Elternforum Die Grundschule

eine Frage an die Lehrer vor allem in Bayern

eine Frage an die Lehrer vor allem in Bayern

wickiemama

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Mein Sohn geht in die 4te Klasse. Seit Januar hat er das Attest über eine isollierte Rechtschreibstörung. In der 3ten klasse bekam er den vollen nachteilsausgleich der in Bayern gewährt wird. D. h. keine Note in der Rechtschreibung, Zeitzuschlag bei allen Proben. So wurde uns das vom Kinderpsychater, und auf einem Schulinternen Elternabend für LRS erklärt. Die gleiche Lehrerin hat mir nun eine Mail geschrieben, daß sie ihm den Nachteilsausgleich nun in der 4ten Klasse nicht mehr gewähren darf. das würde die Beratungslehrerin und die Shculpsychologin so sagen. Er würde nun nur noch bei Rechtschreibproben einen Zeitzuschlag bekommen. Aber da bekommt er doch eh keine Note... da braucht er doch auch keinen Zeitzuschlag Außerdem war meine Info, daß das Attest des Kinderpsychaters bis ans Ende seiner Schulzeit gültig ist (so steht es im Attest) Auch hab ich jetzt gegooglet, bin auf der Seite der bayreischen Schulberatung gelandet und auch da wird mein bisheriges Wissen bestätigt... Gerade hab ich bei einer Bekannten von mir angerufen, die ist Lehrerin der Paralellklasse meines Sohnes, sie war letztes Jahr auf einem Lehrgang über LRS und hat auch den Elternabend gehalten. Sie gibt mir auch recht, kann aber nicht viel ausrichten weil sie ja nicht die Beratungslehrerin der Schule ist... jetzt meine 2 Fragen: wieviel hat denn so eine Beratungslehrerin zu sagen? und Frage 2 (etwas polemisch geb ich zu) : wie wird man Beratungslehrerin, wenn man doch keine Ahnung von so grundlegenden Dingen hat??? grmpf (sorry bin genervt) Oder lieg ich komplett falsch mit meinen Infos???


hormoni

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

Hallo! Soweit ich weiß (was aber nichts zu heißen hat), wird bei einer Störung der volle Nachteilsausgleich gewährt, während bei einer Schwäche die Sache im Ermessen des Lehrers gilt. Eine genaue Antwort wird man dir sicher im für euch zuständigen Schulamt geben können. LG h


dhana

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

Hallo, bin zwar keine Lehrerin - aber auch Mutter eines 4.Klässlers mit LRS. Bei uns hies es damals bei LRS KANN ein Nachteilsausgleich gewährt werden - in welcher Form entscheidet der Rektor nach Absprache mit dem Klassenlehrer und dem Schulpsychologen. Bei Legasthenie (in Bayern wird das ja unterschieden) MUSS der Nachteilsausgleich gewährt werden. In der 4. Klasse muss in Bayern der Test wiederholt werden - da zum Übertritt der Test immer neu sein muss. Bei Legasthenie gilt er dann für die ganze Schulzeit - Legasthenie ist per Definition ja nicht "heilbar" - der Nachteilsausgleich MUSS gewährt werden, solange Eltern/Schüler dies wollen. Bei LRS muss der Test alle 2 Jahre (glaub ich) wiederholt werden da per Definition die LRS ja heilbar ist und so ja auch besser werden/verschwinden kann - der Nachteilsausgleich bleibt da immer eine Kann-Bestimmung. So hat es uns damals die Psychologin von der Kinder- und Jugendpsychiatrie erklärt, die unseren Sohn getestet hat und betreut. Sie hat auch die Absprachen mit der Schulpsychologin getätigt, deren Empfehlungen an der Schule dann auch umgesetzt wurden - auch wenn die Klassenlehrerin immer wieder meint da eigene Umsetzungen finden zu müssen. Wir haben auch 2 Förderlehrer die zu einer eigene Förderstunde kommen - die das Problem durchaus ernst nehmen und notfalls auch mal absprachen mit der Klassenlehrerin treffen - klappt besser, als wenn wir Eltern das versuchen. Unser Kernpunkt im Attest war immer wieder das mein Sohn bereits psychische Auffälligkeiten hat und er von einer seelischen Behinderung bedroht ist. Wenn das vorliegt, hat die Schule eigentlich keine Chance dagegen zu arbeiten. Hilfreiche Links http://www.sbndb-regionalpoint-bogen.de/pdfs/Diag-Anerk-Flussdiag.pdf LG Dhana


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von dhana

er hat eine Rechtschreibstörung, also keine schwäche. Ja diese Infos haben wir schon auch. Uns wurde allerdings gesagt daß er erst am Ende der 4ten, also zum Übertritt, den Test wiederholen muß, weil es die weiterführende Schule einfach braucht. Es ist ja auch keine Rede von einem erneuten Test (wenn sie das wollen: kein Problem) sondern, daß der Nachteilsausgleich nicht mehr im vollen Umfang gewärh werden soll, weil das auf ihn nicht zutreffen würde weil er keine Lese- Rechtschreibstörung hat sondern "nur" eine isolierte Rechtschreibstörung... Wir haben die Schulpsychologin noch nie gesehen und die Beratungslehrerin auch nciht. Bis jetzt war alles mit dem Attest des Kinderpsychaters ok....


KH

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

1. eine isolierte Rechtschreibstörung ist KEINE Legasthenie und keine LRS, sondern eben eine isolierte Rechtschreibstörung. Das Lesen ist ja demnach völlig okay. Von daher gilt der Legasthenieerlass nicht. (d.h. die Muss-Bestimmung gibt es nicht. Ebensowenig wie bei Dyskalkulie) Ist blöd, ist aber leider so. 2. Wenn du weder Schulpsychologin noch Beratungslehrerin gesehen hast, dann nimm doch du Kontakt mit ihnen auf. Wie wird man Beratungslehrerin? Durch eine zweijährige Ausbildung, die eben auch die rechtlichen Grundlagen beinhaltet. Allerdings wird der Legasthenie (und das hat dein Kind ja nicht) da nur ein halber Tag gewidmet. Die Sonderformen (isolierte Lesestörung, isolierte REchtschreibstörung) kommen nicht wirklich vor. Mich erstaunt auch nicht, dass in der 4. Klasse die pädagogische Regelung der 3. außer Kraft gesetzt wird.


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von KH

und was ist dann eine isolierte Rechtschreibschwäche? die hat ein anderes Mädchen aus der Klasse... Vom selben Kinderpsychater diagnostiziert... wo liegt der Unterschied zwischen isolierter Rechtschreibstörung und isolierter Rechtschreibschwäche? Mir wurde erklärt das eine ist eine Form der LRS (SChwäche) das andere eine Form der Legasthenie.(Störung) So hat das der Kinderpsychater erklärt, so wurden wir auf dem Elternabend der Schule informiert, von der Lehrerin die extra ein Seminar über LRS und Legasthenie besucht hat (und da wurde es intensiver behandelt als bei der Ausbildung der Beratungslehrer, wenn das so stimmt was KH schreibt...)...


Miolilo

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

"Oder lieg ich komplett falsch mit meinen Infos???" Du liegst in der Tat mit deinen Infos etwas falsch. In Bayern wird zwischen LRS (oder auch isolierte Rechtschreibstörung) und Legasthenie unterschieden. Dein Sohn hat erstes und bei einer LRS wird die Rechtschreibnote zurückhaltend bewertet und NICHT ganz ausgeklammert. Die zurückhaltende Bewertung zeigt sich u.a. darin, dass dein Sohn mehr Zeit bekommt, ggf. Aufgaben vorgelesen bekommt, beim Diktat einen Lückentext bekommt oder nur geschaut wird, ob die aktuellen Lernwörter richtig sind. Eine Lese-Rechtschreibschwäche wird für zwei Jahre attestiert und gilt als "vorübergehend", oder anders gesagt, wird nach zwei Jahren erneut getestet. Anders ist es bei der Legasthenie: Hier wird die Rechtschreibnote in der Tat komplett ausgeklammert. Mio


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von Miolilo

das sind völlig neue Infos für mich Unser kinderpsychater hat uns erklärt es gäbe eine LRS eine isolierte Leseschwäche, eine isoliere Rechtschreibschwäche, eine Leserechtschreibstörung, eine isolierte Lesestörung und eine isolierte Rechtschreibstörung. Der Unterschied wäre eben die Schwäche bzw Störung. Uns wurde gesagt unser Sohn wäre Legastheniker aber eben isoliert auf die Rechtschreibung bezogen, so steht es auch im Attest. So wurd es mir auch auf besagtem Elternabend erklärt.... Es stand auch letztes Jahr im Zwischenzeugnis daß er eine isolierte RechtschreibSCHWÄCHE hätte, dies mußte geändert werden, jetzt stand im Zeugnis eine isolierte rechtschreibSTÖRUNG. Auch da wurde mir erklärt daß dies ein Unterschied sein da die Störung die Legasthenie sei...


Miolilo

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

"wieviel hat denn so eine Beratungslehrerin zu sagen? und Frage 2 (etwas polemisch geb ich zu) : wie wird man Beratungslehrerin, wenn man doch keine Ahnung von so grundlegenden Dingen hat??? grmpf (sorry bin genervt)" Durch die Bestätigung der Beratungslehrerin bzw. dem Schulpsychologen wird ein Attest eines niedergelassenen Kinderpsychiater gültig. Und ich habe bisher nur sehr kompetente Beratungslehrerinnen getroffen (ist auch ein besonderer Studienzweig während der Ausbildung) - was allerdings nicht heißt, dass es auch andere gibt Mein Rat: Mache einen Termin mit der Beratungslehrerin aus und lasse dir deine Fragen beantworten. Mio


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von Miolilo

es war doch letztes Jahr anerkannt.... Das kann doch nicht einfach wieder aberkannt werden????? ach weder ich noch mein Sohn kennen die Beratungslehrerin persönlich... Die soll jetzt eintscheiden wie mein sohn bewertet wird??? Oh man.... das ist ja toll Da hat er ein superklassenlehrerin die alles für ihn tun würde (für jedes andere Kind auch) und dann kommt eine wildfremde und boykottiert das???? ich ärger mich !


golfer

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

Beratungslehrerin hat ncihts zu melden....du hast das Attest ...dazu gibt es dann das schreiben der Schulpsychologin und das sit dann genau so umzusetzen....punkt fertig.....im übrgigen hat unsere therapeutin gesagt die"Lehrer"können so was gar nciht beurteilen weil sie nicht die dafür nötige Ausbildung haben....genau so ist es.....unserer Lehrerin hatte auch immer zweifel....weil wir duch lernen bis zum erbrechen dann soch besser geworden sind.....ja wir.....


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von golfer

ganz ehrlich? ich könnt heulen. gerade im Moment sitzt mein Sohn an seinem Schreibtisch und schreibt ca 20 Wörter je 3x ab. Jeden Fehler den er im Diktat hatte. Er hat die Lernwörter geübt bis zum .... und doch waren es 20 Fehler.... Ja klar war nicht gewertet.... Am Freitag schreiben sie Mathe. Geteilt durch mit Euro usw... alles kein Problem, er kann den Stoff... im Schlaf, er könnte noch schwieriger Aufgaben rechen.... aber er schreibt so langsam.... er wird alle Aufgaben können aber nicht fertig werden... Am Donnerstag schreiben sie HSU, Verkehrserziehung, er kann das im Schlaf... und trotzdem wird er noch lernen bis Donnerstag, er wird das alles beantworgten können, aber ... er wird nicht fertig werden.... ihm werden je nach Umfang ca 2 Aufgaben fehlen.... Warum? Weil eine Beratungslehrerin die ihn noch nie gesehen hat, die nicht sieht was er kann und wie er sich bemüht, bestimmt daß die Regelung die letztes Jahr gegriffen hat dieses Jahr nicht mehr gültig ist? ich könnt kotzen....


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

ich hab kein Schreiben der Schulpsychologin, Im letzen Schuljahr hat es geheißen das wäre nciht nötig, das Attest würde genügen....Also so hat es die Klassleitung wie auch die besagte Beratungslehrerin gesagt....


Miolilo

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

"es war doch letztes Jahr anerkannt.... Das kann doch nicht einfach wieder aberkannt werden?????" Das ist in der Tat merkwürdig. Vielleicht hat die zuständige Beratungslehrerin gewechselt? Vielleicht will sie - aus welchen Gründen auch immer - selber noch mal testen. "ach weder ich noch mein Sohn kennen die Beratungslehrerin persönlich... " Das ist in dem Fall durchaus möglich, wenn das Attest von einem Kinderpsychiater ausgestellt wurden. Dann braucht sie "lediglich" zu bestätigen. Da Beratungslehrer immer für mehrere Schulen zuständig sind (leider), haben sie immer viel zu viele Schüler, die getestet werden müssen und sind eigentlich um jeden froh, der das Attest schon mitbringt. Aber dennoch ist ein Gesprächstermin mit der möglich! Frage im Büro nach, welche Kollegin zuständig ist und bitte um einen Gesprächstermin. Die Beratungslehrer sind i.d.R. jede Woche einmal an der Schule (und zu testen und Gespräche zu führen) Mio


Miolilo

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Antwort auf Beitrag von golfer

"Beratungslehrerin hat ncihts zu melden" Das ist so nicht richtig. " im übrgigen hat unsere therapeutin gesagt die"Lehrer"können so was gar nciht beurteilen weil sie nicht die dafür nötige Ausbildung haben" Deine Therapeutin hat Unrecht. In Bayern wird das Studium "Beratungslehrer" ebenso wie "Schulpsychologie" an der Uni grundständig studiert.


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von Miolilo

??? Die Beratungslehrerin ist Lehrerin an unserer Schule, ich kenne ihren Namen und weiß welche Klasse sie unterrichtet... Und sie war letztes Jahr auch schon Beratungslehrerin.... Wir hatten nur noch nie was mit ihr zu tun.... ich finde das alles merkwürdig... ja das attest wurde vom Kinderpsychater ausgestellt...und wir wurden auch in der Praxis noch sehr umfangreich beraten...


Miolilo

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

"Die Beratungslehrerin ist Lehrerin an unserer Schule, ich kenne ihren Namen und weiß welche Klasse sie unterrichtet... " Ok, das ist auch möglich. Häufiger ist zwar der Fall, dass eine Beratungslehrerin 3 oder 4 Schulen berät und selber noch an einer anderen Schule unterrichtet, aber ich kenne auch den Fall, dass eine Lehrerin an einer recht großen Grundschule neben ihrer Klassenführunge "nur" noch für ihrer Schule als Beratungslehrerin zuständig ist. Wie gesagt, ihre Aufgabe ist zu beraten und wenn es Fragen in Bezug auf den Nachteilsausgleich gibt, dann ist sie auf jeden Fall Ansprechpartnerin!


hormoni

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

Hey! Ruf am Dienstag einfach mal in der Schule an und bitte um ein Gespräch. Alles andere bringt im Moment nichts. Danach weißt du mehr und kannst entsprechend handeln. LG hormoni


golfer

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

also wir haben testen lassen.....es wurde Lagastenie bescheinigt......mit diesem Ergebniss sind wir zur staalichen Schulberatung zur dort zuständigen Schulpsychologin die aht dann das schreiben an die Schule verfasst mit dem entsprechenden VErmerk ....Zeitzuschlag so und so viel ....vorlesen der Fragen ggf auch mehrmals etc....lass dich nciht von der Schulpsychologin abwimmeln......in welchem Landkreis bist denn ...gerne mit PN.....ich hab das alles schon hitner mir.....


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von Miolilo

aber... sie sagt ja was anderes als die Lehrkraft die erst auf einem Lehrgang über Legasthenie war. Die hat mir gerade eben am Telefon wieder bestätigt, daß ihm der Nachteilsausgleich im vollen Umfang zustehen würde. daß eine isolierte rechtschreibstörung eine Form der Legasthenie ist und ihm ein Zeitzuschlag von bis zu 50% zustehen würde, in allen Fächern in alllen schriftlichen Tests. In Test bei denen die Rechtschreibung gewertet wird wie z. B. Diktaten wird die Notengebung ausgesetzt (wenn das Kind überhaupt mitschreiben muß) Ach man...ich werd jetzt am Dienstag früh mal mit reinfahren und mit der Klassleitung sprechen und ggf einen Termin mit dieser Beratungslehrkraft ausmachen... Mich belastet das alles so....und ich weiß gar nicht warum... Eigentlich bin ich keine Mutter die gleich hysterisch zur Lehrerin renn, aber heut würd ich am liebsten bei ihr zuhause Sturm klingeln... Zum Glück hab ich keine Ahnung wo sie wohnt ;-)


Miolilo

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

"Die hat mir gerade eben am Telefon wieder bestätigt, daß ihm der Nachteilsausgleich im vollen Umfang zustehen würde. daß eine isolierte rechtschreibstörung eine Form der Legasthenie ist " Wenn den tatsächlich so ist (also Form von Legasthenie), dann steht auch der schon bekannte Nachteilsausgleich zu! "ich werd jetzt am Dienstag früh mal mit reinfahren und mit der Klassleitung sprechen und ggf einen Termin mit dieser Beratungslehrkraft ausmachen... " Nicht ggf! Mache einen Termin mit der Beratungslehrerin und lass dir die Hilfen erklären. Sie können auch zu Hause genutzt werden! "Mich belastet das alles so..." Und genau deshalb lasse dir Hilfen beschreiben von der Beratungslehrerin! Mio


Maulwurfn

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

Hallo wickiemama, vielleicht kann ich Dir weiterhelfen. Ich bin selbst als Schulpsychologin in Bayern tätig. Also wenn Dein Sohn von einem Kinder- und Jugendpsychiater eine isolierte RechtschreibSTÖRUNG attestiert bekommen hat, dann hat er ein Recht auf den Nachteilsausgleich, wenn Du ihn beantragst. D.h. die Gewährung liegt NICHT im Ermessen der Lehrkraft. Wichtig ist aber , dass das Attest des Kinder- und Jugendpsychiaters von der/m für Euren Landkreis zuständigen Schulpsychologin/en bestätigt wurde. Nur die Bescheinigung des Schulpsychologen musst Du der Schule vorlegen, nicht das psychiatrische Gutachten. Eine Beratungslehrkraft ist KEIN Schulpsychologe!


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von Maulwurfn

oh vielen Dank! wie bekomm ich jetzt heraus, wer für unseren Landkreis zuständig ist. An wen ich mich wenden muß...?


Maulwurfn

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

Normalerweise weiß das die Schulleitung. Du kannst das aber auch über die staatliche Schulberatung Deines Regierungsbezirkes ( also Oberbayern, Franken oder ...) herausfinden. Falls Du's nicht findest, gib nochmal Bescheid! Du brauchst den Schulpsychologen, der für Grund- und Hauptschulen zuständig ist. Lass Dich nicht entmutigen! Dein Sohn hat ein Recht auf Nachteilsausgleich, er hat's schwer genug in der Schule! Alles Gute!!!


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von Maulwurfn

vielen Dank! habs ergooglet und dir eine Pn geschickt.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

welche icd-10 diagnose hat dein sohn denn bekommen? das müsste in dem psychiatrischen attest drinstehen, damit es als leghastenie und nicht nur als lrs gilt. wobei ich denke, ihr in bayern habt es echt gut; bei euch gibt es klare regeln. hier in nrw ist alles auslegungssache und alle kann, aber nichts muss gewährt werden und ab der oberstufe gibt es gar nichts mehr.


3wildehühner

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welche icd-10 diagnose hat dein sohn denn bekommen? das müsste in dem psychiatrischen attest drinstehen, damit es als legasthenie und nicht nur als lrs gilt. wobei ich denke, ihr in bayern habt es echt gut; bei euch gibt es klare regeln. hier in nrw ist alles auslegungssache und alle kann, aber nichts muss gewährt werden und ab der oberstufe gibt es gar nichts mehr.


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

ja, das stimmt, in Bayern ist es eigentlich sehr schön geregelt. Wenn denn die Lehrer darüber Bescheid wissen....


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

so, hab morgen einen Termin mit Klassenlehrerin und Schupsychologin... Mal sehen was rauskommt. werd jetzt dann mal die Telefonsprechstunde bei der Schulberatung des bayrischen Kultusministeriums wahrnehmen, dort hat man die Möglichkeit mit der Schulpsychologin des kompletten Landkreises zu sprechen...


wickiemama

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so, hab morgen einen Termin mit Klassenlehrerin und Schupsychologin... Mal sehen was rauskommt. werd jetzt dann mal die Telefonsprechstunde bei der Schulberatung des bayrischen Kultusministeriums wahrnehmen, dort hat man die Möglichkeit mit der Schulpsychologin des kompletten Landkreises zu sprechen...


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

oh man oh man oh man... Die Schulpsychologin weiß von der ganzen Misere nix.... Die Lerhrern hat ihr nie ein attest gegeben... Sie hat nie gesagt daß es ihm nicht zustehen würde.. Gespräch für Morgen wird verschoben, bis das Gespräch stattfindet bekommt mein Sohn den vollen nachteilsausglecih inkl. Zeitzuschlag! Und dann werden wir den Nachteilsausgleich gemeinsam vereinbaren, und dann gilt das Attest! Ach übrigens: eine isolierte Rechtschreibstörung ist Legasthenie!


Maulwurfn

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Antwort auf Beitrag von wickiemama

Schön! Freut mich für Euch!