jeromes_mama1
Ich kopiere mal den Text aus dem anderen Forum hier rüber... Guten Morgen! Jerome ist beim Fussball spielen mit einem anderen Jungen zusammengeprallt und dabei ging der Bügel der Brille des anderen Jungen kaputt.. Wessen "Schuld" das nun ist sei mal dahingestellt, ich bin versichert u zahle.. Allerdings wird der Vater des anderen Jungen nun frech u verlangt eine komplett neue Brille. Also Gestell + Gläser! Die Gläser sind aber völlig i.O und können in den neuen Rahmen der Brille kostenfrei eingebaut werden. Meine Versicherung bezahlt auch nur das Gestell,klar.. Mittlerweile bin ich so dermaßen genervt, dass ich ihm am liebsten sagen würde, dass er selbst alles zahlen kann. Wie würdest ihr vorgehen? Zur Überbrückung haben die Eltern die Gläser in ein Ersatzgestell, welches noch zuhause lag eingebaut... Viele Grüße
Zitat aus einem Rechtsportal: “Die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt grundsätzlich - wenn ein Schulunfall vorliegt - nur Körperschäden. Eine Ausnahme macht der Unfallversicherungsträger bei Brillen (Hilfsmittel). Hier werden die Kosten der Brille in der Schüler-Unfallversicherung übernommen. Dafür ist erforderlich, dass die Beschädigung der Brille durch die versicherte Tätigkeit verursacht wurde und die Brille im Augenblick der Schädigung benutzt wurde. Brillenträger sollten zwar im Sportunterricht (vor allem bei den Sportspielen) eine Sportbrille bzw. eine sportgeeignete Brille tragen, dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die Entschädigung Nach den allgemeinen Grundsätzen der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung muß für den Unfallversicherungsschutz grundsätzlich eine unmittelbare zeitliche und räumliche Beziehung zur Schule bzw. zur Schulveranstaltung gegeben sein (sog. organisatorischer Verantwortungsbereich der Schule). Zudem sind nur solche Tätigkeiten versichert, die im inneren Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. Entsprechend des korrekten Hinweises von "BigMikeOWL" ist die Sache durch den Geschädigten über die Schulleitung an die gesetzliche Schülerunfallversicherung (GUV) zu melden. Zu beachten ist jedoch, dass der Schaden nicht auf grobe Fahrlässigkeit des/der Geschädigten zurückzuführen sein darf. Denn grobe Fahrlässigkeit führt zum Ausschluss von Entschädigungsleistungen.“ LG
Dankeschön!
Hallo, ich kann jetzt nicht erkennen, ob es in der Schule oder privat oder im Verein passiert ist. Grundsätzlich würde ich dem Vater erklären, dass meine Versicherung das Gestell übernimmt und wenn er für seinen Sohn neue Gläser haben will er die selber zu zahlen hat. In meinen Augen ist das legitim, wenn die Gläser durch z.B. runterfallen nicht beschädigt sind. Mir würde aber auch gar nicht einfallen, eine Brille ersetzt zu bekommen, weil mein Sohn Fußball gespielt hätte. Ich weiß z.B. dass mein Kind ein Fußballer ist und eben eine Brille trägt und da erkläre ich ihm bereits seit er im Verein ist, dass er entweder die Brille beim Fußballspielen absetzen soll oder eben gleich die Sportbrille aufzusetzen hat. Aber mein Sohn musste auch seine neue Brille selber bezahlen, weil er seine Brille abgesetzt hatte und dann auf unser Auto gelegt hatte. Als wir dann mit dem Auto losgefahren sind ist sie runtergefallen und das Auto rübergerollt. Das sie nicht mehr nutzbar war kann man sich vorstellen. LG coryta
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