hier zumindest in Grenzen. Was das Tratschen angeht, das gibts überall und über den wusste ich meist schon mehr, so das mich in den Konferenzen kaum noch was erschüttert hat. Sollte doch mal was in so einer Konferenz aufwühlendes sein, bin ich froh das hier beide Vertreter dabei sein sollen. Nur schönes gibts leider nicht an einer Schule Lieben Gruß Mickie
LG Kerstin
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